Security services (Германия - Тендер #42680810) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft Номер конкурса: 42680810 Дата публикации: 12-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Sicherheitsdienstleistungen
Reference number: INF2-0254-2023Die Gesamtlesitung Sicherheit wurde für eine losweise Vergabe in 5 Bereiche aufgeteilt.
Schwerpunkt- und Endbahnhöfe, Mobiler Sicherheitsdienst, Schließdienst, Kehr- und Aufstellgleisanlagen und Pförtnerdienst.
Die vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen u.a. folgende Leistungen:
• die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung ,
• die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots,
• den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen,
• die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen,
• die Erbringung von Sicherheits- und Servicedienstleistungen bei Groß- und Sonderveranstaltungen,
• anlass-/verdachtsbezogene Fahrausweiskontrollen,
• Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmen innerhalb des Liniennetzes,
Für die Erbringung dieser Sicherheitsdienstleistungen sind qualifizierte Sicherheitsbeschäftigte einzusetzen.
Stationäre Sicherheitsdienstleistungen
Lot No: 1Berlin
Der AG benötigt stationäre Sicherheitsdienstleistungen auf den Schwerpunkt- und Endbahnhöfen:
Die vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Einsatzbereich, u.a. durch:
• die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung,
• die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots,
• den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen,
• die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen,
• die Erbringung von Sicherheits- und Servicedienstleistungen bei Groß- und Sonderveranstaltungen,
• anlass-/verdachtsbezogene Fahrausweiskontrollen,
• Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmen innerhalb des Liniennetzes,
Für die Erbringung dieser Sicherheitsdienstleistungen sind qualifizierte Sicherheitsbeschäftigte einzusetzen.
Der Vertrag kann zwei mal um jeweils bis zu 25 Monate verlängert werden. Der Vertrag kann jedoch maximal bis zum 30.11.2029 bzw. 30.11.2031 verlängert werden.
Der Vertrag beinhaltet die folgenden zwei Fortführungsoptionen:
1. Fortführungsoption: Verlängerung des Vertrages um bis zu 25 Monate, längstens jedoch bis zum 30.11.2029.
2. Fortführungsoption: Verlängerung des Vertrages um bis zu 25 Monate, längstens jedoch bis zum 30.11.2031.
Vertragsbeginn ist nicht identisch mit dem Leistungsbeginn, siehe hierzu Leistungsbeschreibung.
Mobile Sicherheitsdienstleistungen
Lot No: 2Berlin
Die BVG benötigt mobile Sicherheitsdienstleistungen in den Betriebsanlagen und Verkehrsmitteln.
Die vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Einsatzbereich, u.a. durch:
• die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung,
• die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots,
• den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen,
• die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen,
• die Erbringung von Sicherheits- und Servicedienstleistungen bei Groß- und Sonderveranstaltungen,
• anlass-/verdachtsbezogene Fahrausweiskontrollen,
• Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmen innerhalb des Liniennetzes,
Für die Erbringung dieser Sicherheitsdienstleistungen sind qualifizierte Sicherheitsbeschäftigte einzusetzen.
Der Vertrag kann zwei mal durch den AG verlängert werden:
Ein mal um bis zu 25 Monate, längstens jedoch bis zum 30.11.2028.
Ein mal um bis zu 13 Monate, längstens jedoch bis zum 30.11.2029.
Der Vertrag beinhaltet die folgenden zwei Fortführungsoptionen:
1. Fortführungsoption: Verlängerung des Vertrages um bis zu 25 Monate, längstens jedoch bis zum 30.11.2028.
2. Fortführungsoption: Verlängerung des Vertrages um bis zu 13 Monate, längstens jedoch bis zum 30.11.2029.
Vertragsbeginn ist nicht identisch mit dem Leistungsbeginn, siehe hierzu Leistungsbeschreibung.
Schließdienst
Lot No: 3Berlin
Die BVG benötigt nächtliche motorisierte Sicherheitsdienstlesitungen auf den U-Bahnhöfen.
Die vom AN im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die grundsätzliche Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Einsatzbereich, u.a.:
• die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung,
• Die Sicherung unserer Bahnhöfe und Anlagen durch Verschließen der Zugangstore zeitnah nach passieren des letzten Zuges sowie dem Öffnen bis spätestens 30 Minuten vor der ersten Fahrt (Schließpläne werden durch AG übermittelt).
• die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots,
• den Schutz der Fahrgäste des AG vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG-Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz von Betriebsanlagen, Fahrzeugen und Liegenschaften des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen,
• die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen,
• Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr (SEV) und Umfahrungsmaßnahmen innerhalb des Liniennetzes,
Für die Erbringung dieser Sicherheitsdienstleistungen sind qualifizierte Sicherheitsbeschäftigte einzusetzen.
Der Vertrag kann einmailig um bis zu 25 Monate verlängert werden. Der Vertrag kann jedoch maximal bis zum 30.11.2027 verlängert werden.
Der Vertrag beinhaltet eine Fortführungsoptionen von 25 Monaten. Er kann jedoch maximal bis zum 30.11.2027 verlängert werden.
Vertragsbeginn ist nicht identisch mit dem Leistungsbeginn, siehe hierzu Leistungsbeschreibung.
Kehr- und Aufstellgleisanlagen
Lot No: 4Berlin
Die BVG benötigt Sicherheitsdienstleistungen auf den Kehr- und Aufstellgleisanlagen.
Die vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Einsatzbereich, u.a. durch:
• die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung,
• die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots,
• den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen,
• die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen,
• die Erbringung von Sicherheits- und Servicedienstleistungen bei Groß- und Sonderveranstaltungen,
• anlass-/verdachtsbezogene Fahrausweiskontrollen,
• Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmen innerhalb des Liniennetzes,
Für die Erbringung dieser Sicherheitsdienstleistungen sind qualifizierte Sicherheitsbeschäftigte einzusetzen.
Der Vertrag kann einmalig um bis zu 37 Monate verlängert werden. Der Vertrag kann jedoch maximal bis zum 30.11.2029 verlängert werden.
Der Vertrag beinhaltet eine Fortführungsoptionen von 37 Monaten. Er kann jedoch maximal bis zum 30.11.2029 verlängert werden.
Vertragsbeginn ist nicht identisch mit dem Leistungsbeginn, siehe hierzu Leistungsbeschreibung.
Pförtnerdienst
Lot No: 5Berlin
Die BVG benötigt Sicherungsdienstleistungen für den Pförtnerdienst.
Das eingesetzte Wachpersonal soll Sicherheit und Ordnung im Überwachungsbereich unter anderem durch folgende Tätigkeiten aufrechterhalten:
Sichtbare Präsenz im Überwachungsbereich.
Zutrittsmanagement im Eingangsbereich der BVG Liegenschaft. Prüfung und Erteilung von Zutrittsberechtigungen von Personen und Ein- und Ausfahrtberechtigung von Kfz.
o Durchführung Ausgangskontrollen bei Verdacht einer Straftat z.B. Diebstahl.
o Ausgabe Besucherausweise
o Rücknahme Besucherausweise
o Ausgabe Einfahrtgenehmigung Kfz.
o Rücknahme Ein- Ausfahrtgenehmigung Kfz.
o Anlassbezogene Fahrzeugkontrollen hinsichtlich der Ein- oder Ausfuhr von Gegenständen.
o Lenkung, Weiterleitung und Begleitung von Besuchern
o Ausgabe von Informationsschriften
o Überprüfung der Fremdfirmen, anhand eines IT-Programmes, in Bezug auf die arbeitsschutzrechtliche Berechtigung, die rote Sicherheitszone auf der Liegenschaft zu betreten.
o Bei sicherheitsrelevanten Ereignissen ist der Kontrollgang zu unterbrechen, Hilfe zu leisten und den Kontrollgang nach beendeter Maßnahmen fortzuführen.
o Einleitung von Erstmaßnahmen bei Auslösung der Gefahrenmeldeanlage
o Ordnungsgemäße Bedienung der Schrankenanlage
o Vordefinierten Kontrollgang in Abstimmung mit dem AG.
o Ausgabe - Rückgabe von Schlüsseln inklusive Dokumentation
o Annahme von Paket - und Warensendung und Weiterleitung an die empfangsberechtigte Person der Fachabteilung.
Aufnahme und Weiterleitung von security und safety relevanten Mängeln, Störungen Schäden und erweiterten Sachverhalten an den AG.
Anzeige und Festnahme von Zuwiderhandelnden, wie durch die nationale Gesetzgebung definiert.
Durch schnelles und wirksames Handeln der Wachpersonen sollen Schadensprozesse verhindert oder gestoppt, bzw. durch zielgerichtete Sofortmaßnahmen das Schadensausmaß begrenzt werden.
