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IT services: consulting, software development, Internet and support (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42824227)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Номер конкурса: 42824227
Дата публикации: 16-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023061220230713 10:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
      Mainzer Straße 29
      Wiesbaden
      65185
      Germany
      Telefon: +49 611/340-0
      E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de
      Fax: +49 611/340-1150
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1870e7743c5-3fcf0a7f7d6bcf6d
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://vergabe.hessen.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Bereitstellung skalierbarer Cluster zur Orchestrierung von containerisierten Webanwendungen

        Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0041
      2. CPV-Code Hauptteil:
        72000000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Bereitstellung skalierbarer Cluster zur Orchestrierung von containerisierten Webanwendungen des Bereiches LernSys im Schulportal Hessen (managed Kubernetes)

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Hessisches Kultusministerium

        Luisenplatz 10 

        65185 Wiesbaden 

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Das Hessische Kultusministerium ist eine Dienststelle des Landes Hessen und entwickelt

        und betreibt das Schulportal Hessen (SPH) als die zentrale webbasierte Lern- und

        Arbeitsplattform für hessische Schulen. Aktuell werden die Lernmanagementsysteme

        des Schulportal Hessen auf virtuellen Maschinen mit jeweils mehreren Instanzen

        betrieben. Durch einen Wechsel auf eine Plattform mit Containerbetrieb können die

        Anwendungen des SPH in Cluster betrieben und jede Instanz für sich verwaltet werden.

        Ziel ist der Abschluss eines Vertrages über die Beschaffung von skalierbaren

        Clustern zur Orchestrierung von containerisierten Webanwendungen des Bereiches

        LernSys im Schulportal Hessen (managed Kubernetes).

        Die Leistung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb für das Produktiv-Cluster

        nebst Beratungsleistung und Support, zusätzliche Worker-Nodes und TB Persistent

        Storage sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-09-18
        Ende: 2025-09-17
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber hat das Recht, gegenüber dem Auftragnehmer die Laufzeit dieses Vertrags zweimal um je ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Auftraggeber hat von diesem Recht bis jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der ursprünglichen bzw. der erstmalig verlängerten Vertragslaufzeit Gebrauch zu machen.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Referenzen:

        Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.

        o Management und Betrieb von einem oder mehreren Kubernetes-Clustern

        o Das/die jeweilige/n Referenz-Cluster müssen dabei mindestens 200 Pods und persistente Netzwerkspeicher haben.

        o Zeitraum des Referenzprojekts beträgt mindestens 12 Monate.

        Es sind im Rahmen der inhaltlichen Darstellung der Referenzen folgende Angaben zu tätigen:

        o Beschreibung der erbrachten Leistungen (ggf. differenziert nach Eigenanteil und Leistungen Dritter),

        o Anzahl der Kubernetes-Cluster

        o Anzahl der Pods

        o Angabe über persistente Netzwerkspeicher.

        (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform).

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Zertifikate:

        Der Auftragnehmer muss geeignetes Personal zur Verfügung stellen.

        Zum Nachweis sind die nachfolgend genannten Mindestanforderungen sämtlich zwingend zu erfüllen:

        Mindestanforderung:

        Das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal, welches den Support und Betrieb durchführt, hat die folgenden Qualifikationen bzw. Zertifikate gem. den Kubernetes-Standards (https://kubernetes.io/training/) nachzuweisen:

        • Certified Kubernetes Administrator (CKA)

        • Certified Kubernetes Security Specialist (CKS)

        Hierbei ist nicht erforderlich, dass jedes Teammitglied für sich alle oben genannten Zertifikate besitzt.

        Der Nachweis erfolgt über das Dokument "Kritierienkatalog" im Register "Ausschlusskriterien" unter Position 28, welches Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-13
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-09-29
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-13
      Ortszeit: 10:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      entfällt

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      entfällt

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
        Wilhelminenstraße 1 - 3
        Darmstadt
        64283
        Germany
        Kontaktstelle(n): 64283
        Telefon: +49 6151/126603
        E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
        Fax: +49 6151/125816
        Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        § 160 GWB Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

        Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        § 160 GWB Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

        Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-12

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