Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB
Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62025
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45314300 Kabelinfrastruktur
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45314300 Kabelinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrags:
Los 2; Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 30/01/2023
Ende: 30/03/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen
Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 22FEI62025_92318401_MKA25
Bezeichnung des Auftrags:
Los 2; Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung
über die Konzessionsvergabe:
20/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Geschwister Balter Bauunternehmung GmbH
Postanschrift: Prümer Straße 46
Ort: Losheim/Eif.
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53940
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach
§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/06/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den
Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45314300 Kabelinfrastruktur
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45314300 Kabelinfrastruktur
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 2; Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 30/01/2023
Ende: 30/03/2024
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Geschwister Balter Bauunternehmung GmbH
Postanschrift: Prümer Straße 46
Ort: Losheim/Eif.
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53940
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
MKA25: Los 2 - Gestellung Maschinen und Personal 16./17.05.2023
(Vorläufiger) Wert der Änderung: 4.000,00 EUR (netto)
Frühere Änderungen: Wert insg. 566.765,30 €
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der
Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Eine Änderung des geplanten Bauablaufs wurde notwendig, da sich die betroffenen BÜ-Anlagen als sehr störanfällig zeigten und auszufallen drohten. Daher mussten diese früher
außer Betrieb gesetzt und gesichert werden um Störungen des Bahnbetriebs zu vermeiden.
VII.2.3)Preiserhöhung