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Compressed-air generating plant construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41475810)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Hafen Nürnberg-Roth GmbH
Номер конкурса: 41475810
Дата публикации: 05-05-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023050220230606 13:00OtherContract noticeWorksOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsLowest priceOther01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Hafen Nürnberg-Roth GmbH
      Rotterdamer Str. 2
      Nürnberg
      90451
      Germany
      Telefon: +49 911642940
      E-Mail: j.christgau@bayernhafen.de
      Fax: +49 9116429410
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=264494
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.staatsanzeiger-eservices.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Güterverkehr- und Logistikzentrum
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Hafeneinrichtungen
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Erneuerung und Erweiterung der bestehenden Bremsprobenanlage

        Referenznummer der Bekanntmachung: KV_M1+_0015
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45251143
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Hafen Nürnberg-Roth GmbH plant den Ausbau der trimodalen KV- Umschlagsanlage Modul 1 am

        bestehenden Standort, Hamburger Straße 59, 90451 Nürnberg, Gemarkung Eibach.

        Innerhalb der KV-Umschlaganlage wird das östliche Umschlaggleis (Gleis Nr.1) zurückgebaut.

        Die bestehende LKW-Lade- und Fahrstraße wird in westlichre Richtung direkt an das Umschlaggleis 2 verlegt.

        Die Abstellfläche für LE unter dem Kran für die transportbedingte Zwischenabstellung um 2

        weitere Abstellspuren von 3 auf 5 Abstellspuren erweitert.

        Die bestehende Bremsprobenanlage im Gleisbereich muss entsprechend umgebaut und erneuert werden.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        45234116
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Nürnberg

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Liefern und Aufstellen von 6 Bremsprobengeräten und einem Drucklufttank in einer bestehenden Container-Terminalanlage im laufenden Betrieb sowie Herstellung von Gleisquerungen unter Bestandsgleisen mittels Druckluftleitungen sowie herstellen von entsprechenden Schächten im Gleisbereich.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-14
        Ende: 2023-10-13
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        (1)Vom Bieter ist entweder das Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung-EU) des VHB Bayern (s.

        Ziffer III.2.2) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß Durchführungsverordnung

        (EU) 2016/7 (ABI. EU L 3 vom 06.01.2016, Seite 16), auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen u.a.

        mit Angaben zum Unternehmen, zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister, zu Insolvenzverfahren oder

        Liquidation, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie

        Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Verlangen sind für

        diese Angaben Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen vorzulegen (Gewerbeanmeldung,

        Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,

        Gewerbezentralregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der

        Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG).

        (2)Alternativ zu Absatz 1 wird die Angabe der Registriernummer einer gültigen Eintragung für die

        zwei Leistungsbereiche -411-03 Ausstattung der Schienenwege in die Liste des Vereins für Präqualifikation von

        Bauunternehmen e.V. (PQ-Liste) oder einer entsprechenden Präqualifikation anerkannter gleichwertiger

        Register (z.B. HPQR) anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten

        Eignungsnachweisen entsprechen. Soweit die Präqualifikationsnachweise unzureichend sind, um die

        (insbesondere auftragsspezifischen) Anforderungen an die Eignung und deren Nachwies(e) zu erfüllen, sind sie

        vom Bieter entsprechend zu ergänzen.

        (3)Beruft sich der Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung (Eignungsleihe) auf fremde Mittel,

        Ressourcen, Ausstattungen oder Fähigkeiten (Kapazitäten) anderer Unternehmen (z.B. konzernverbundene

        Unternehmen, Unterauftragnehmer oder Dritte), so hat er diese fremden Kapazitäten sowie die Art und den

        Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat

        der Bieter die anderen Unternehmen namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihm die fremden

        Kapazitäten, auf die er sich beruft, tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der

        anderen Unternehmen). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen für die anderen Unternehmen die Eignung

        entsprechend Absatz 1 oder 2 nachzuweisen.

        (4)Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von

        Unteraufträgen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile

        im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und

        nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen

        tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Des Weiteren

        hat der Bieter auf Verlangen die Eignung der Unterauftragnehmer entsprechend Absatz 1 oder 2 nachzuweisen;

        das gilt auch für nachgeordnete Unter-Unterauftragnehmer (Sub-Subunternehmer).

