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Sanitary fixture installation work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41478205)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Landshut - Referat 5
Номер конкурса: 41478205
Дата публикации: 05-05-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023050220230606 09:30Regional or local authorityContract noticeWorksOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Landshut - Referat 5
      Luitpoldstraße 29
      Landshut
      84034
      Germany
      Telefon: +49 871882420
      E-Mail: ausschreibungen@landshut.de
      Fax: +49 871882401
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/c34a6322-4819-49ca-8fad-7c6fe29ff3ca
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/c34a6322-4819-49ca-8fad-7c6fe29ff3ca

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Neubau Wohnbebauung Breslauer Straße in Landshut: Sanitärarbeiten BA3

        Referenznummer der Bekanntmachung: AfG/2023-052-O
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45332400
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Sanitärinstallationsarbeiten

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        45232460, 45330000, 45332200, 45332000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        in den Vergabeunterlagen aufgeführt

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        ca. 46 Wohnungsstationen;

        ca. 35 Badewannen;

        ca. 10 Duschen;

        Edelstahlbögen18mm bis 42mm ca. 1.700 St.;

        Edelstahlrohr 18mm bis 42mm ca. 1.200m;

        Wärmedämmung 100% DN 15 bis DN 40 ca. 1.200m;

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-09-22
        Ende: 2025-04-07
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        1) Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als drei Monate sein. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

        2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1) Eigenerklärung über eine bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit für den unter II.1.4) beschriebenen Auftrag ausreichenden Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei Bietergemeinschaften ist eine Eigenerklärung i.S.v. III.1.2) 1) Satz 1 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, hat auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle den Nachweis für das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung mit den im Angebot angegebenen Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsnachweises zu belegen.

        2) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1) Eigenerklärung über mindestens 3 und höchstens 5 erbrachte Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbar sind, jeweils mit Angabe des Auftragswertes, des Ausführungszeitraumes und des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Bescheinigung des Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der jeweils benannten Bauleistung. Sollte der Bieter mehr als 5 Bauleistungen benennen, werden nur die ersten 5 benannten Bauleistungen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Bauleistung welchem Mitglied zuzuordnen ist. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal 5 Bauleistungen benannt werden.

        2) Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Bei Bietergemeinschaften ist je Kalenderjahr die Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der Mitglieder zu addieren.

        3) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bieter für die Ausführung des Auftrags verfügt;

        4) Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Eigenerklärung über mindestens 3 und höchstens 5 erbrachte Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbar sind, jeweils mit Angabe des Auftragswertes, des Ausführungszeitraumes und des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Bescheinigung des Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der jeweils benannten Bauleistung. Sollte der Bieter mehr als 5 Bauleistungen benennen, werden nur die ersten 5 benannten Bauleistungen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Bauleistung welchem Mitglied zuzuordnen ist. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal 5 Bauleistungen benannt werden.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-06-06
      Ortszeit: 09:30
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-08-04
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-06-06
      Ortszeit: 09:30
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch, die Anwesenheit von Bietern ist nicht erlaubt.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Südbayern
        Maximilianstr. 39
        München
        80538
        Germany
        Kontaktstelle(n): 80538
        Telefon: +49 892176-2411
        E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
        Fax: +49 892176-2847
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-05-02

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