Расширенный поиск
Поиск по тендерам РФ Иностранные закупки Поставщики Реализация собственности Заказчики Еще
Главная Иностранные тендеры и госзакупки Тендеры Германии


Research and development consultancy services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42828456)


Поделиться

Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением:


Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Folkwang Universität der Künste
Номер конкурса: 42828456
Дата публикации: 16-06-2023
Источник тендера:


Продвигайте Вашу продукцию на мировые рынки
Доступ к полной информации по данной закупке закрыт.
Зарегистрируйтесь для получения бесплатных рассылок по новым тендерам и просмотра дополнительной информации.

.
Регистрация
2023061220230714 12:00Body governed by public lawContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderEducation01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Folkwang Universität der Künste
      Klemensborn 39
      Essen
      45239
      Germany
      E-Mail: hegewald@folkwang-uni.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY45DSTW/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
      Dortmund
      44139
      Germany
      Kontaktstelle(n): 44139
      E-Mail: christian.teuber@bakertilly.de
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: www.bakertilly.de
      elektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY45DSTW

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Bildung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Nachhaltigkeitsforschung und Offene Labore

        Referenznummer der Bekanntmachung: 20230145
      2. CPV-Code Hauptteil:
        73200000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist es, als wissenschaftlicher Impulsgeber zu fungieren, indem Ergebnisse aus der Nachhaltigkeitsforschung bereitgestellt sowie Transferprozess aktiv unterstützt werden, auch durch Ermöglichung einer Nutzung von Labor-Infrastrukturen zur angewandten nachhaltigen Materialforschung (z.B. in Form von mikrobiologischen Prozessen) in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        73000000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Folkwang Universität der Künste Klemensborn 39 45239 Essen

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist eine Kooperation mit einem Dienstleister, der im Transferprozess des Projektes die Aufgabe des wissenschaftlichen Impulsgebers übernimmt, indem er Ergebnisse aus der Nachhaltigkeitsforschung bereitstellt und deren Transferprozess aktiv unterstützt. Diese Leistungen bestehen zum einen aus der Einbringung von Erkenntnissen aus den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Forschungsgebieten und - eng verknüpft damit - zum anderen aus der persönlichen Mitarbeit eines (drei- bis fünfköpfigen) Beratungsteams. Eine weitere Leistung, die durch den Auftragnehmer zu erbringen ist, ist die Ermöglichung einer Nutzung von Labor-Infrastrukturen zur angewandten nachhaltigen Materialforschung (z.B. in Form von mikrobiologischen Prozessen) in den Räumlichkeiten der Institutionen selbst.

        Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Personentagen bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro brutto über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung (einschließlich aller Verlängerungsoptionen). Dieser Betrag entspricht zugleich dem geschätzten Abnahmewert. Eine Mindestabrufverpflichtung der Auftraggeberin besteht nicht.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Personalkonzept / Gewichtung: 50
        Preis - Gewichtung: 50
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-01
        Ende: 2023-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum Ablauf des Jahres 2023. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der Auftraggeberin gekündigt wird, höchstens aber bis zum Ablauf des Jahres 2027 (Höchstlaufzeit). Nach Ablauf dieser Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung endet auch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, soweit die in § 3 Absatz 4 angeführten Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden. § 625 BGB findet keine Anwendung. Die Verlängerungsoptionen tragen dem im Zuwendungsbescheid gegenüber der Auftraggeberin festgesetzten Durchführungszeitraum Rechnung.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        1. Die Auftraggeberin weist die Auftragnehmerin darauf hin, dass das Transferprojekt "Sustainability by Design" aus öffentlichen Mitteln gefördert wird. Die Auftraggeberin hat die Anlage 06: Zuwendungsbescheid der Forschungszentrum Jülich GmbH vom 15.11.2023, die Anlage 07: Hin-weise für Zahlungsempfänger des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und die Anlage 08: Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF)) zu beachten.

        2. Vor diesem Hintergrund gelten die Anlage 06: Zuwendungsbescheid der Forschungszentrum Jülich GmbH vom 15.11.2023, die Anlage 07: Hinweise für Zahlungsempfänger des Bundes-ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und die Anlage 08: Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF)) im Rechtsverhältnis der Auftraggeberin zur Auftragnehmerin entsprechend, soweit nicht diese Rahmenvereinbarung ausdrücklich Abweichungen regelt und diese Abweichungen mit den genannten zuwendungsrechtlichen Bestimmungen vereinbar sind.

