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Architectural, engineering and planning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43031852)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16)
Номер конкурса: 43031852
Дата публикации: 22-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023062020230629 11:00Utilities entityAdditional informationServicesNegotiated procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceRailway services01G1401
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      DB Netz AG (Bukr 16)
      Adam-Riese-Straße 11-13
      Frankfurt Main
      60327
      Germany
      Telefon: +49 89130872592
      E-Mail: Astrid.Cieslik@deutschebahn.com
      Fax: +49 89130872858
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation

      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
    5. Haupttätigkeit(en):
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        BÜW Rbf Würzburg km 5,523 Strecke 5200

        Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64918
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71240000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        BÜW Rbf Würzburg km 5,523 Strecke 5200

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
    2. Beschreibung
  • Abschnitt VI
    1. Zusätzliche Angaben
    2. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-20
    3. Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
      2023/S 105-329619
  • Abschnitt VII
    1. Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
      1. In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
        Abschnitt Nummer: I.3)
        Stelle des zu berichtigenden Textes: I.3)
        Anstatt:

        Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/252e7d4a-57a8-4052-90ac-bf9199c8ef85

        muss es heißen:

        Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/239cc324-2a04-4344-b080-bf297c356c45

        Abschnitt Nummer: I.3)
        Stelle des zu berichtigenden Textes: I.3)
        muss es heißen:

        Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/

        Abschnitt Nummer: III.1.3)
        Stelle des zu berichtigenden Textes: III.1.3)
        Anstatt:

        - Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen ( Los 1: BÜB Ob/KIB mindestens 1 Mitarbeiter, FbÜ mind. 1 Mitarbeiter, Los 2: BÜB OLA mind. 1 Mitarbeiter)

        -Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.

        Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse

        -Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang)

        Referenznachweise des Bewerbers – Los 1 Bauüberwachung Ob/KIB

        Der Bieter hat für den Bereich Bauüberwachung Oberbau/KIB eine vergleichbare Tätigkeit zu den unten genannten Leistungen als Referenz nachzuweisen, welche innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages vom Bieter abgeschlossen wurden.

        Zulässig ist auch, jede einzelne Mindestanforderung in einer gesonderten Referenz nachzuweisen oder gebündelt, d. h. eine oder mehrere Mindestanforderungen in einer oder max. vier Referenzen. Jede der vier u.g. Mindestabforderungen soll erfüllt sein.

        Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:

        1. Verrohrung mittels eines Wellblechprofils min. DN 2000 in geschlossener Bauweise über 100m

        2. Verrohrung mittels eines Stahlrohres min. DN 2000 in offener Bauweise

        3. Arbeiten unter einer Hochspannungsleitung

        4. Schachtbau bis zum 10 m Tiefe

        Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den nachfolgenden Tabellen an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.

        Referenznachweise des Bewerbers – Los 2 Bauüberwachung OLA

        Der Bieter hat für den Bereich Bauüberwachung Oberleitung eine vergleichbare Tätigkeit zu den unten ge-nannten Leistungen als Referenz nachzuweisen, (es ist auch möglich eine u. g. Leistung je Referenz), welche innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages vom Bieter abgeschlossen wurden. Zulässig ist auch, jede einzelne Mindestanforderung in einer gesonderten Refe-renz nachzuweisen oder gebündelt, d. h. eine oder mehrere Mindestanforderungen in einer oder max. vier Referenzen. Jede der zwei u.g. Mindestabforderungen soll erfüllt sein.

        Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:

        1. Arbeiten unter einer Hochspannungsleitung

        2. Errichten OLA im Bahnhof mit Querfelder

        -Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung

        Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:

        o BÜB Oberbau / KIB, (Los 1)

        o BÜB E-Technik für OLA (Los 2)

        Allgemeine Hinweise

        Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:

        Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.

        Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den Tabellen des Teilnahmeantrages an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.

        Angaben zum Bauüberwacher Bahn Ob/KIB Los 1

        Qualifikationsanforderung:

        1. Abschluss: Technisches Studium in der Fachrichtung Ingenieurbau (Dip.-Ing./ Dipl.Ing (FH)/ Msc oder vergleichbar

        2. mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn Oberbau/KIB

        Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen

        Anlage Nr.: 3.1.1

        Angaben zum Bauüberwacher Bahn E-Technik für Oberleitung – Los 2

        Qualifikationsanforderung:

        1. Abschluss: Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Elektrotechnik oder vergleichbar

        2. mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn Oberleitung

        Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen

        Anlage Nr.: 3.2.1

        Geforderte Referenzen:

        Das vorgesehene Personal hat für den Bereich Bauüberwachung E-Technik für die Oberleitung eine vergleichbare Tätigkeit zu den unten genannten Leistungen als Referenz nachzuweisen, (es ist auch möglich eine u. g. Leistung je Referenz), welche innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages vom Bieter abgeschlossen wurden.

        Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:

        1. Arbeiten unter einer Hochspannungsleitung

        2. Errichten OLA im Bahnhof mit Querfelder

        Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete und gleichwertige Subunternehmer zulässig.

        muss es heißen:

        - Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen ( Los 1: BÜB Ob/KIB mindestens 1 Mitarbeiter, FbÜ mind. 1 Mitarbeiter, Los 2: BÜB OLA mind. 1 Mitarbeiter)

        -Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.

        Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse

        -Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang)

        Referenznachweise des Bewerbers – Los 1 Bauüberwachung Ob/KIB

        Der Bieter hat für den Bereich Bauüberwachung Oberbau/KIB eine vergleichbare Tätigkeit zu den unten genannten Leistungen als Referenz nachzuweisen, welche innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages vom Bieter abgeschlossen wurden.

        Zulässig ist auch, jede einzelne Mindestanforderung in einer gesonderten Referenz nachzuweisen oder gebündelt, d. h. eine oder mehrere Mindestanforderungen in einer oder max. vier Referenzen. Jede der vier u.g. Mindestabforderungen soll erfüllt sein.

        Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:

        1. Verrohrung mittels eines Wellblechprofils in geschlossener Bauweise

        2. Verrohrung mittels eines Stahlrohres min. DN 2000 in offener Bauweise

        3. Arbeiten unter einer Hochspannungsleitung

        4. Schachtbau bis zum 10 m Tiefe

        Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den nachfolgenden Tabellen an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.

        Referenznachweise des Bewerbers – Los 2 Bauüberwachung OLA

        Der Bieter hat für den Bereich Bauüberwachung Oberleitung eine vergleichbare Tätigkeit zu den unten genannten Leistungen als Referenz nachzuweisen, (es ist auch möglich eine u. g. Leistung je Referenz), welche innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages vom Bieter abgeschlossen wurden. Zulässig ist auch, jede einzelne Mindestanforderung in einer gesonderten Referenz nachzuweisen oder gebündelt, d. h. eine oder mehrere Mindestanforderungen in einer oder max. vier Referenzen. Jede der zwei u.g. Mindestabforderungen soll erfüllt sein.

        Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:

        1. Arbeiten unter einer Hochspannungsleitung

        2. Errichten OLA im Bahnhof mit Querfelder

        -Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung

        Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:

        o BÜB Oberbau / KIB, (Los 1)

        o BÜB E-Technik für OLA (Los 2)

        Allgemeine Hinweise

        Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:

        Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.

        Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den Tabellen des Teilnahmeantrages an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.

        Angaben zum Bauüberwacher Bahn Ob/KIB Los 1

        Qualifikationsanforderung:

        1. Abschluss: Technisches Studium in der Fachrichtung Ingenieurbau (Dip.-Ing./ Dipl. Ing (FH)/ Msc oder vergleichbar

        2. mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn Oberbau/KIB

        Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen

        Anlage Nr.: 3.1.1

        Angaben zum Bauüberwacher Bahn E-Technik für Oberleitung – Los 2

        Qualifikationsanforderung:

        1. Abschluss: Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Elektrotechnik oder vergleichbar

        2. mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn Oberleitung

        Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen

        Anlage Nr.: 3.2.1

        Geforderte Referenzen:

        Das vorgesehene Personal hat für den Bereich Bauüberwachung E-Technik für die Oberleitung eine vergleichbare Tätigkeit zu den unten genannten Leistungen als Referenz nachzuweisen, (es ist auch möglich eine u. g. Leistung je Referenz), welche innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages vom Bieter abgeschlossen wurden.

        Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:

        1. Arbeiten unter einer Hochspannungsleitung

        2. Errichten OLA im Bahnhof mit Querfelder

        Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete und gleichwertige Subunternehmer zulässig.

        Abschnitt Nummer: VI.3)
        Stelle des zu berichtigenden Textes: VI.3)
        Anstatt:

        Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

        Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

        Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.

        Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:

        Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.

        1. DB E&C Dreden KiB

        2. DB Netz Nürnberg (OLA)

        Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.

        Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )

        oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.

        -Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention

        Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.

        -Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens

        a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

        b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

        c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat

        Form der geforderten Erklärungen/Nachweise

        Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.

        Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.

        Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

        Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

        Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.

        Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.

        -Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen.

        -Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).

        -Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie

        1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind.

        2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,

        b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben und

        c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben.

        3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren.

        4) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.

        Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet.

        -Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.

        muss es heißen:

        Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

        Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr.833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art.5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

        Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.

        Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unterIII.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:

        Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.

        1. DB E&C Dresden KiB

        2. DB Netz Nürnberg (OLA)

        Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.

        Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674)

        die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.

        -Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention

        Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oderfinanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.

        -Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahrender Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens

        a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

        b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

        c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat

        Form der geforderten Erklärungen/Nachweise

        Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.

        Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahlberücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.

        Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

        Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zustellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oderinnerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

        Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.

        Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.

        -Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oderbestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4,Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c,Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21vorliegen.

        -Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).

        -Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie

        1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind.

        2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß§§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,

        b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben und

        c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben.

        3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren.

        4) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.

        Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet.

        -Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.

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