Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bezeichnung des Auftrags: Weddeler Schleife - zweigleisiger Ausbau: VP 02.02 OLA ab km 10,55
Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51779
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34632300 Elektroinstallationen für den Eisenbahnverkehr
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrags:
Weddeler Schleife - zweigleisiger Ausbau: VP 02.02 Oberleitung ab km 10,55;
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Tagen: 1
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen
Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Weddeler Schleife - zweigleisiger Ausbau: VP 02.02 OLA ab km 10,55
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung
über die Konzessionsvergabe:
23/07/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Rail Power Systems GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 3 837 331.89 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach
§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/05/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den
Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34632300 Elektroinstallationen für den Eisenbahnverkehr
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Weddeler Schleife - zweigleisiger Ausbau: VP 02.02 Oberleitung ab km 10,55;
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Tagen: 1
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 3 837 331.89 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Rail Power Systems GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄA029 Zuführung Ramme für 2023
Zusätzliche An- und Abfahrten für Gründungsarbeiten und Maste stellen in 2023
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie
2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
In der Sperrpause 2023 sollen ab Anfang Juli die weiteren Maststandorte gegründet und due Maste gestellt werden. Dafür istdie An- und Abfahrt der Gleisramme erforderlich sowie der
Einsatz der Gründungskolonne und des Baggers mit SKL-Anhängern.Ursprünglich sollten diese Gründungsarbeiten und das Maste stellen bereits in 2022 erfolgt sein. Dies war aufgrund
von parall elenArbeiten Dritter im Baufeld nicht vollständig möglich. Der Bauablauf würde durch einen weiteren AN erheblich gestört werden.Zudem käme es zu Abgrenzungsproblemen
(Gewährleistungsprobleme).
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU
der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 4 761 181.89 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 4 886 181.89 EUR