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Engineering services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42849810)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH
Номер конкурса: 42849810
Дата публикации: 16-06-2023
Сумма контракта: 2 361 138 (Российский рубль) Цена оригинальная: 40 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023061320230714 10:00Ministry or any other national or federal authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH
      Fährstr. 22
      Stralsund
      18439
      Germany
      Telefon: +49 3831479413
      E-Mail: m.vit@ses-stralsund.de
      Fax: +49 3831479420
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E53139972
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenan die oben genannten Kontaktstellen
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Stralsund Museum - - 2. BA, Bauphysikikalische Untersuchung

      2. CPV-Code Hauptteil:
        71300000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Bauphysikalische Untersuchung

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 40 000.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Hansestadt Stralsund 18439

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Das Kulturhistorische Museum der Hansestadt Stralsund (Stralsund Museum) befindet sich in Teilen des Katharinenklosters, dem direkt angrenzenden Bürgerhaus und der benachbarten ehemaligen Ernst-Moritz-Arndt-Schule. Die Klosteranlage beherbergt daneben auch das Deutsche Meeresmuseum. Die Klosteranlage aus dem 13. Jahrhundert wurde mehrfach umgebaut und im Rahmen der Möglichkeiten

        Instand gehalten und saniert. Im Jahre 2003 wurde ein Brandschutzkonzept erarbeitet und in den Folgejahren teilweise umgesetzt. Die Dächer der Gebäude im Katharinenkloster sowie Dach, Fassade und der barrierefreie Eingangsbereich des Gebäudes Mönchstraße 25 wurden 2009-13 mit Mitteln aus dem Investitionsprogramm Nationale UNESCO-Welterbestätten erneuert. 2014/15 wurden drei hochwertige Ausstellungsräume und zwei Flure im Erdgeschoss im westlichen Klausurbereich saniert und neue Ausstellungen, u.a. zur Präsentation der wertvollen Wikinger Goldschätze eingebaut. Derzeit wird der erste Bauabschnitt realisiert.

        Die noch nicht sanierten und instandgesetzten Raumbereiche des STRALSUND MUSEUMS, besitzen aktuell große Defizite im Hinblick auf baukonstruktive, bauphysikalische und haustechnische Belange. Beispielsweise entsprechen die Bestandsziegelfußböden nicht den anspruchsvollen bauphysikalischen Anforderungen der umgebenden Bausubstanz. Der dichte Fußbodenaufbau mit einem massiven Betonunterbau führt dazu, dass Feuchtigkeit nicht kontrolliert über die Fläche ausdiffundieren kann, sondern direkt in den angrenzenden Wänden aufsteigt. Weiterhin sind große Wand –und Deckenflächen mit einem zementhaltigen Putz überzogen, durch den darunterliegende Ziegeloberflächen inkl. evtl. vorhandener Malereibefunde, stark geschädigt werden. Ziel die Sanierungsarbeiten im historischen Innenraumbereich des Klosters ist, die vorhandene Bausubstanz denkmalpflegerisch verträglich zu heilen und zu verbessern. Dafür sollen schadhafte/ fehlerhafte Baukonstruktionen möglichst substanzschonend entfernt werden und

        durch fachliche richtige Bauteilaufbauten ersetzt werden.

        Ein weiterer Bestandteil ist die Vervollständigung und Modernisierung der partiell veralteten bzw. nicht vorhandenen Haustechnik. So soll z.B. die Heizungsanlage in den erdgeschossigen Ausstellungsräumen mittels einer Sockelleistenheizung komplettiert werden.

        Dieses Heizungssystem, wurde bereits in den schon realisierten Raumbereichen eingebaut und hat sich als äußerst substanzverträglich im Hinblick auf die überaus bedeutenden bauphysikalischen Anforderungen an die Wandbereiche inkl. der restauratorischen Fassungen, herausgestellt.

        Weiter muss im gesamten Gebäudekomplex die elektrotechnische und sicherheitstechnische Anlagentechnik instandgesetzt und erweitert werden. Dazu zählen die Herstellung einer neuen Brandmelde- und Einbruchmeldeanlage sowie die allgemeine Raumbeleuchtung und die Sicherheitsbeleuchtung. Das Ziel ist, die vorhandene Bausubstanz an die aktuell erforderlichen Technikstandards anzupassen, damit eine sichere, vielfältige substanzschonende Nutzung der Ausstellungs- und Veranstaltungsräume nachhaltig möglich ist. Für die zukünftige Präsentation des STRALSUND MUSEUM und die Inszenierung der einzelnen Ausstellungsthemen ist derzeit ein Ausstellungskonzept in Arbeit. Teil dieses Konzepts sind die bereits umgesetzten Ausstellungen im westlichen Klausurbereich.

        Die Entwurfs -und Ausführungsaufgabe besteht darin, die Gebäudeplanung für die Sanierung und Restaurierung der Räumlichkeiten in den Gebäuden einschließlich der Höfe in Abstimmung mit dem Ausstellungskonzept sowie für den durchgehend barrierefreien Umbau der Gebäude weiterzuentwickeln. Dabei bilden restauratorische und bauhistorische Vorgaben die Grundlage der weiteren Planung.

        Bauteil:

        Die im zweiten Bauabschnitt zu beplanenden Bereiche sind den beiliegenden Plänen zu entnehmen. Im Erdgeschoss betrifft dies den nördlichen und westlichen Bereich um den Arndthof. Im ersten und zweiten Obergeschoss jeweils die an den Kreuzganghof angrenzenden Bereiche und die beiden oberen Etagen des Bürgerhauses.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 48
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Siehe Ausschreibungsunterlage

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-14
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-02-28
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-14
      Ortszeit: 10:30
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben
    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Mecklenburg Vorpommern
        Schwerin
        19053
        Germany
        Kontaktstelle(n): 19053
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.

        Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;

        der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.

        Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;

        der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-13

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