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Refuse and waste related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42673496)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Landratsamt Heilbronn Abfallwirtschaftsbetrieb
Номер конкурса: 42673496
Дата публикации: 12-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023060720230718 10:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Landratsamt Heilbronn Abfallwirtschaftsbetrieb
      Lerchenstraße 40
      Heilbronn
      74072
      Germany
      E-Mail: Bernhard.Gebert@landratsamt-heilbronn.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E62368221
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.subreport.de/E62368221

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        EU-weite Ausschreibung von Umschlagleistungen für den Landkreis Heilbronn

      2. CPV-Code Hauptteil:
        90500000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in folgenden zwei Losen vergeben:

        – Los 1: Annahme und Umschlag von Restabfall;

        – Los 2: Annahme und Umschlag von Restabfall.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        alle Lose
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Annahme und Umschlag von Restabfall im Kreisgebiet Süd/West

        Los-Nr.: 1
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        90500000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Südliches und westliches Kreisgebiet

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Mengenspannbreite: 7.600 – 11.000 Mg/a (Auswertungsmenge: 9.000 Mg/a).

        Die Leistung besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:

        – Übernahme und Umschlag der Restabfälle an einer Umschlaganlage des Bieters;

        – Durchführung der notwendigen Ein- und Ausgangsverwiegungen;

        – Abstimmung der Abholvorgänge mit den beauftragten Entsorgungsunternehmen.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2026-01-01
        Ende: 2030-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Vgl. Ziffer II.2.11).

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        – Zu Ziffer II.2.7: Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr (bis max. zum 31.12.2035), wenn er nicht jeweils bis spätestens zwölf Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoptionen).

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
      14. Bezeichnung des Auftrags:

        Annahme und Umschlag von Restabfall im Kreisgebiet Nord/Ost

        Los-Nr.: 2
      15. Weitere(r) CPV-Code(s):
        90500000
      16. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Nördliches und östliches Kreisgebiet

      17. Beschreibung der Beschaffung:

        Mengenspannbreite: 27.400 – 38.000 Mg/a (Auswertungsmenge: 32.000 Mg/a).

        Die Leistung besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:

        – Übernahme und Umschlag der Restabfälle an einer Umschlaganlage des Bieters;

        – Durchführung der notwendigen Ein- und Ausgangsverwiegungen;

        – Abstimmung der Abholvorgänge mit den beauftragten Entsorgungsunternehmen.

      18. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      19. Geschätzter Wert:

      20. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2026-01-01
        Ende: 2033-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Vgl. Ziffer II.2.11).

      21. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      22. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      23. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr (bis max. zum 31.12.2035), wenn er nicht jeweils bis spätestens zwölf Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoptionen).

      24. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      25. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      26. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Lose 1 und 2:

        – Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;

        – (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;

        – Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Lose 1 und 2:

        – Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;

        – (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.

        – Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Lose 1 und 2:

        – Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Umschlag oder die kommunale Sammlung von Abfall (Restabfall und/oder Bioabfall und/oder PPK und/oder Sperrmüll).

        – Nachweis der Verfügbarkeit für die im Angebot verbindlich benannte Umschlaganlage. Die Nutzungsfähigkeit zum Leistungsbeginn ist geeignet nachzuweisen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Lose 1 und 2:

        – Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Umschlag oder die kommunale Sammlung von mind. 10.000 Mg Abfall pro Jahr (Restabfall und/oder Bioabfall und/oder PPK und/oder Sperrmüll). Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der Auftraggeber unter Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).

        Bei einem Angebot zu beiden Losen ist die Referenz nur einmal vorzulegen.

        – Nachweis der Verfügbarkeit für die im Angebot verbindlich benannte Umschlaganlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die Nutzungsfähigkeit zum Leistungsbeginn ist geeignet nachzuweisen (vgl. Angaben in Angebotsteil II).

        Die Anlage in Los 1 muss sich im Stadt-/Gemeindegebiet der folgenden Städte/Gemeinden des Landkreises Heilbronn befinden: Brackenheim, Cleebronn, Eppingen, Gemmingen, Güglingen, Ittlingen, Massenbachhausen, Pfaffenhofen, Schwaigern.

        Die Anlage in Los 2 muss sich im Stadt-/Gemeindegebiet der folgenden Städte/Gemeinden des Landkreises Heilbronn oder im Stadtgebiet der Stadt Heilbronn befinden: Abstatt, Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Beilstein, Eberstadt, Ellhofen, Erlenbach, Flein, Gundelsheim, Hardthausen, Ilsfeld, Jagsthausen, Kirchardt, Langenbrettach, Lauffen, Lehrensteinsfeld, Leingarten, Löwenstein, Möckmühl, Neckarsulm, Neckarwestheim, Neudenau, Neuenstadt, Nordheim, Obersulm, Oedheim, Offenau, Roigheim, Siegelsbach, Talheim, Untereisesheim, Untergruppenbach, Weinsberg, Widdern, Wüstenrot, Zaberfeld.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        – Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG);

        – Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-18
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-11-17
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-18
      Ortszeit: 10:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
        Karlsruhe
        76247
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76247
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.

        Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.

        Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-07

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