Lift installation work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41477987) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH Номер конкурса: 41477987 Дата публикации: 05-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neubau HIRI (Helmholtz-Institut für RNA-basierte Infektionsforschung in Würzburg) / VE49 - Förderanlagen / interne Vergabe-Nr. HZI: 137/001/2023
Das Helmholtz-Institut für RNA-basierte Infektionsforschung (HIRI) ist ein gemeinsames Forschungszentrum der Julius-Maximillians-Universität Würzburg und des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung, HZI in Braunschweig.
Das Baugrundstück für den Neubau des HIRI liegt im Stadtteil Grombühl in Würzburg an der Josef-Schneider-Straße und stellt eine ‚Insellage‘ innerhalb des historischen Campus des Universitätsklinikums Würzburg (UKW) dar, welches am Hang des Lindleinsberges liegt und in süd-südöstlicher Richtung zum Pleichachtal abfällt.
Die Grundstücksfläche beträgt 4.280 m², das Gebäude beläuft sich auf eine Bruttogrundfläche Neubau von 2.189 m², eine Bruttogeschossfläche Neubau von 10.863 m², eine Gebäudehöhe von 21,95 m / 17,75 m und auf eine Anzahl Vollgeschosse: 5 / 4.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Installation eines Personenaufzuges und eines Lastenaufzuges
Würzburg
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Installation eines Personenaufzuges und eines Lastenaufzuges für den Neubau eines Forschungsgebäudes:
- 1 St. Personenaufzug mit 6 Haltestellen,
- 1 St. Lastenaufzug mit 7 Haltestellen im UG/EG als Durchlader
- Fristen: Bitte beachten Sie die Vorab-/Zwischenfrist für dieses Gewerk vor dem eigentlichen Ausführungbeginn!
Zwischentermin 08.01.2024 Lieferung Aufzugsspezifischer Einbauteile (s. LV) an den Auftragnehmer Rohbau
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln des Europäischen
Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird.
Neubau HIRI (Helmholtz-Institut für RNA-basierte Infektionsforschung) in Würzburg
Grundsätzliche Regelungen zu den Punkten III.1.1) + III.1.2) + III.1.3):
Die Eignung für die zu vergebende Leistung hinsichtlich III.1.1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung III.1.2) wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit III.1.3) technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten) oder vorläufig, entweder durch die ausgefüllten Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nichtpräqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder der EEE angegebenen Bescheinigungen / Nachweise (s. jeweilige Aufzählung) nach Aufforderung und innerhalb der genannten Frist vorzulegen.
Einzureichende Bescheinigungen / Nachweise dürfen das aktuelle Gültigkeitsdatum nicht überschreiten oder - soweit sie keinen Gültigkeitszeitraum ausweisen - zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht älter als 1 Jahr sein. Jegliche Veränderungen zu den aufgeführten Tatbeständen müssen uns unverzüglich zur Kenntnis gebracht werden. Vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignungsprüfung führen zum Angebotsausschluss.
Bietergemeinschaften (Anforderungen an Bietergemeinschaften s. auch VI.3, Nr. 7) haben für jedes ihrer Mitglieder einschl. Nachunternehmer die entsprechenden Unterlagen / Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen bzw. auf Verlangen der Vergabestelle die erforderlichen Bescheinigungen / Nachweise beizubringen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (gem. Nr. 7 des Formblatts 212EU), so ist auch für diese die Eignung vorläufig gem. zuvor genannten Möglichkeiten mit dem Angebot nachzuweisen. Für präqualifizierte Unternehmen ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis einzutragen. Für nicht präqualifizierte Unternehmen sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 oder EEE ebenfalls auf Verlangen vorzulegen.
Hinsichtlich der Nutzung von Kapazitäten anderer Unternehmen verweisen wir weiterhin auf die Regelungen gem. §6d EU VOB/A. Beruft sich der Bieter auf Kapazitäten anderer Unternehmen so sind folgende, den Vergabeunterlagen beiliegende Formulare zu nutzen:
1) EVM235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (mit dem Angebot)
2) EVM236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (auf Anforderung)
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes für sich und ggf. andere Unternehmen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 liegt den Vergabeunterlagen bei.
Zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens können nicht präqualifizierte Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft die im Formblatt 124 oder in der EEE angegebenen Unterlagen bereits bei Angebotsabgabe für sich und ggf. andere vorgesehene, nichtpräqualifizierte Nachunternehmer mit vorlegen.
