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Research and development consultancy services (Германия - Тендер #42828456)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Folkwang Universität der Künste
Номер конкурса: 42828456
Дата публикации: 16-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023061220230714 12:00Body governed by public lawContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderEducation01C0201
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Folkwang Universität der Künste
      Klemensborn 39
      Essen
      45239
      Germany
      E-mail: hegewald@folkwang-uni.de
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY45DSTW/documents
      Additional information can be obtained from Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
      Dortmund
      44139
      Germany
      Contact person: 44139
      E-mail: christian.teuber@bakertilly.de
      Internet address(es):
      Main address: www.bakertilly.de
      electronically via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY45DSTW

    4. Type of the contracting authority:
      Body governed by public law
    5. Main activity:
      Education
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Nachhaltigkeitsforschung und Offene Labore

        Reference number: 20230145
      2. Main CPV code:
        73200000
      3. Type of contract:
        Services
      4. Short description:

        Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist es, als wissenschaftlicher Impulsgeber zu fungieren, indem Ergebnisse aus der Nachhaltigkeitsforschung bereitgestellt sowie Transferprozess aktiv unterstützt werden, auch durch Ermöglichung einer Nutzung von Labor-Infrastrukturen zur angewandten nachhaltigen Materialforschung (z.B. in Form von mikrobiologischen Prozessen) in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers.

      5. Estimated total value:

      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):
        73000000
      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Folkwang Universität der Künste Klemensborn 39 45239 Essen

      4. Description of the procurement:

        Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist eine Kooperation mit einem Dienstleister, der im Transferprozess des Projektes die Aufgabe des wissenschaftlichen Impulsgebers übernimmt, indem er Ergebnisse aus der Nachhaltigkeitsforschung bereitstellt und deren Transferprozess aktiv unterstützt. Diese Leistungen bestehen zum einen aus der Einbringung von Erkenntnissen aus den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Forschungsgebieten und - eng verknüpft damit - zum anderen aus der persönlichen Mitarbeit eines (drei- bis fünfköpfigen) Beratungsteams. Eine weitere Leistung, die durch den Auftragnehmer zu erbringen ist, ist die Ermöglichung einer Nutzung von Labor-Infrastrukturen zur angewandten nachhaltigen Materialforschung (z.B. in Form von mikrobiologischen Prozessen) in den Räumlichkeiten der Institutionen selbst.

        Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Personentagen bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro brutto über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung (einschließlich aller Verlängerungsoptionen). Dieser Betrag entspricht zugleich dem geschätzten Abnahmewert. Eine Mindestabrufverpflichtung der Auftraggeberin besteht nicht.

      5. Award criteria:
        Quality criterion - Name: Personalkonzept / Weighting: 50
        Price - Weighting: 50
      6. Estimated value:

      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2023-08-01
        End: 2023-12-31
        This contract is subject to renewal: yes
        Description of renewals:

        Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum Ablauf des Jahres 2023. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der Auftraggeberin gekündigt wird, höchstens aber bis zum Ablauf des Jahres 2027 (Höchstlaufzeit). Nach Ablauf dieser Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung endet auch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, soweit die in § 3 Absatz 4 angeführten Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden. § 625 BGB findet keine Anwendung. Die Verlängerungsoptionen tragen dem im Zuwendungsbescheid gegenüber der Auftraggeberin festgesetzten Durchführungszeitraum Rechnung.

      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:

        1. Die Auftraggeberin weist die Auftragnehmerin darauf hin, dass das Transferprojekt "Sustainability by Design" aus öffentlichen Mitteln gefördert wird. Die Auftraggeberin hat die Anlage 06: Zuwendungsbescheid der Forschungszentrum Jülich GmbH vom 15.11.2023, die Anlage 07: Hin-weise für Zahlungsempfänger des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und die Anlage 08: Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF)) zu beachten.

