Bridge construction work (Германия - Тендер #43029929) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 43029929 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED Осталось 1208 дней |
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Germany-Frankfurt-on-Main: Bridge construction work
2023/S 119-375050
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
ABS Hanau-Gelnhausen, Kreuzungsbauwerk Straßenüberführung BAB A66
63571 Hailer (Gelnhausen)
Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rück-bau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Be-trieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1048m2. Stahlbeton ca. 4.237m3; Stahl ca. 575to.
Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m2; Stahlbeton ca. 236m3; Stahl ca. 170 t.
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
ABS Hanau-Gelnhausen, Kreuzungsbauwerk Straßenüberführung BAB A66
Section VI: Complementary information
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Section VII: Modifications to the contract/concession
63571 Hailer (Gelnhausen)
Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rück-bau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Be-trieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1048m2. Stahlbeton ca. 4.237m3; Stahl ca. 575to.
Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m2; Stahlbeton ca. 236m3; Stahl ca. 170 t.
MKA071: Im beauftragten Leistungsverzeichnis ist keine zugehörige Position für eine Notöffnung der TSP vorgesehen. Es handelt es sich
bei Aufstellung, Rückbau und Vorhaltung der Notöffnung entsprechend um zusätzliche Leistungen. Die temporäre
Schutzeinrichtung als Trennung der beiden bauzeitlichen Richtungsfahrbahnen ist gesamthaft beim AN beauftragt. Ein
Herauslösen einer Notöffnung in seiner Schutzeinrichtung ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Notöffnung integraler
Bestandteil der TSE ist.
Mit der 06. Änderung zur verkehrsrechtlichen Anordnung Nr. 198/21; AZ: 44 h 2 A66 – StVB- F Ka vom 16.02.2023 wurde
seitens der Straßenverkehrsbehörde der Verkehrszeichenplan 198.3/21 zur Ausführung der Verkehrssicherung der
Verkehrsphase 03 (VP03) angeordnet. Die temporäre Schutzeinrichtung als Trennung der beiden bauzeitlichen
Richtungsfahrbahnen ist gesamthaft beim AN beauftragt. Ein Herauslösen einer Notöffnung in seiner Schutzeinrichtung ist aus
technischen Gründen nicht möglich, da die Notöffnung integraler Bestandteil der TSE ist.