Accommodation, building and window cleaning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42924502) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Номер конкурса: 42924502 Дата публикации: 19-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Unterhaltsreinigung für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein
Unterhaltsreinigung für 11 Liegenschaften in Schleswig-Holstein, aufgeteilt auf 6 Lose, mit einer Gesamtreinigungsfläche von 3.676, 40 m².
Büsum
Büsum
Unterhaltsreinigung für zwei Liegenschaften mit einer Gesamtreinigungsfläche von 606,41 m².
Kaiser-Wilhelm-Koog
Kaiser-Wilhelm-Koog
Unterhaltsreinigung für eine Liegenschaft mit einer Gesamtreinigungsfläche von 573,36 m².
Neumünster / Flintbek
Neumünster und Flintbek.
Unterhaltsreinigung für vier Liegenschaften mit einer Gesamtreinigungsfläche von 354,92 m².
Lensahn
Lensahn.
Unterhaltsreinigung für eine Liegenschaft mit einer Gesamtreinigungsfläche von 106,99 m².
Elmshorn
Elmshorn.
Unterhaltsreinigung für eine Liegenschaft mit einer Gesamtreinigungsfläche von 889,50 m².
Elmenhorst / Schwarzenbek
Elmenhorst und Schwarzenbek.
Unterhaltsreinigung für zwei Liegenschaften mit einer Gesamtreinigungsfläche von 1.145,22 m².
Büsum
Auftrags-Nr.: 2Kaiser-Wilhelm-Koog
Neumünster / Flintbek
Lensahn
Auftrags-Nr.: 5Elmshorn
Elmenhorst / Schwarzenbek
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Herr Andre Schwarz