Building construction work (Германия - Тендер #42824224) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH Номер конкурса: 42824224 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Berlin: Building construction work
2023/S 115-358599
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Tower Los 10 Trockenbau - NT 19 Schaufensterboden, Brandschutzdecke BMZ
Tower Los 10 Trockenbau
Flughafen Berlin-Tempelhof (THF)
Die Ausschreibung beinhaltete die Trockenbauarbeiten für die Sanierung des Kopfbau West am Flughafen Tempelhof.
Das Gebäude hat die Abmessungen von 70 m x 13 m x 30 m (LxBxH).
Die Leistung umfasste im Wesentlichen:
Erstellen von Metallständerwänden, ca. 530 qm
Erstellen von Metallständerwänden mit Brandschutzanforderung, ca. 570 qm
Erstellen von Vorsatzschalen und Schachtwänden, ca. 1 000 qm
Erstellen von Abhangdecken im Innenbereich, ca. 1 000 qm
Section V: Award of contract/concession
VE10, Trockenbau
Section VI: Complementary information
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Section VII: Modifications to the contract/concession
Flughafen Berlin-Tempelhof (THF)
Zusätzliche Leistungen wie:
- Alternative Lösung für den Aufbau des Schaufensterbodens
- Brandschutzeinhausung (F90) der Brandmeldezentrale (BMZ) in der Ebene 0
Aufgrund Schwierigkeiten bei der Planung konnte der Schaufensterboden nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt werden. Ein Schaufensterboden aus Trockenbauelementen wurde als wirtschaftlichste Alternative ermittelt.
Ferner wurde deutlich, dass die BMZ im Kopfbau West mit einer brandschutztechnisch gesicherten Trockenbaueinhäusung versehen werden muss.
Ein Wechsel des AN und eine damit verbundene neue Ausschreibung wäre projektschädlich, da diese Leistungen benötigt werden, um die unmittelbar bevorstehende Sachverständigen-Abnahme und die Inbetriebnahme zu gewährleisten. Bei einer Neuausschreibung würden zusätzliche Planungskosten und Zeitverzüge entstehen. Allein eine Neuausschreibung für die Leistungen würde einen weiteren mind. 3- monatigen Zeitverzug bedeuten. Bei Ansetzen der monatlichen Verzugskosten (inkl. Vorhaltung der Baustelleneinrichtung und Schadensersatz) würden die o.g. erforderlichen Maßnahmen eine Kostenerhöhung bedeuten, was die aktuelle Nachtragssumme bei Weitem überschreiten würde und nicht mehr wirtschaftlich begründbar ist.