        (5)Bietergemeinschaften:

        Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder bezeichnet sind,

        ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter benannt ist, für den Auftragsfall die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft

        und eine Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner erklärt wird sowie Art und Umfang der von den

        Mitgliedern zu übernehmenden Leistungsteile angegeben sind.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        (1)Vom Bieter ist entsprechend Ziffer III.1.1) Absatz 1 entweder das Formblatt 124EU oder eine EEE (kein

        Globalvermerk in Teil III Abschnitt a) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen u.a. mit Angaben zu den

        Umsätzen des Unternehmens. Auf Verlangen sind für diese Angaben Nachweise bzw. Bescheinigungen

        vorzulegen (z.B. testierte Jahresabschlüsse, Bestätigungen eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters,

        Gewinn-/ Verlustrechnung). Ziffer III.1.1) Absatz 2 (PQ-Liste) gilt entsprechend.

        (2)Beruft sich der Bieter auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen,

        so gilt Ziffer III.1.1) Absatz 3. Der Bieter hat in diesem Fall eine rechtsverbindliche Erklärung der anderen

        Unternehmen vorzulegen, wonach diese im Auftragsfall im Umfang der dem Bieter zur Verfügung gestellten

        wirtschaftlichen bzw. finanziellen Leistungsfähigkeit gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung

        haften. Die Berufung auf die Haftpflichtversicherung eines anderen Unternehmens ist ausgeschlossen, soweit

        der Bieter vom Versicherungsschutz nicht umfasst ist. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die

        Eignung gemäß Absatz 1 (Umsätze) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft.

        (3)Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so gilt im Übrigen Ziffer III.1.1) Absatz 4. Für

        Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Umsätze)

        entsprechend den von diesen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Vom Bieter ist entsprechend Ziffer III.1.1) Absatz 1 entweder das Formblatt 124EU oder eine EEE (kein

        Globalvermerk in Teil III Abschnitt a) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen u.a. mit Angaben zu in den

        letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und

        zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens zwei

        Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer

        Bestätigung des Referenzauftraggebers beizubringen (s. Mindestanforderung). Ziffer III.1.1) Absatz 2 (PQ-Liste)

        gilt entsprechend.

        (2)Beruft sich der Bieter auf die berufliche oder technische Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so

        gilt Ziffer III.1.1) Absatz 3. Eine Berufung auf die berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (z.B.

        Referenzen/Erfahrung, technische Fachkräfte, Studiennachweise, Bescheinigungen über die

        berufliche Befähigung) ist nur möglich, wenn und soweit diese Unternehmen diejenigen Leistungsteile (als

        Unterauftragnehmer) ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Auf Verlangen ist für die anderen

        Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) nachzuweisen, soweit sich der Bieter

        darauf beruft.

        (3)Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so gilt im Übrigen Ziffer III.1.1) Absatz 4.

        Für Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1

        (Arbeitskräfte, Referenzen) entsprechend den von diesen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen

        nachzuweisen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Der Bieter hat bereits die Lieferung und Aufstellung von Bremsprobengeräten/Bremsprobenanlagen im Rahmen einer Maßnahme der Deutschen Bahn AG ausgeführt.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Sicherheiten für die Vertragserfüllung und für die Mängelgewährleistung jeweils in Höhe von 5 % bzw. 3% der Brutto-

        Auftragssumme gem. Ziffer 5 Formblatt 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) des VHB Bayern.

        Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5 Jahre gem. BGB.

        Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 3,0 Mio. für Personenschäden und EUR 3,0

        Mio. für Sach- und Vermögensschäden (mindestens zweifach maximiert im Versicherungsjahr).

        Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen

        Vertragsbestandteil sind u.a. die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in der

        derzeitig gültigen Fassung.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-06-06
      Ortszeit: 13:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-06-06
      Ortszeit: 13:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben
    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
        Postfach 606
        Ansbach
        91511
        Germany
        Kontaktstelle(n): 91511
        Telefon: +49 981531277
        E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
        Fax: +49 981531837
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        1)Die in Ziffer VI.4.1) genannte Stelle (Vergabekammer) ist nur für Nachprüfungsverfahren nach dem

        Vergaberecht zuständig. Sie wird nur auf Antrag (Nachprüfungsantrag) tätig. Ein Nachprüfungsantrag ist nur

        statthaft, wenn der Antragsteller damit zugleich geltend macht, dass der Auftraggeber ein öffentlicher

        Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sei und ein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB vorliegen würde

        (beachte Ziffer VI.3 Absatz 1). Für sonstige Rechtsbehelfe ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten

        eröffnet.

