Railway bridge construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42279987) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 42279987 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Frankfurt am Main: Bau von Eisenbahnbrücken
2023/S 101-319186
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Beseitigung BÜ 26 Bobstadt mit Ersatzmaßnahme EÜ km 24,941, Strecke 4010
Rückbau des Bahnübergangs BÜ 26 in Bobstadt bei Bahn-km 25,068 inklusive der Ersatzmaßnahme in Form einer Eisenbahnüberführung (EÜ) bzw. Rad- und Fußwegunterführung
Hauptsächliche Leistungen
- Baugrubenaushub – ca. 5.055 m³
- Spundwandverbau – ca. 4.480 m²
- Beton – ca. 334 m³
- Betonstabstahl – ca. 466 t
- Entsorgung Bauschutt (LAGA Z1.1; Z.1.2 & Z2) – ca. 9.215 t
- Entsorgung Boden (größer Z2) – ca.1.171 t
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Beseitigung B 26 Bobstadt mit Ersatzmanahme E
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bobstadt
Rückbau des Bahnübergangs BÜ 26 in Bobstadt bei Bahn-km 25,068 inklusive der Ersatzmaßnahme in Form einer Eisenbahnüberführung (EÜ) bzw. Rad- und Fußwegunterführung
Hauptsächliche Leistungen
- Baugrubenaushub – ca. 5.055 m³
- Spundwandverbau – ca. 4.480 m²
- Beton – ca. 334 m³
- Betonstabstahl – ca. 466 t
- Entsorgung Bauschutt (LAGA Z1.1; Z.1.2 & Z2) – ca. 9.215 t
- Entsorgung Boden (größer Z2) – ca.1.171 t
MKA34: Um eine wasserdichte Verbindung zwischen den verschiedenen Bauelementen der PU herzustellen, müssen wasserdichte Fugen geschaffen werden. Gemäß den Vorschriften der RRIL DB sowie den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-Ing.) müssen Bauwerksfugen entsprechend den freigegebenen Ausführungsplänen hergestellt werden. Die zu erbringende Leistung entspricht nicht den freigegebenen Ausführungsplänen. Aus diesen Ausführungsplänen geht ein zusätzlicher Mengenbedarf hervor.
Es ist erforderlich, dass die Bauwerksfugen gemäß den Vorschriften der RRIL DB und ZTV-Ing. sowie den entsprechenden freigegebenen Ausführungsplänen hergestellt werden. Die Leistungen werden vom Bauunternehmer gemäß den freigegebenen Ausführungsplänen erbracht. Es besteht jedoch eine Abweichung zwischen der vertraglich vereinbarten Leistungsmenge und der
erforderlichen Menge. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt hierbei unverändert. Die zusätzlichen Leistungen sind zur Sicherstellung des Projekterfolges zwingend notwendig und stehen in unmittelbarem Zusammenhang zum Leistungssoll des ursprünglichen Vertrages.