        3. Die Auftragnehmerin hat die Auftraggeberin im Rahmen der ihr übertragenen Einzelaufträge stets so zu stellen, dass die Auftraggeberin ihre fördermittelrechtlichen Verpflichtungen aus Anlage 06: Zuwendungsbescheid der Forschungszentrum Jülich GmbH vom 15.11.2023 erfüllen kann. Die vorliegende Rahmenvereinbarung ist stets im Sinne dieser Verpflichtungen auszulegen.

        4. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:

        a) der Text der Rahmenvereinbarung

        b) Anlage 01: Antworten und Klarstellungen der Auftraggeberin auf Bieterfragen

        c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung

        d) Anlage 03: Personalkonzept der Auftragnehmerin

        e) Anlage 04: Soweit relevant: (Projekt-) Terminplan gemäß § 2 Absatz 2

        f) Anlage 05: Preisblatt

        g) Anlage 06: Zuwendungsbescheid der Forschungszentrum Jülich GmbH vom 15.11.2023

        h) Anlage 07: Hinweise für Zahlungsempfänger des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

        i) Anlage 08: Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF)

        j) Anlage 09: Soweit relevant: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe

        k) Anlage 10: Soweit relevant: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher

        l) Anlage 11: Soweit relevant: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung

        m) Anlage 12: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)

        m) Anlage 13: Vertragsbedingungen des Landes NRW

        n) Anlage 14: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)

        5. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Bewerber sowie Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.

        Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung in dem nachstehenden Feld der Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 15.06.2020 bis zum 15.06.2023 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Er-bringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzempfänger sind nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass nicht vollständige Referenzangaben zwingend zur Nichtberücksichtigung dieser Referenz führen; Nachforderungen finden insoweit nicht statt. Ihre Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein.

        Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung in dem nachstehenden Feld der Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung zur Eignung nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft. Angegebene Referenzen sind im Hinblick auf die Mindestbedingungen aus-sagekräftig zu erläutern. Diese Erläuterung muss in den dafür vorgesehenen Feldern der Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Die Referenzen werden nur dann als geeignet an-erkannt, wenn sie anhand der Erläuterungen jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen:

        Für eine Referenz:

        (1.) Projekt zur Nachhaltigkeitsforschung und/oder Materialforschung, wobei Designpraxis in der Funktion als Medium, Übersetzer oder Ermöglicher eingesetzt wurde

        (2.) über mindestens 12 zeitlich zusammenhängende Monate im Zeitraum vom 15.06.2020 bis zum 15.06.2023

        (3.) mit einem Umsatzvolumen von mindestens netto 100.000 EUR im Zeitraum vom 15.06.2020 bis zum 15.06.2023.

        Für zwei weitere Referenzen

        (1.) Projekt zur Nachhaltigkeitsforschung und/oder Materialforschung, wobei Designpraxis in der Funktion als Medium, Übersetzer oder Ermöglicher eingesetzt wurde

        Bitte beachten Sie:

        Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt; Nachforderungen finden insoweit nicht statt.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        1. Es bestehen folgende Muss-Bedingungen an die Qualifikation (Ausbildung) des zum Einsatz kommenden Teams:

        - Alle Teammitglieder haben einen Hochschulabschluss oder nach dem mitgliedsstaatlichen Recht vergleichbar

