Engineering services (Германия - Тендер #42681136) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg für den Eigenbetrieb Da-Di-Werk Gebäudemanagement Номер конкурса: 42681136 Дата публикации: 12-06-2023 Сумма контракта: 9 431 211 (Российский рубль) Цена оригинальная: 159 774 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Fachplanung Fachunterrichtsräume gem. HOAI 2021, Teil 4, Abschn. 2 inkl bes. Leistungen für den Neubau der Ernst-Reuter-Schule in Groß-Umstadt
Reference number: 10-2-016/22007397/A22/arFachplanung Fachunterrichtsräume gem. HOAI 2021, Teil 4, Abschn. 2 inkl. bes. Leistungen für den Neubau der Ernst-Reuter-Schule in Groß-Umstadt
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/65551659 zur Verfügung gestellt! ACHTUNG! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters!
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de
Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: http://www.ladadi.de/ausschreibungen
Dresdener Straße 7, 64823 Groß-Umstadt
Größe / Umfang
Neubau Lern- u. Unterrichtsbereich (LUB), BGF: ca. 14.000 m²
Neubau Turnhalle, BGF: ca. 760 m²
Projektbeschreibung:
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg plant in Groß-Umstadt auf dem ca. 27.230 m² großen Grundstück der Ernst-Reuter-Schule eine integrierte Gesamtschule mit 3-zügiger Grund- und 4-zügiger Sekundarstufe, einer Mensa sowie einer Turnhalle.
Zunächst werden auf dem bestehenden Schulgelände 2 Containeranlagen (Interimsgebäude) für die Sekundarstufe sowie auf einem ca. 250 m entfernten, externen Gelände der Kirchengemeinde St. Wenzel eine weitere Containeranlage (Interimsgebäude) für die Primarstufe erstellt. In diesen Containeranlagen wird der Schulbetrieb während der Baumaßnahme fortgeführt. Die Interimsgebäude bestehen aus jeweils 3-geschossigen Containeranlagen (1 Containeranlage für Primarstufe, 2 Containeranlagen für Sekundarstufe). Die Standzeit der Interimsgebäude soll ca. 4-5 Jahre bis zur Fertigstellung des Neubaus betragen.
Nach dem Umzug der Schule in die Interimsgebäude werden die Bestandsgebäude bis auf die große Sporthalle und das Hausmeistergebäude rückgebaut.
Nach den Rückbauarbeiten werden der Neubau, die kleine Turnhalle sowie die Außenanlagen erstellt. Der 3-geschossige Neubau besteht aus einem zentralen Erschließungsgebäude mit Eingangsbereich, Mensa und Nawi-Räumen, an das zwei Gebäude anschließen, in denen die Unterrichtsräume (Cluster) sowie Verwaltungs-, Küchen- und Ganztagsräume untergebracht sind. Nach Fertigstellung des Neubaus erfolgt der Umzug aus den Interimsgebäuden in den Neubau und der Rückbau der Interimsgebäude.
Ein Bebauungsplan ist vorhanden („In den Wiesen“, Stand 31.10.1973).
Planungsleistung Fachunterrichtsplanung
Für die Planung der Fachräume im Neubau sowie im Interimsgebäude ist eine Fachplanung erforderlich.
1. Flächen:
Die nachfolgend aufgeführten Flächenbedarfe für die Nawi- und Kunst/Werkräume in den Gebäuden wurden nach den Schulbauleitlinien des Landkreises Darmstadt-Dieburg ermittelt.