        2. Vor diesem Hintergrund gelten die Anlage 06: Zuwendungsbescheid der Forschungszentrum Jülich GmbH vom 15.11.2023, die Anlage 07: Hinweise für Zahlungsempfänger des Bundes-ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und die Anlage 08: Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF)) im Rechtsverhältnis der Auftraggeberin zur Auftragnehmerin entsprechend, soweit nicht diese Rahmenvereinbarung ausdrücklich Abweichungen regelt und diese Abweichungen mit den genannten zuwendungsrechtlichen Bestimmungen vereinbar sind.

        3. Die Auftragnehmerin hat die Auftraggeberin im Rahmen der ihr übertragenen Einzelaufträge stets so zu stellen, dass die Auftraggeberin ihre fördermittelrechtlichen Verpflichtungen aus Anlage 06: Zuwendungsbescheid der Forschungszentrum Jülich GmbH vom 15.11.2023 erfüllen kann. Die vorliegende Rahmenvereinbarung ist stets im Sinne dieser Verpflichtungen auszulegen.

        4. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:

        a) der Text der Rahmenvereinbarung

        b) Anlage 01: Antworten und Klarstellungen der Auftraggeberin auf Bieterfragen

        c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung

        d) Anlage 03: Personalkonzept der Auftragnehmerin

        e) Anlage 04: Soweit relevant: (Projekt-) Terminplan gemäß § 2 Absatz 2

        f) Anlage 05: Preisblatt

        g) Anlage 06: Zuwendungsbescheid der Forschungszentrum Jülich GmbH vom 15.11.2023

        h) Anlage 07: Hinweise für Zahlungsempfänger des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

        i) Anlage 08: Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF)

        j) Anlage 09: Soweit relevant: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe

        k) Anlage 10: Soweit relevant: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher

        l) Anlage 11: Soweit relevant: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung

        m) Anlage 12: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)

        m) Anlage 13: Vertragsbedingungen des Landes NRW

        n) Anlage 14: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)

        5. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung.

  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
      2. Economic and financial standing:
        List and brief description of selection criteria:

        Bewerber sowie Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.

        Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung in dem nachstehenden Feld der Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.

      3. Technical and professional ability:
        List and brief description of selection criteria:

        Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 15.06.2020 bis zum 15.06.2023 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Er-bringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzempfänger sind nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass nicht vollständige Referenzangaben zwingend zur Nichtberücksichtigung dieser Referenz führen; Nachforderungen finden insoweit nicht statt. Ihre Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein.

        Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung in dem nachstehenden Feld der Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung zur Eignung nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft. Angegebene Referenzen sind im Hinblick auf die Mindestbedingungen aus-sagekräftig zu erläutern. Diese Erläuterung muss in den dafür vorgesehenen Feldern der Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Die Referenzen werden nur dann als geeignet an-erkannt, wenn sie anhand der Erläuterungen jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen:

        Für eine Referenz:

        (1.) Projekt zur Nachhaltigkeitsforschung und/oder Materialforschung, wobei Designpraxis in der Funktion als Medium, Übersetzer oder Ermöglicher eingesetzt wurde

        (2.) über mindestens 12 zeitlich zusammenhängende Monate im Zeitraum vom 15.06.2020 bis zum 15.06.2023

        (3.) mit einem Umsatzvolumen von mindestens netto 100.000 EUR im Zeitraum vom 15.06.2020 bis zum 15.06.2023.

        Für zwei weitere Referenzen

        (1.) Projekt zur Nachhaltigkeitsforschung und/oder Materialforschung, wobei Designpraxis in der Funktion als Medium, Übersetzer oder Ermöglicher eingesetzt wurde

        Bitte beachten Sie:

        Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt; Nachforderungen finden insoweit nicht statt.

