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Flying-school services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41477496)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
Номер конкурса: 41477496
Дата публикации: 05-05-2023
Сумма контракта: 14 757 111 (Российский рубль) Цена оригинальная: 250 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023050220230602 10:00Body governed by public lawContract noticeServicesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderPublic order and safety01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
      Tannenbergallee 11
      Hannover
      30163
      Germany
      Telefon: +49 5119695-7438
      E-Mail: beschaffung@zpd.polizei.niedersachsen.de
      Fax: +49 5119695-648980
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYCDJPA/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYCDJPA

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Öffentliche Sicherheit und Ordnung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Rahmenvertrag Pilotenausbildung (H)

        Referenznummer der Bekanntmachung: 13.2 - 069/2023
      2. CPV-Code Hauptteil:
        80412000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Inanspruchnahme von Ausbildungsleistungen an Flugschule zur Pilotenausbildung an Hubschraubern für die Polizei des Landes Niedersachsen.

        Dieser Vertrag umfasst die Ausbildung von mindestens zwei Piloten ab Quartal III 2023. Optional können bis zu zwei weitere Piloten aus Grundlage dieses Rahmenvertrages ausgebildet werden.

        Der zu vergebene Rahmenvertrag tritt nach Unterzeichnung in Kraft und wird für 36 Monate geschlossen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 250 000.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Erfüllungsort ist der Standort des zukünftigen Auftragnehmers.

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Inanspruchnahme von Ausbildungsleistungen an Flugschule zur Pilotenausbildung an Hubschraubern für die Polizei des Landes Niedersachsen.

        Dieser Vertrag umfasst die Ausbildung von mindestens zwei Piloten ab Quartal III 2023. Optional können bis zu zwei weitere Piloten aus Grundlage dieses Rahmenvertrages ausgebildet werden.

        Der zu vergebene Rahmenvertrag tritt nach Unterzeichnung in Kraft und wird für 36 Monate geschlossen.

        Vor Zuschlagserteilung wird eine Auditierung durch den Auftraggeber durchgeführt. Die drei Ausbildungseinrichtungen, die die Eignungsvoraussetzungen erfüllen sowie die preislichen und technischen Anforderungen am besten erfüllen, werden vor eventueller Zuschlagserteilung nach einem festgelegten Auditplan auditiert.

        Weitere Auditierungen folgen in regelmäßigen Abständen während des Lehrganges.

        Durch die Ausbildungseinrichtung wird zudem eine möblierte Wohnung für min. 2 Personen für die Dauer des Lehrgangs zusätzlich angeboten. Der Auftraggeber entscheidet nach fachlicher Prüfung von Alternativen.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: technische Anforderungen / Gewichtung: 25
        Preis - Gewichtung: 75
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 250 000.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 36
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister bzw. Handwerksrolle ist mit Angebotsabgabe einzureichen. Der Nachweis kann als Fotokopie hinterlegt werden. Dieser darf nicht älter sein als 6 Monate, gerechnet ab dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Umsatzerklärung ist im Dokument "Vergabeunterlage" zu erbringen und mit Angebotsabgabe einzureichen.

        Eine allgemeine Bankenerklärung der Hausbank ist mit Angebotsabgabe einzureichen.

        Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist im Dokument "Vergabeunterlage" zu erbringen und mit Angebotsabgabe einzureichen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Umsatzerklärung ist im Dokument "Vergabeunterlage" zu erbringen und mit Angebotsabgabe einzureichen.

        Eine allgemeine Bankenerklärung der Hausbank ist mit Angebotsabgabe einzureichen.

        Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist im Dokument "Vergabeunterlage" zu erbringen und mit Angebotsabgabe einzureichen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Die ATO-Registrierungsnummer ist anzugeben.

        Ein einmotoriger (min.) Kolbenhubschrauber ist als Ausbildungsgerät vorzuhalten. Weiterhin ist ein einmotoriger Turbinenhubschrauber für den entsprechenden praxisfluganteil der Ausbildung zur Verfügung zu stellen.

        Der Schulungshubschrauber kann auch im Wege der Charterung für den Ausbildungsbetrieb bereitgestellt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass diese Maschine über eine Registrierungsnummer der europäischen Union verfügt.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Die gültige ATO-Registrierungsnummer ist anzugeben.

        Ein einmotoriger (min.) Kolbenhubschrauber ist als Ausbildungsgerät vorzuhalten. Weiterhin ist ein einmotoriger Turbinenhubschrauber für den entsprechenden praxisfluganteil der Ausbildung zur Verfügung zu stellen.

        Der Schulungshubschrauber kann auch im Wege der Charterung für den Ausbildungsbetrieb bereitgestellt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass diese Maschine über eine Registrierungsnummer der europäischen Union verfügt.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Die Piloten erhalten am Ende der erfolgreichen Ausbildung eine deutsche Hubschrauberfluglizenz.

        Als Zuschlagsvoraussetzung wird gem. Punkt 8 der Leistungsbeschreibung Teil B der Erst-Audit mit den drei bestplatzierten Flugschulen durchgeführt.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-06-02
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-06-02
      Ortszeit: 11:00
      Ort:

      digital

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Zwei Vertreter der Vergabestelle. Dritte sind nicht zugelassen.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Zwei Vertreter der Vergabestelle. Dritte sind nicht zugelassen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
        Auf der Hude 2
        Lüneburg
        21339
        Germany
        Kontaktstelle(n): 21339
        Telefon: +49 4131152943
        E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
        Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügepflichten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das

        Vergabeverfahren hin. 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:

        "Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

        Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2

        GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:

        "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügepflichten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das

        Vergabeverfahren hin. 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:

        "Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

        Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2

        GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:

        "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-05-02

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