Sanitary fixture installation work (Германия - Тендер #42823905) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Bad Krozingen Номер конкурса: 42823905 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neubau Max-Planck-Realschule - GW 45 Sanitärinstallationen
Reference number: SBK-2023-0035GW 45 Sanitärinstallationen
Südring 9 / Schwimmbadstraße - 79189 Bad Krozingen
Neubau Max-Planck-Realschule
GW 45 Sanitärinstallationen
Wir bitten um das Ausfüllen der Eigenerklärung KEV 179, AngErg Eignung
Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Umsatz des Unternehmens (3 abgeschlossene Geschäftsjahre)
Auflistung und kurze Beschreibung von mindestens 3 Referenzen in den letzten 5 Kalenderjahren
Stadt Bad KrozingenBasler Straße 3079189 Bad KrozingenDeutschland
Information about authorised persons and opening procedure:Elektronische Angebotsöffnung
Elektronische Angebotsöffnung
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.