Interimsgebäude (Primar- und Sekundarstufe):
Zu beplanende Räume:
- textiles Gestalten ges. ca. 75 m²
- Kunst, Werken, Maschinenraum, Materiallager ges. ca. 310 m²
- NaWi 1, 2, 3 (Chemie, Physik, Biologie) ges. ca. 310 m²
Lage der Räume (derzeitiger Planungsstand): Erdgeschoss (Primarstufe), 1. und 2. Obergeschoss (Sekundarstufe)
Neubau (Primar- und Sekundarstufe):
Zu beplanende Räume:
- textiles Gestalten ges. ca. 70 m²
- Werken, Maschinenraum, Kunst, Materiallager ges. ca. 260 m²
- NaWi 1, 2, 3 (Chemie, Physik, Biologie) Nawi Sammlung ges. ca. 320 m²
Lage der Räume (derzeitiger Planungsstand): 3.Obergeschoss (3.OG)
2. Geschätzte, anrechenbaren Kosten:
Interimsgebäude: ca. netto 210.000 €
Neubau: ca. netto 431.000 €
3. Zu beauftragende Leistungsphasen (gem. HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, ALG 7):
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung 2%
Leistungsphase 2: Vorplanung 9%
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung 17%
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung 2%
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung 22%
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe 7%
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe 5%
Leistungsphase 8: Objektüberwachung und Dokumentation 35%
Leistungsphase 9: Objektbetreuung 1%
100%
Im Rahmen der Planung sind Schnittstellen der Fachraumplanung zum Gebäude und zur Gebäudetechnik mit dem beauftragten Architekturbüro sowie den jeweiligen Fachplanern abzustimmen und festzulegen.
Weiterhin soll die Planung so ausgelegt sein, dass nach Fertigstellung des Neubaus das im Interimsgebäude eingebauten Inventar sowie alle Gerätschaften möglichst vollständig in den Neubau transportiert, dort wieder eingebaut und weiter verwendet werden können.
BIM
Bei dem Neubau handelt es sich um ein BIM-Pilotprojekt. Dabei sind Leistungen im Rahmen der BIM-Methode sowie definierter Anwendungsfälle gemäß BIM-Leistungsbeschreibung erforderlich.
Achtung: Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abzugeben. Teilnahmeanträge und Angebote in Schriftform (Papier)
sind nicht zugelassen.
Nachweis der Berufszulassung als Fachplaner, Technische Ausrüstung, bei ausländischen Bietern ist ein gleichwertiger Nachweis des Herkunftslandes vorzulegen.
Bei juristischen Personen ein aktueller Eintrag in das zutreffende Register (z.B. Handelsregisterauszug) bzw. eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. Nachunternehmers).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Ein aktuell gültiger Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, bei einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Minimum level(s) of standards possibly required:Im Auftragsfall ist eine Deckungssumme über 1,0 Mio. € für Personenschäden sowie über mindestens 150.000 € für sonstige Schäden (Nachweis nicht älter als ein Jahr) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachzuweisen.
Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Referenzbogen für die zwei nachzuweisenden Referenzen:
- Referenz aus dem Bereich öffentlicher Auftraggeber
- Referenz aus dem Bereich Schulbau
Referenzen der letzten 7 Jahre (Abschluss der Leistungen ohne LPH 9 nicht vor 2015) mit Leistungen der Fachplanung - Tech. Ausrüstung gem. HOAI, Teil 4, Abschnitt 2 aus den Bereichen Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung;
Mindestgröße Baukosten i.H.v. 6 Mio. € netto KG 300 + 400
Die eingereichten Referenzen werden in allen Kategorien voll gewertet, deren geforderte Merkmale nachvollziehbar erfüllt sind, sofern die geforderten LPH in dem angegebenen Zeitraum erbracht wurden, andernfalls anteilig.
Die Summe der erbrachten Leistungen aller Referenzen müssen mindestens 75% der LPH 1-8 der Grundleistungen gem. HOAI betragen.
Die einzelnen Kategorien können auch in mehreren Referenzen nachgewiesen werden (Mehrfachnennungen). Dabei müssen die Referenzen jeweils die übrigen Mindestanforderungen (Leistungszeitraum) und die Kriterien spezifischen Anforderungen (z.B. Schulbau) erfüllen. Die zu addierenden Referenzen können von unterschiedlichen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft (bzw. Nachunternehmer) oder auch von einem Bieter sein.
Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden. Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern des Teilnahmeantrags benannt oder beschrieben sind.
Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Siehe III.1.1)
Contract performance conditions:Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 1,0 Mio. € für Personen- und 150.000 € für sonstige Schäden nachzuweisen.
Submissionsstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Trakt 2, 1. OG
Jägertorstraße 207
64289 Darmstadt
Information about authorised persons and opening procedure:Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV. Bieter sind nicht zugelassen.
Achtung: Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abzugeben. Teilnahmeanträge und Angebote in Schriftform (Papier)
sind nicht zugelassen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt