Engineering services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42699009) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH als Treuhänderische Sanierungsträgerin der Landeshauptstadt Schwerin Номер конкурса: 42699009 Дата публикации: 13-06-2023 Сумма контракта: 1 309 015 (Российский рубль) Цена оригинальная: 22 176 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH - Planungsleistungen für die Errichtung einer Mobilitätsstation in Schwerin gemäß HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, Heizung, Lüftung, Sanitär
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023010062Planungsleistungen für die Errichtung einer Mobilitätsstation "Am Packhof" in Schwerin gemäß HOAI 2021 Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2 und 3, Leistungsphasen 5-9
Am Packhof 19053 Schwerin
Die Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt auf dem stadteigenen Grundstück Am Packhof 2 (gegenüber dem Stadthaus) die Errichtung einer Mobilitätsstation. Die Mobilitätsstation stellt ein spezielles Serviceangebot für Radfahrer dar. Sie bietet unterschiedliche Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern, Gepäckaufbewahrungsmöglichkeiten, Auflademöglichkeiten, einen Fahrradverleih sowie eine Fahrradreparatur.
Die aktuellen Planungen sehen ein zweigeschossiges Gebäude, in dem im Obergeschoss Fahrradverleih und Fahrradreparatur vorgesehen ist. Auch die erforderliche Technik und Räume für das Personal sind im Obergeschoss vorgesehen. Im Erdgeschoss sind überdachte und nicht überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten geplant. Je nach Ausgestaltung der Abstellmöglichkeiten (Ständer-Box) sind in der Mobilitätsstation 300 Fahrradabstellplätze möglich.
Es sind die Leistungen gemäß HOAI 2021 Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2 und 3 der Leistungsphasen 5-9 zu erbringen.
Die Leistungsphasen 1 bis 4 wurden bereits durch ein Ingenieurbüro erbracht. Aufgrund der Geschäftsaufgabe des beauftragten Unternehmens wird das Vergabeverfahren für die Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 durchgeführt.
Die Landeshauptstadt hat für diese Maßnahmen einen Antrag auf Gewährung einer EFRE-Förderung gestellt.
Zuschlagskriterien:
höchster Wert = bester Wert
1. Honorar - Wichtung 40%
2. Qualität der Personalplanung - Wichtung 20%
- Darstellung des geplanten Personaleinsatzes für die Leistungsabschnitte,
- Sicherstellung der Aufgabenerfüllung im Falle der Vertretungsregelung ohne Know-How-Verlust
3. Präsenz vor Ort - 40%
- Darlegung zur Absicherung der Baustellenpräsenz und Teilnahme an Bauberatungen (Erreichbarkeit / Reaktionszeit)
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht.
Es wurde ein Antrag auf Gewährung einer EFRE-Förderung gestellt.
1. Eigenerklärung zur Eignung
2. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur nach Architekten-/Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes
- bei juristischen Personen Vorlage eines Auszuges aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister
- bei natürlichen Personen (freiberufliche Architekten/Ingenieure) Nachweis für den Eintrag in einer Ingenieur-/Architektenkammer
Für ausländische Bewerber ist der Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU zu erbringen.
3. Bietererklärung zur Unternehmensgröße
4. Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-
Vorpommern (VgG M-V)
5. Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 11 VgG M-V
1. Eigenerklärung zur Eignung
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen
- für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR, zweifach maximiert
- für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. EUR, zweifach maximiert.
Alternativ: Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes, worin sich der Versicherer bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen.
3. Gesamtumsatz des Bieters und sein Umsatz im Tätigkeitsbereich der letzten 3 Jahre (Eigenerklärung)
1. Eigenerklärung zur Eignung
2. Referenzen der letzten 10 Geschäftsjahre, die vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sind
3. Benennung des verantwortlichen Projektteams
4. Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
5. Erklärung zur Kommunikationssprache in Wort und Schrift: deutsch
6. Verzeichnis Unterauftragnehmer
7. Verzeichnis anderer Unternehmen Eignungsleihe
8. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle)
9. Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle)
Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36EG, geändert durch RL 2013/55/EU
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR, Eckdrift 93, 19061 Schwerin
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Vertreter des Auftraggebers
Vertreter des Auftraggebers
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.