Zu III.1.1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
1) Angaben über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes;
2) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
3) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
4) Angaben über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben;
5) Angaben über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge;
6) Angaben über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
Folgende Unterlagen/Bescheinigungen, die zum Beleg der Eigenerklärungen und als Nachweis der Eignung hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung dienen, sind durch nicht präqualifizierte Bieter und ggf. für andere, nicht präqualifizierte Unternehmen (Nachunternehmer, Mitglieder von Bietergemeinschaften) nach Aufforderung vorzulegen:
zu 1) mittels Vorlage Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintrag in die Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer
zu 2) sofern zutreffend, mittels rechtskräftig bestätigtem Insolvenzplan
zu 3) mittels Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
zu 4) mittels Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes u. Freistellungsbescheinigung nach §48 EStG
zu 5) mittels Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers (SOKA-Bau oder örtlich zuständige Krankenkasse, der die Mehrheit der Mitarbeiter angehört)
zu 6) mittels Vorlage qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers inklusive Lohnsummen
Grundsätzliche Regelungen zu den Punkten III.1.1) + III.1.2) + III.1.3): s. unter III.1.1)
Zu III.1.2) wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sind folgende Eignungskriterien zu erfüllen:
1) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen -> ggf. geforderte Mindeststandards beachten
2) Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung -> ggf. geforderte Mindeststandards beachten
Folgende Unterlagen/Bescheinigungen, die zum Beleg der Eigenerklärungen und als Nachweis der Eignung hinsichtlich wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit dienen, sind durch nicht präqualifizierte Bieter und ggf. für andere, nicht präqualifizierte Unternehmen nach Aufforderung vorzulegen:
zu 1) mittels Vorlage/Bestätigung durch einen vereidigten Wirtschaftsprüfer/Steuerberater oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen, Bankerklärungen
zu 2) mittels Vorlage einer Bestätigung über eine aktuelle Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben der Deckungssummen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Grundsätzliche Regelungen zu den Punkten III.1.1) + III.1.2) + III.1.3): s. unter III.1.1)
Zu III.1.3) technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sind folgende Eignungskriterien zu erfüllen:
1) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten 5 Jahren ausgeführt wurden (Referenzen)
2) Angaben zu Arbeitskräften allg.
3) Angaben zu technischen Fachkräfte für die Auftragsdurchführung
4) Angaben über die Ausstattung, Geräte, techn. Ausrüstung für die Auftragsdurchführung
5) Angaben über die Absicht Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben
Folgende Unterlagen/Bescheinigungen, die zum Beleg der Eigenerklärungen und als Nachweis der Eignung hinsichtlich technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit dienen, sind durch nicht präqualifizierte Bieter und ggf. für andere, nicht präqualifizierte Unternehmen nach Aufforderung vorzulegen:
zu 1) mittels Vorlage entsprechender Referenzbescheinigungen -> ggf. geforderte Mindeststandards beachten (Hinweis: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt, die mehr als fünf Jahre zurückliegen)
zu 2) mittels Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, tabellarisch dargestellt oder unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars
zu 3) mittels Angabe über die für die Auftragsausführung verfügbaren technischen Fachkräfte
zu 4) mittels einer Auflistung aus der hervorgeht welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen
zu 5) mittels Vorlage eines Verzeichnisses über die Leistungen die durch Kapazitäten anderer Unternehmen erfüllt werden sollen (Formblatt 235 / mit dem Angebot einzureichen).
Zu bestätigen durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens, dass die benötigten Kapazitäten für den jeweiligen Leistungsbereich zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind (Formblatt 236 / auf gesondertes Verlangen).
Änderungen der für die jeweils genannten Leistungsbereiche verpflichteten Nachunternehmer sind nach einer erfolgten Zuschlagserteilung nur noch aus besonderem Grund möglich.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft wird davon ausgegangen, dass sämtlichen Mitglieder Ihre Kapazitäten uneingeschränkt zur Verfügung stellen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: nur ein Mitglied hat die Erklärungen zu erbringen.
s. Vergabeunterlagen
Es sind nur elektronische Angebotsabgabe zugelassen
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei rein elektronischer Angebotsabgabe nicht zugelassen.
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei rein elektronischer Angebotsabgabe nicht zugelassen.
- Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt-Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: +49 228/9499-0 Fax: +49 228/9499-163.
- Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb einer Frist von 10 KT bei der Vergabestelle gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Ablauf der Frist nach §134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 + 3 GWB).
- Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
- Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
- Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt-Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: +49 228/9499-0 Fax: +49 228/9499-163.
- Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb einer Frist von 10 KT bei der Vergabestelle gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Ablauf der Frist nach §134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 + 3 GWB).
- Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
- Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH