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Construction work for swimming pool (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43029155)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Номер конкурса: 43029155
Дата публикации: 22-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023062020230725 11:00Regional or local authorityContract noticeWorksOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
      Neues Rathaus, Marktplatz 1
      Pforzheim
      75175
      Germany
      Telefon: +49 723139-3846
      E-Mail: Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
      Fax: +49 723139-2846
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-188be38cee2-68f8cb21016aa506
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: www.Vergabe24.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Neubau Stadtteilbad Huchenfeld - Vereinfachter Güteraufzug

        Referenznummer der Bekanntmachung: EPVB 2023.17
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45212212
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Vereinfachter Güteraufzug

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        42416120
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Pforzheim-Huchenfeld

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Neubau eines Stadtteilbades auf dem Grundstück der Grundschule Huchenfeld im Pforzheim

        Hydraulische Scherenhubtisch als vereinfachter Güteraufzug ohne Personenbeförderung

        - außentauglich, in baus. Stb-Schacht ca. 2,06 x 1,43 m

        - Plattformgröße ca. 1,96 x 1,33 m

        - Nutzhub 4,15 m

        - Tragfähigkeit 1.000 kg

        - 3 Haltestellen mit Doppel- bzw Einflügelstahldrehtüren

        - Beladung über Eck

        - Nachhaltigkeits-Zertifizierung

        - Nebenleistungen, Wartung für 5 Jahren

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-06-03
        Ende: 2024-07-27
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Folgende Nachweise sind zwingend:

        Verpflichtung Mindestlohn - Tariftreue

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Gem. KEV 179 AngErg Eignung:

        d) Eintragungen in das Berufsregister Ihres Sitzes oder

        Wohnsitzes

        e) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation

        f) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung

        begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage

        stellt

        g) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen

        zur gesetzlichen Sozialversicherung

        h) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Gem. KEV 179 AngErg Eignung:

        a) Umsatz des Unternehmens der letzten 3 Jahre

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Gem. KEV 179 AngErg Eignung:

        b) Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung

        vergleichbar sind / Referenzen der letzten 3 Jahre

        c) Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-25
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-09-22
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-25
      Ortszeit: 11:00
      Ort:

      Stadt Pforzheim - Zentrale VergabestelleNeues Rathaus, Marktplatz 175175 Pforzheim

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Angebotsöffnung durch den Submissionsleiter und den

      Schriftführer. Es sind keine weiteren Personen zuglassen

      (elektronisches Verfahren)!

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Folgende Nachweise sind zwingend:

      Verpflichtung Mindestlohn - Tariftreue

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76137
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3

        GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut

        aufgeführt sind:

        § 160 Abs. 3, Antrag

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

        Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

        erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

        Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

        nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

        Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

        Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

        Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

        Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

        gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

        Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

        sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

        Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

        § 135 Unwirksamkeit

        (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn

        der öffentliche Auftraggeber

        1. gegen § 134 verstoßen hat oder

        2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer

        Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

        vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

        und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt

        worden ist.

        (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt

        werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30

        Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und

        Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den

        Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate

        nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der

        Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

        Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur

        Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach

        Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im

        Amtsblatt der Europäischen Union.

        (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,

        wenn

        1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die

        Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer

        Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

        zulässig ist,

        2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im

        Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er

        die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

        3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn

        Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der

        Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen

        wurde.

        Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen

        und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die

        Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der

        Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige

        Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

        Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die

        Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten

        soll, umfassen.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3

        GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut

        aufgeführt sind:

        § 160 Abs. 3, Antrag

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

        Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

        erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

        Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

        nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

        Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

        Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

        Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

        Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

        gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

        Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

        sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

        Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

        § 135 Unwirksamkeit

        (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn

        der öffentliche Auftraggeber

        1. gegen § 134 verstoßen hat oder

        2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer

        Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

        vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

        und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt

        worden ist.

        (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt

        werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30

        Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und

        Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den

        Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate

        nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der

        Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

        Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur

        Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach

        Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im

        Amtsblatt der Europäischen Union.

        (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,

        wenn

        1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die

        Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer

        Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

        zulässig ist,

        2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im

        Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er

        die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

        3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn

        Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der

        Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen

        wurde.

        Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen

        und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die

        Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der

        Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige

        Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

        Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die

        Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten

        soll, umfassen.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-20

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