Für die Erbringung dieser Sicherheitsdienstleistungen sind qualifizierte Sicherheitsbeschäftigte einzusetzen.
Der Vertrag kann zwei mal um jeweils bis zu 25 Monate verlängert werden. Der Vertrag kann jedoch maximal bis zum 30.11.2029 bzw. 30.11.2031 verlängert werden.
Der Vertrag beinhaltet die folgenden zwei Fortführungsoptionen:
1. Fortführungsoption: Verlängerung des Vertrages um bis zu 25 Monate, längstens jedoch bis zum 30.11.2029.
2. Fortführungsoption: Verlängerung des Vertrages um bis zu 25 Monate, längstens jedoch bis zum 30.11.2031.
Vertragsbeginn ist nicht identisch mit dem Leistungsbeginn, siehe hierzu Leistungsbeschreibung. Der geschätzte Gesamtwert dieser Rahmenvereinbarung für den gesamtem Vertragszeitraum inkl. Fortführungsoptionen beträgt 23.300.000 EUR.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet), von jedem Mitglied einer etwaigen BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern sowie für etwaige Eignungsleihgeber vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre (netto, exklusive Umsatzsteuer)
2. Die Jahreshöchstdeckungsgrenze je Schadensfall [netto]:
- für Personenschäden (für die einzelne Person),
- für Sachschäden,
- für die Beschaffung neuer Schlüssel / Code-Karten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen,
- für Vermögensschäden inkl. Verletzung des Datenschutzes,
- für Verlust beweglicher Sachen,
Minimum level(s) of standards possibly required:1. Das arithmetische Mittel der Umsätze (netto, exklusive Umsatzsteuer) der letzten drei Geschäftsjahre des Bieters für das anzubietende Los muss mindestens folgenden Werten entsprechen: : Für Los 1 = 9.800.000 EUR, Für Los 2 = 7.900.000 EUR, Für Los 3 = 1.500.000 EUR, Für Los 4 = 3.700.000 EUR, Für Los 5 = 2.900.000 EUR.
Bei der Bewerbung für mehrere Lose werden diese Mindestanforderungen entsprechend kumuliert. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
2. Die Versicherung muss die Risiken des Auftrages entsprechend der nachfolgend genannten Jahreshöchstsummen [netto] je Schadensfall abdecken:
- 5.000.000 EUR für Personenschäden,
- 5.000.000 EUR für Sachschäden,
- 250.000 EUR für die Beschaffung neuer Schlüssel / Code-Karten und den Aus tausch von Schlössern oder Schließsystemen,
- 250.000 EUR für Vermögensschäden inkl. Verletzung des Datenschutzes
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet), von jedem Mitglied einer etwaigen BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern sowie für etwaige Eignungsleihgeber vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Branchenübliche Zertifizierungen
2. Gewerbeerlaubnis
3. Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl der lezten drei Geschäftsjahren
4. Angabe von 3 Referenzen mit folgenden Informationen:
- Vorhaben/Referenzbezeichnung
- Auftraggeber (Name/Anschrift)/E-Mail Adresse des Ansprechpartners
- Umsatz
- Mitarbeiteranzahl
- Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges/Art der erbrachten Leistungen
Minimum level(s) of standards possibly required:1. Zertifizierung nach ISO 9001 ff. und DIN 77200 oder vergleichbare Zertifikate
2. Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO
3. Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl der lezten drei Geschäftsjahren des Bieters müssen für das anzubietende Los mindestens folgenden Werten entsprechen: Für Los 1 = 185 , Für Los 2 = 155, Für Los 3 = 40, Für Los 4 = 60, Für Los 5 = 90. Bei der Bewerbung für mehrere Lose werden diese Mindestanforderungen entsprechend kumuliert. Die Mitarbeiteranzahl von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
4. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, wenn sie nachstehende Kriterien erfüllen:
oSicherheitsdienstleistungen und bedarfsweise Fahrausweiskontrolle in einem ÖPNV
Oder/alternativ
Objektschutz und/ oder Sicherheitsdienstleistungen, die einem der drei nachstehenden Kriterien entsprechen:
o im öffentlichen Bereich (z.B. Einkaufszentren) mit Kundenkontakt,
o Personennahverkehr/Personenfernverkehr mit Kundenkontakt,
o an Flughäfen mit Kundenkontakt.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Vertragsbeginn ist nicht identisch mit dem Leistungsbeginn, siehe hierzu Leistungsbeschreibung.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.