Road construction works (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41925563) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Braunschweiger Verkehrs-GmbH Номер конкурса: 41925563 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Sanierung Busbetriebshof Lindenberg
Verkehrsflächen 2. BA – Teil 1
Busbetriebshof Lindenbergallee
Verkehrsflächenarbeiten in Außenanlagen incl. Lieferung der Materialien, Leitungstiefbau
Aufbrucharbeiten
ca. 325 m³ Asphaltaufbruch, davon ca. 250 m³ VKB/C
ca. 650 m³ ungebundene Tragschicht/Boden
Erdarbeiten
ca. 250 m³ Frostschutzschicht 0/32 liefern und einbauen
ca. 120 m³ Schottertragschicht 0/45 liefern und einbauen
ca. 300 m³ FSS-Material 0/45 für Bodenverbesserung liefern und einbauen
Herstellung Oberflächen
ca. 2100 m2 Asphaltfläche inkl. Halbstarren Belag herstellen
Herstellung einer Verkehrsinsel im Einfahrtsbereich
Herstellung Entwässerung
Lieferung, Einbau und Anschluss der Entwässerung über eine Schwerlastrinne sowie Straßenabläufe
Außerdem Durchführung von Vermessungsleistungen.
siehe Verdingungsunterlagen
siehe Verdingungsunterlagen
siehe Verdingungsunterlagen
siehe Verdingungsunterlagen
siehe Verdingungsunterlagen
Sofern ARGE, Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
siehe Verdingungsunterlagen
In Anlehnung an §55 VgV ist eine Teilnahme von Bietern an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
In Anlehnung an §55 VgV ist eine Teilnahme von Bietern an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, bei der unter Ziffer VI.4.1) bezeichneten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren gemäß den §§ 155 f. GWB einzuleiten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, bei der unter Ziffer VI.4.1) bezeichneten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren gemäß den §§ 155 f. GWB einzuleiten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.