Architectural, construction, engineering and inspection services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42827717) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Adendorf Номер конкурса: 42827717 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Adendorf: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2023/S 115-357905
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung für die Sanierung des Freibades
Sanierung des Freibades
DE93 Lüneburg
Projektsteuerung für die vollständige Sanierung des Freibades
Abschnitt IV: Verfahren
Die geplanten Kosten für die Sanierung des Freibades lagen vor der Ausschreibung deutlich niedriger, so dass auch das Honorar des Projektsteuerers unterhalb des Schwellenwertes lag. Daher ist die Vergabe des Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtmäßig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Projektsteuerung der Sanierung des Freibades
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.