Cooling and ventilation equipment (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41476846) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Klinikum Saarbrücken gGmbH Номер конкурса: 41476846 Дата публикации: 05-05-2023 Сумма контракта: 236 113 775 (Российский рубль) Цена оригинальная: 4 000 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Energieliefercontracting Kälteversorgung
Referenznummer der Bekanntmachung: 5079822Energieliefercontracting Kälteversorgung incl. Aufrüstung, Betrieb, Wartung- Instandhaltung und Kältelieferung über 15 Jahre
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die aus zwei Kältemaschinen und zwei Kühltürmen bestehende Zentralkälte ist aufgrund des wachsenden Kältebedarfs im Klinikum nah an ihren Leistungsgrenzen. Sie soll daher durch eine dritte Kältemaschine mit Hybridkühler und freier Kühlung von einer Kälteleistung von 1.140 kW auf mindestens 1.810 kW erweitert werden. Darüber hinaus soll eine bestehende Verdunstungskühlanlage ersetzt und die Bestandsanlage hinsichtlich den Anforderungen der Wasserschutzgebietsverordnung angepasst werden.
Im Rahmen einer Voruntersuchung/Planungsgrundlage hat Engie Deutschland, Niederlassung Stuttgart, im Auftrag der Klinikum Saarbrücken gGmbH die Möglichkeiten einer Erweiterung der Anlage geprüft, sowie Optionen zur Effizienzsteigerung untersucht. Teile der folgenden Ausführungen sind dieser Studie entnommen, die als Anlage beigefügt ist.
Bestandteil der Voruntersuchung war auch ein Konzept zur Anpassung der Kälteanlage an aktuelle wasserrechtliche Vorschriften. Dieses wurde mit der Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, abgestimmt. Im Mai 2021 erhielt die Klinikum Saarbrücken gGmbH die Befreiung für die Lagerung und Verwendung wassergefährdender Stoffe gemäß §3(1)4 und 8 der Wasserschutzgebietsverordnung „St. Arnual“. Diese ist als Anlage aufgeführt.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Contractingleistung soll die Ausführung der oben beschriebenen Aufrüstungsmaßnahmen, den Betrieb der gesamten Kälteanlage incl. Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie die Kältelieferung über zunächst 15 Jahre umfassen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich auch, im Falle einer Havarie in der Bestandanlage die notwendigen Ersatzinvestitionen vorzunehmen, dafür erhält er eine zusätzliche Vergütung
Sofern nicht mit einer Frist von einem Jahr zum Jahresende der Vertrag schriftlich von einer der Parteien gekündigt wird, verlängert dieser sich jeweils um ein weiteres Jahr.
Dies sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt, Anlage 3 Eignungs- und Zuschlagskriterien
Diese sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.