Motor vehicles (Германия - Тендер #43032698) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Koblenz Номер конкурса: 43032698 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Stadt Koblenz_Beschaffung von kommunalen Sonderfahrzeugen
Reference number: 2023-70-2871-EOBeschaffung von kommunalen Sonderfahrzeugen (Batterieelektrischer
Antrieb)
Kompaktkehrmaschine
Lot No: 1Kommunaler Servicebetrieb Koblenz Hans-Böckler-Straße 8 56070 Koblenz
Selbstfahrende Kompaktkehrmaschine mit vollelektrischem Antrieb; zul. Gesamtgewicht ca. 10.500 kg mit Systemvolumen (nutzbarer Rauminhalt) ca. 4.500 Liter netto; zulassungsfähig als
Fahrzeug der EG-Fahrzeugklasse N2; reines Batterieelektrofahrzeug (Batterie) gem. § 2 Nr. 2 EMoG
Dreiachs-Abfallsammelfahrzeug nach DIN 1501-1
Lot No: 2Kommunaler Servicebetrieb Koblenz Hans-Böckler-Straße 8 56070 Koblenz
Vollelektrisches Dreiachs-Abfallsammelfahrzeug nach DIN 1501-1 zul. Gesamtgewicht 27.000 kg; inkl. Abfallsammelaufbau nach EN 1501-1 mit 22 m3 Aufbauvolumen als Hecklader zur Sperrmüllsammlung; Fahrerhaus mit 3 Beifahrersitzen; EG Fahrzeugklasse N3; reines Batterieelektrofahrzeug (Batterie) gem. § 2 Nr. 2 EMoG
Fahrzeug mit Hubarbeitsbühne bis ca. 13,5 m Arbeitshöhe
Lot No: 3Kommunaler Servicebetrieb Koblenz Hans-Böckler-Straße 8 56070 Koblenz
Fahrzeug mit Hubarbeitsbühne bis ca. 13,5 m Arbeitshöhe, montiert auf einem Kastenwagen mit Kastenwagenausschnitt (Cut-Away) und vollelektrischem Fahrantrieb; zul. Gesamtgewicht 3.100 kg; zulassungsfähig in der EG-Fahrzeugklasse N1; reines Batterieelektrofahrzeug (Batterie) gem. § 2 Nr. 2 EMoG
Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind
- Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Rechtsform Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die geforderten Nachweisen sind von jedem Bieter der
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.
- Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
- Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung
- Mustererklärung zum Landestariftreuegesetz-LTTG
- Eigenerklärung EU_Verordnung
- Auf gesonderter vom Bieter zu erstellender Anlage sind die folgenden Nachweise mit dem Angebot
vorzulegen (je Los auf das geboten wird):
-- vermasste Skizzen und vollständige technische Beschreibungen der Lieferumfänge (inkl. aller An- und Aufbauten).
-- Erklärung zu Änderung i. Z. mit technischen Normen (gem. A-4 Leistungsbeschreibung)
zu Los 2 zusätzlich:
- die Achslastberechnungen nach EN 1501-1 der angebotenen Fahrzeuge
- Skizze(n) und g. g. f. Foto(s) aus denen die Anordnung der Fahrer- und sämtlicher Beifahrersitze in der Fahrerkabine dargestellt ist. (gem. A-19 Leistungsbeschreibung)
Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle können Bieter von der Vergabestelle aufgefordert werden, ein vergleichbares Fahrzeug beim Kommunalen Servicebetrieb Koblenz, Hans-Böckler-Straße 8, 56070 Koblenz im Rahmen der Angebotsaufklärung vorzustellen. Dies hat innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Aufforderung zu erfolgen. Kosten für die Bemusterung werden nicht erstattet.
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen.
o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal
o Gewerbeanmeldung
o Handelsregisterauszug
o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer
o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)
o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Vertragsstrafen (§ 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen für jeden Werktag 03 v. H. desjenigen Teils der Leistung der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Stadtverwaltung Koblenz
Zentrale Vergabestelle
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
über
www.rlp.vergabekommunal.de
Information about authorised persons and opening procedure:Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 GWB hin.
Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 GWB hin.
Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau