Grounds maintenance services (Германия - Тендер #42849938) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesanstalt für Immobillienaufgaben Номер конкурса: 42849938 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflegeleistungen für eine Bundesliegenschaft in Regensburg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München (Vergabenummer VOEK 298-22)
Reference number: VOEK 298-22WE 132856, Wohnliegenschaft, Otto-Hahn-Str. 2/4/6, 8/10/12, 7/9/11, 13/15/17, 14/16/18, 20/22/24, 93053 Regensburg
Wohnliegenschaft, Otto-Hahn-Str. 2/4/6, 8/10/12, 7/9/11, 13/15/17, 14/16/18, 20/22/24, 93053 Regensburg
Grünpflege auf den Außenanlagen der Wohnliegenschaft Otto-Hahn-Str.
Pflanzfläche: ca. 2.925 m², Rückschnitt an Sträuchern: ca. 2.025 m², Wiesen-/Rasenflächen: ca. 16.116 m²
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Pflanzfläche Laubaufnahme ca. 2.925 m² sowie Rasenflächen zusätzliche Laubaufnahme ca. 16.116 m² nach Bedarf.
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=521849&criteriaId=30906
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=521849&criteriaId=30905
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=521849&criteriaId=30904
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben