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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Hansestadt Stendal, Abt. Recht und Zentrale Vergabestelle Номер конкурса: 43032247 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Breitbandversorgung der Hansestadt Stendal und Ortsteile Wirtschaftlichkeitslücke 2023
Referenznummer der Bekanntmachung: 1.5-90.80-2023/02Versorgung der noch unterversorgten Adressen und damit Erreichung eines vollständig flächendeckenden gigabitfähigen Breitbandnetzes auf dem Gebiet der Hansestadt Stendal und Ortsteile (Bau und Betrieb) - Los 1: Kernstadt Stendal und Ortschaft Wahrburg, Los 2: 17 Ortsteile Bindfelde, Borstel, Buchholz, Dahlen, Groß Schwechten, Heeren, Insel, Jarchau, Möringen, Nahrstedt, Staats, Staffelde, Uchtspringe, Uenglingen, Vinzelberg, Volgfelde, Wittenmoor
Lose 1 und 2
Kernstadt und Ortschaft Wahrburg
Los-Nr.: 1Kernstadt Hansestadt Stendal und Ortschaft Wahrburg
Bau und Betrieb eines vollständig flächendeckenden gigabitfähigen Breitbandnetzes und die Endkundenkdienstleistungen in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet der Hansestadt Stendal (Privathaushalte und Gewerbebetriebe) unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke. Das gigabitfähige Breitbandnetz soll vom Auftragnehmer zunächst gebaut und eingerichtet, anschließend betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 12.12.2022 und der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.12.2020. Der Auftraggeber wird den Antrag auf Förderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) vom 27.10.2025 in der aktuell gültigen Fassung, alsbald nach Beendigung des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung, stellen. Die Förderung erfolgt in Form des Wirtschaftlichkeitslückenmodells, gemäß Nr. 2.1 NGA-RL LSA.
Los 1:
Gegenstand der Ausschreibung zu Los 1 ist die Aufforderung an Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen, ein Angebot für die Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen (symmetrische Breitbandanschlüsse mit mind. 1 Gigabit/s) auf dem Gebiet der Kernstadt Stendal mit der Ortschaft Wahrburg für solche Adressen abzugeben, die derzeit über kein Next-Generation-Access-Netz (NGA-Netz) verfügen (weißer Fleck) oder die über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), soweit innerhalb der nächsten 3 Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann.
17 Ortsteile
Los-Nr.: 217 Ortsteile der Hansestadt Stendal
Bau und Betrieb eines vollständig flächendeckenden gigabitfähigen Breitbandnetzes und die Endkundenkdienstleistungen in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet der Hansestadt Stendal (Privathaushalte und Gewerbebetriebe) unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke. Das gigabitfähige Breitbandnetz soll vom Auftragnehmer zunächst gebaut und eingerichtet, anschließend betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 12.12.2022 und der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.12.2020. Der Auftraggeber wird den Antrag auf Förderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) vom 27.10.2025 in der aktuell gültigen Fassung, alsbald nach Beendigung des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung, stellen. Die Förderung erfolgt in Form des Wirtschaftlichkeitslückenmodells, gemäß Nr. 2.1 NGA-RL LSA.
Los 2:
Gegenstand der Ausschreibung zu Los 2 ist die Aufforderung an Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen, ein Angebot für die Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen (symmetrische Breitbandanschlüsse mit mind. 1 Gigabit/s) in den 17 Ortsteilen Bindfelde, Borstel, Buchholz, Dahlen, Groß Schwechten, Heeren, Insel, Jarchau, Möringen, Nahrstedt, Staats, Staffelde, Uchtspringe, Uenglingen, Vinzelberg, Volgfelde, Wittenmoor auf dem Gebiet des Landkreises Stendal für solche Adressen abzugeben, die derzeit über kein Next-Generation-Access-Netz (NGA-Netz) verfügen (weißer Fleck) oder die über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), soweit innerhalb der nächsten 3 Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann.
1. Nachweis Zulassung als Netzbetreiber gem. § 5 Telekomm.gesetz (TKG)
2. Gültiger Nachweis über Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist
3. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen
1. Vorlage Kopie d.aktuellen Versicherungsvertrages Betriebshaftpflichtversicherung o. Erklärung Versicherer, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen wird
2. Erklärung zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
1. Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung v.Tariftreue, Sozialstandards u. Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz LSA vom 7.12.2022)
2. Vorlage Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzobjekten
3. Erklärung zur Bereitschaft Erbringung einer Gewährleistungsbürgschaft in Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
4. Verpflichtung zur Herstellung eines offenen u. diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) u. Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise)
5. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft einzureichen
a) Nachforderungen: Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht geeignete Bieter vom weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Auf § 57 (1) Nr. 2 VgV wird hingewiesen.
b) Verpflichtung zum Zuschlag, Finanzierungsvorbehalt: Der Auftraggeber ist gem. § 63 (1) S. 2 VgV grundsätzlich nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Der Zuschlag steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel bereitgestellt werden.
c) Bekanntmachung. Der Auftraggeber gibt bekannt sich vorzubehalten, gem. § 17 (11) VgV ohne in Verhandlungen einzutreten, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Erstangebot gem. den in den Vergabeunterlagen beschriebenen Wertungskriterien zu erteilen u. gem. § 17 (12 VgV die Zahl der Angebote zu verringern.
entfällt
entfällt