        - Es kommt ein interdisziplinäres Team zum Einsatz

        2. Es bestehen folgende Muss-Bedingungen an die Erfahrung (Berufspraxis) des zum Einsatz kommenden Teams:

        - 3 Jahre Berufserfahrung in dem in den Referenzen geforderten Themenfeld

        3. Die Auftragnehmerin ist dazu verpflichtet, bei der Erfüllung der Rahmenvereinbarung nur solche Personen einzusetzen, die über die von ihr in der Anlage 03: Personalkonzept der Auftragnehmerin zu gesagte Qualifikation und Erfahrung verfügen. Sie weist der Auftraggeberin diese Qualifikation und Erfahrung auf Verlangen nach. Auch die Größe und die Zusammensetzung des von der Auftragnehmerin einzusetzenden Teams ergeben sich aus der Anlage 03: Personalkonzept der Auftragnehmerin.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-14
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-08-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-14
      Ortszeit: 12:01
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Bieter sind zur Submission nicht zugelassen.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      1. Die Auftraggeberin weist die Auftragnehmerin darauf hin, dass das Transferprojekt "Sustainability by Design" aus öffentlichen Mitteln gefördert wird. Die Auftraggeberin hat die Anlage 06: Zuwendungsbescheid der Forschungszentrum Jülich GmbH vom 15.11.2023, die Anlage 07: Hin-weise für Zahlungsempfänger des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und die Anlage 08: Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF)) zu beachten.

      2. Vor diesem Hintergrund gelten die Anlage 06: Zuwendungsbescheid der Forschungszentrum Jülich GmbH vom 15.11.2023, die Anlage 07: Hinweise für Zahlungsempfänger des Bundes-ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und die Anlage 08: Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF)) im Rechtsverhältnis der Auftraggeberin zur Auftragnehmerin entsprechend, soweit nicht diese Rahmenvereinbarung ausdrücklich Abweichungen regelt und diese Abweichungen mit den genannten zuwendungsrechtlichen Bestimmungen vereinbar sind.

      3. Die Auftragnehmerin hat die Auftraggeberin im Rahmen der ihr übertragenen Einzelaufträge stets so zu stellen, dass die Auftraggeberin ihre fördermittelrechtlichen Verpflichtungen aus Anlage 06: Zuwendungsbescheid der Forschungszentrum Jülich GmbH vom 15.11.2023 erfüllen kann. Die vorliegende Rahmenvereinbarung ist stets im Sinne dieser Verpflichtungen auszulegen.

      4. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:

      a) der Text der Rahmenvereinbarung

      b) Anlage 01: Antworten und Klarstellungen der Auftraggeberin auf Bieterfragen

      c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung

      d) Anlage 03: Personalkonzept der Auftragnehmerin

      e) Anlage 04: Soweit relevant: (Projekt-) Terminplan gemäß § 2 Absatz 2

      f) Anlage 05: Preisblatt

      g) Anlage 06: Zuwendungsbescheid der Forschungszentrum Jülich GmbH vom 15.11.2023

      h) Anlage 07: Hinweise für Zahlungsempfänger des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

      i) Anlage 08: Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF)

      j) Anlage 09: Soweit relevant: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe

      k) Anlage 10: Soweit relevant: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher

      l) Anlage 11: Soweit relevant: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung

      m) Anlage 12: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)

      m) Anlage 13: Vertragsbedingungen des Landes NRW

      n) Anlage 14: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)

      5. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
        Köln
        Germany
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

        § 160

        Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

        § 160

        Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-12

  • Источник закупки

    Перейти

    Импорт - Экспорт по стране Германия

    Кроме мониторинга зарубежных тендеров для ведения успешного бизнеса изучите информацию о стране: какая продукция экспортируется и импортируется и на какие суммы. Определите коды ТН ВЭД интересующей вас продукции.

    Экспорт Импорт

    Еще тендеры и закупки за эти даты

    16-06-2023 Parcel transport services.

    16-06-2023 Bicycles.

    16-06-2023 Rubber products.

    16-06-2023 Social work services.

    16-06-2023 Consultative engineering and construction services.

    16-06-2023 Repair and maintenance services of military vehicles.

    



    Copyright © 2008-2025, TenderGURU
    Все права защищены. Полное или частичное копирование запрещено.
    При согласованном использовании материалов сайта TenderGURU.ru необходима гиперссылка на ресурс.
    Электронная почта: info@tenderguru.ru
    Многоканальный телефон 8-800-555-89-39
    с любого телефона из любого региона для Вас звонок бесплатный!

    Портал отображает информацию о закупках, публикуемых в сети интернет
    и находящихся в открытом доступе, и предназначен для юрлиц и индивидуальных предпринимателей,
    являющихся участниками размещения государственного и коммерческого заказа.
    Сайт использует Cookie, которые нужны для авторизации пользователя.
    На сайте стоят счетчики Яндекс.Метрика, Google Analytics и LiveInternet,
    которые нужны для статистики посещения ресурса.

    Политика обработки персональных данных tenderguru.ru