      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
        Contract performance conditions:

        1. Es bestehen folgende Muss-Bedingungen an die Qualifikation (Ausbildung) des zum Einsatz kommenden Teams:

        - Alle Teammitglieder haben einen Hochschulabschluss oder nach dem mitgliedsstaatlichen Recht vergleichbar

        - Es kommt ein interdisziplinäres Team zum Einsatz

        2. Es bestehen folgende Muss-Bedingungen an die Erfahrung (Berufspraxis) des zum Einsatz kommenden Teams:

        - 3 Jahre Berufserfahrung in dem in den Referenzen geforderten Themenfeld

        3. Die Auftragnehmerin ist dazu verpflichtet, bei der Erfüllung der Rahmenvereinbarung nur solche Personen einzusetzen, die über die von ihr in der Anlage 03: Personalkonzept der Auftragnehmerin zu gesagte Qualifikation und Erfahrung verfügen. Sie weist der Auftraggeberin diese Qualifikation und Erfahrung auf Verlangen nach. Auch die Größe und die Zusammensetzung des von der Auftragnehmerin einzusetzenden Teams ergeben sich aus der Anlage 03: Personalkonzept der Auftragnehmerin.

      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
        Obligation to indicate the names and professional qualifications of the staff assigned to performing the contract
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
      Framework agreement with a single operator
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-07-14
      Local time: 12:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      Tender must be valid until: 2023-08-31
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
      Date: 2023-07-14
      Local time: 12:01
      Information about authorised persons and opening procedure:

      Bieter sind zur Submission nicht zugelassen.

  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
    3. Additional information

      1. Die Auftraggeberin weist die Auftragnehmerin darauf hin, dass das Transferprojekt "Sustainability by Design" aus öffentlichen Mitteln gefördert wird. Die Auftraggeberin hat die Anlage 06: Zuwendungsbescheid der Forschungszentrum Jülich GmbH vom 15.11.2023, die Anlage 07: Hin-weise für Zahlungsempfänger des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und die Anlage 08: Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF)) zu beachten.

      2. Vor diesem Hintergrund gelten die Anlage 06: Zuwendungsbescheid der Forschungszentrum Jülich GmbH vom 15.11.2023, die Anlage 07: Hinweise für Zahlungsempfänger des Bundes-ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und die Anlage 08: Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF)) im Rechtsverhältnis der Auftraggeberin zur Auftragnehmerin entsprechend, soweit nicht diese Rahmenvereinbarung ausdrücklich Abweichungen regelt und diese Abweichungen mit den genannten zuwendungsrechtlichen Bestimmungen vereinbar sind.

      3. Die Auftragnehmerin hat die Auftraggeberin im Rahmen der ihr übertragenen Einzelaufträge stets so zu stellen, dass die Auftraggeberin ihre fördermittelrechtlichen Verpflichtungen aus Anlage 06: Zuwendungsbescheid der Forschungszentrum Jülich GmbH vom 15.11.2023 erfüllen kann. Die vorliegende Rahmenvereinbarung ist stets im Sinne dieser Verpflichtungen auszulegen.

      4. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:

      a) der Text der Rahmenvereinbarung

      b) Anlage 01: Antworten und Klarstellungen der Auftraggeberin auf Bieterfragen

      c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung

      d) Anlage 03: Personalkonzept der Auftragnehmerin

      e) Anlage 04: Soweit relevant: (Projekt-) Terminplan gemäß § 2 Absatz 2

      f) Anlage 05: Preisblatt

      g) Anlage 06: Zuwendungsbescheid der Forschungszentrum Jülich GmbH vom 15.11.2023

      h) Anlage 07: Hinweise für Zahlungsempfänger des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

      i) Anlage 08: Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF)

      j) Anlage 09: Soweit relevant: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe

      k) Anlage 10: Soweit relevant: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher

      l) Anlage 11: Soweit relevant: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung

      m) Anlage 12: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)

      m) Anlage 13: Vertragsbedingungen des Landes NRW

      n) Anlage 14: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)

      5. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung.

    4. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
        Köln
        Germany
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

        § 160

        Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

        § 160

        Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Date of dispatch of this notice
      2023-06-12

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