        (2)Der Auftraggeber unterliegt der Aufsicht des Freistaats Bayern darüber, dass er sich bei Ausübung seiner

        Tätigkeit im Rahmen der für ihn geltenden Rechtsvorschriften hält. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das

        Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Prinzregentenstr. 28, 80538

        München.

        (3)Ein Nachprüfungsantrag oder Rechtsbehelf gemäß Absatz 1 setzt voraus, dass der Antragssteller den

        angeblichen Rechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit

        ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (Ziffer VI.4.4). Nicht rechtzeitig ist eine Rüge in jedem Fall

        dann, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt erhoben wurde, ab dem

        der Antragsteller Kenntnis von dem angeblichen Rechtsverstoß erlangt oder sich dieser Kenntnis mutwillig

        verschlossen hat. Nicht rechtzeitig ist eine Rüge außerdem dann, wenn der angebliche Rechtsverstoß aufgrund

        der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht bis zum Schlusstermin für

        den Eingang der Angebote (Ziffer IV.2.2) erhoben wurde.

        (4)Ein Nachprüfungsantrag gemäß Absatz 1 setzt im Übrigen voraus, dass seit dem Eingang der Mitteilung

        des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, nicht mehr als 15 Kalendertage

        vergangen sind.

        (5)Ein Nachprüfungsantrag oder auf Unterlassung des Vertragsschlusses gerichteter Rechtsbehelf gemäß

        Absatz 1 setzt weiterhin voraus, dass der Vertrag noch nicht wirksam geschlossen wurde. Der Vertragsschluss

        kann erfolgen entweder (a) 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die

        Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter oder (b) 10 Kalendertage nach Übermittlung dieser Information

        per Fax oder auf elektronischem Weg. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem

        Nachprüfungsverfahren und nur geltend gemacht werden, wenn keine der folenden Fristen abgelaufen ist: (a)

        30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Vertragsschluss,

        (b) 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der

        Europäischen Union oder (c) sechs Monate nach Vertragsschluss.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        1)Die in Ziffer VI.4.1) genannte Stelle (Vergabekammer) ist nur für Nachprüfungsverfahren nach dem

        Vergaberecht zuständig. Sie wird nur auf Antrag (Nachprüfungsantrag) tätig. Ein Nachprüfungsantrag ist nur

        statthaft, wenn der Antragsteller damit zugleich geltend macht, dass der Auftraggeber ein öffentlicher

        Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sei und ein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB vorliegen würde

        (beachte Ziffer VI.3 Absatz 1). Für sonstige Rechtsbehelfe ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten

        eröffnet.

        (2)Der Auftraggeber unterliegt der Aufsicht des Freistaats Bayern darüber, dass er sich bei Ausübung seiner

        Tätigkeit im Rahmen der für ihn geltenden Rechtsvorschriften hält. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das

        Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Prinzregentenstr. 28, 80538

        München.

        (3)Ein Nachprüfungsantrag oder Rechtsbehelf gemäß Absatz 1 setzt voraus, dass der Antragssteller den

        angeblichen Rechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit

        ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (Ziffer VI.4.4). Nicht rechtzeitig ist eine Rüge in jedem Fall

        dann, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt erhoben wurde, ab dem

        der Antragsteller Kenntnis von dem angeblichen Rechtsverstoß erlangt oder sich dieser Kenntnis mutwillig

        verschlossen hat. Nicht rechtzeitig ist eine Rüge außerdem dann, wenn der angebliche Rechtsverstoß aufgrund

        der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht bis zum Schlusstermin für

        den Eingang der Angebote (Ziffer IV.2.2) erhoben wurde.

        (4)Ein Nachprüfungsantrag gemäß Absatz 1 setzt im Übrigen voraus, dass seit dem Eingang der Mitteilung

        des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, nicht mehr als 15 Kalendertage

        vergangen sind.

        (5)Ein Nachprüfungsantrag oder auf Unterlassung des Vertragsschlusses gerichteter Rechtsbehelf gemäß

        Absatz 1 setzt weiterhin voraus, dass der Vertrag noch nicht wirksam geschlossen wurde. Der Vertragsschluss

        kann erfolgen entweder (a) 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die

        Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter oder (b) 10 Kalendertage nach Übermittlung dieser Information

        per Fax oder auf elektronischem Weg. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem

        Nachprüfungsverfahren und nur geltend gemacht werden, wenn keine der folenden Fristen abgelaufen ist: (a)

        30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Vertragsschluss,

        (b) 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der

        Europäischen Union oder (c) sechs Monate nach Vertragsschluss.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-05-02

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