IT services: consulting, software development, Internet and support (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42824227) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Номер конкурса: 42824227 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Bereitstellung skalierbarer Cluster zur Orchestrierung von containerisierten Webanwendungen
Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0041Bereitstellung skalierbarer Cluster zur Orchestrierung von containerisierten Webanwendungen des Bereiches LernSys im Schulportal Hessen (managed Kubernetes)
Hessisches Kultusministerium
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden
Das Hessische Kultusministerium ist eine Dienststelle des Landes Hessen und entwickelt
und betreibt das Schulportal Hessen (SPH) als die zentrale webbasierte Lern- und
Arbeitsplattform für hessische Schulen. Aktuell werden die Lernmanagementsysteme
des Schulportal Hessen auf virtuellen Maschinen mit jeweils mehreren Instanzen
betrieben. Durch einen Wechsel auf eine Plattform mit Containerbetrieb können die
Anwendungen des SPH in Cluster betrieben und jede Instanz für sich verwaltet werden.
Ziel ist der Abschluss eines Vertrages über die Beschaffung von skalierbaren
Clustern zur Orchestrierung von containerisierten Webanwendungen des Bereiches
LernSys im Schulportal Hessen (managed Kubernetes).
Die Leistung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb für das Produktiv-Cluster
nebst Beratungsleistung und Support, zusätzliche Worker-Nodes und TB Persistent
Storage sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber hat das Recht, gegenüber dem Auftragnehmer die Laufzeit dieses Vertrags zweimal um je ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Auftraggeber hat von diesem Recht bis jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der ursprünglichen bzw. der erstmalig verlängerten Vertragslaufzeit Gebrauch zu machen.
Referenzen:
Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.
o Management und Betrieb von einem oder mehreren Kubernetes-Clustern
o Das/die jeweilige/n Referenz-Cluster müssen dabei mindestens 200 Pods und persistente Netzwerkspeicher haben.
o Zeitraum des Referenzprojekts beträgt mindestens 12 Monate.
Es sind im Rahmen der inhaltlichen Darstellung der Referenzen folgende Angaben zu tätigen:
o Beschreibung der erbrachten Leistungen (ggf. differenziert nach Eigenanteil und Leistungen Dritter),
o Anzahl der Kubernetes-Cluster
o Anzahl der Pods
o Angabe über persistente Netzwerkspeicher.
(Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Zertifikate:
Der Auftragnehmer muss geeignetes Personal zur Verfügung stellen.
Zum Nachweis sind die nachfolgend genannten Mindestanforderungen sämtlich zwingend zu erfüllen:
Mindestanforderung:
Das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal, welches den Support und Betrieb durchführt, hat die folgenden Qualifikationen bzw. Zertifikate gem. den Kubernetes-Standards (https://kubernetes.io/training/) nachzuweisen:
• Certified Kubernetes Administrator (CKA)
• Certified Kubernetes Security Specialist (CKS)
Hierbei ist nicht erforderlich, dass jedes Teammitglied für sich alle oben genannten Zertifikate besitzt.
Der Nachweis erfolgt über das Dokument "Kritierienkatalog" im Register "Ausschlusskriterien" unter Position 28, welches Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
entfällt
entfällt
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.