Switching station installation work (Германия - Тендер #42924496) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Deggendorf Номер конкурса: 42924496 Дата публикации: 19-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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020 Neubau Schulzentrum Deggendorf - BA3 - Berufsschule II / Wirtschaftsschule; Gewerk 3060-040 MSR-Technik
3060-040 MSR-Technik
94469 Deggendorf
6 ISPs (2 x EG, 2 x 1.OG, 1 x 2.OG, 1 x 3.OG) ca. 800 Hardwaredatenpunkte, ca. 1000 gemeinsame Datenpunkte MOD-Bus Anbindung dezentrale Lüftungsanlagen Direkte Regelung der zentralen Lüftungsanlagen Temperaturerfassung Einzelraumregelung über KNX (KNX Gewerk ELT)
Temperaturregelung EZR (Fußbodenheizung) direkt über MSR Aufschaltung der gesamten MSR über BAC-Net auf die bestehende GLT (GLT nicht Bestandteil der Ausschreibung)
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=272162
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Nur Vertreter des Auftraggebers!
Nur Vertreter des Auftraggebers!
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Landratsamt Deggendorf