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Compressed-air generating plant construction work (Германия - Тендер #41475810)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Hafen Nürnberg-Roth GmbH
Номер конкурса: 41475810
Дата публикации: 05-05-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023050220230606 13:00OtherContract noticeWorksOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsLowest priceOther01A0201
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Hafen Nürnberg-Roth GmbH
      Rotterdamer Str. 2
      Nürnberg
      90451
      Germany
      Telephone: +49 911642940
      E-mail: j.christgau@bayernhafen.de
      Fax: +49 9116429410
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=264494
      Additional information can be obtained from the abovementioned addresselectronically via: https://www.staatsanzeiger-eservices.de

    4. Type of the contracting authority:
      Other type: Güterverkehr- und Logistikzentrum
    5. Main activity:
      Other activity: Hafeneinrichtungen
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Erneuerung und Erweiterung der bestehenden Bremsprobenanlage

        Reference number: KV_M1+_0015
      2. Main CPV code:
        45251143
      3. Type of contract:
        Works
      4. Short description:

        Die Hafen Nürnberg-Roth GmbH plant den Ausbau der trimodalen KV- Umschlagsanlage Modul 1 am

        bestehenden Standort, Hamburger Straße 59, 90451 Nürnberg, Gemarkung Eibach.

        Innerhalb der KV-Umschlaganlage wird das östliche Umschlaggleis (Gleis Nr.1) zurückgebaut.

        Die bestehende LKW-Lade- und Fahrstraße wird in westlichre Richtung direkt an das Umschlaggleis 2 verlegt.

        Die Abstellfläche für LE unter dem Kran für die transportbedingte Zwischenabstellung um 2

        weitere Abstellspuren von 3 auf 5 Abstellspuren erweitert.

        Die bestehende Bremsprobenanlage im Gleisbereich muss entsprechend umgebaut und erneuert werden.

      5. Estimated total value:

      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):
        45234116
      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Nürnberg

      4. Description of the procurement:

        Liefern und Aufstellen von 6 Bremsprobengeräten und einem Drucklufttank in einer bestehenden Container-Terminalanlage im laufenden Betrieb sowie Herstellung von Gleisquerungen unter Bestandsgleisen mittels Druckluftleitungen sowie herstellen von entsprechenden Schächten im Gleisbereich.

      5. Award criteria:
      6. Estimated value:

      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2023-08-14
        End: 2023-10-13
        This contract is subject to renewal: no
      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:
  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
        List and brief description of conditions:

        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        (1)Vom Bieter ist entweder das Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung-EU) des VHB Bayern (s.

        Ziffer III.2.2) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß Durchführungsverordnung

        (EU) 2016/7 (ABI. EU L 3 vom 06.01.2016, Seite 16), auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen u.a.

        mit Angaben zum Unternehmen, zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister, zu Insolvenzverfahren oder

        Liquidation, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie

        Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Verlangen sind für

        diese Angaben Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen vorzulegen (Gewerbeanmeldung,

        Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,

        Gewerbezentralregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der

        Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG).

        (2)Alternativ zu Absatz 1 wird die Angabe der Registriernummer einer gültigen Eintragung für die

        zwei Leistungsbereiche -411-03 Ausstattung der Schienenwege in die Liste des Vereins für Präqualifikation von

        Bauunternehmen e.V. (PQ-Liste) oder einer entsprechenden Präqualifikation anerkannter gleichwertiger

        Register (z.B. HPQR) anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten

        Eignungsnachweisen entsprechen. Soweit die Präqualifikationsnachweise unzureichend sind, um die

        (insbesondere auftragsspezifischen) Anforderungen an die Eignung und deren Nachwies(e) zu erfüllen, sind sie

        vom Bieter entsprechend zu ergänzen.

        (3)Beruft sich der Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung (Eignungsleihe) auf fremde Mittel,

        Ressourcen, Ausstattungen oder Fähigkeiten (Kapazitäten) anderer Unternehmen (z.B. konzernverbundene

        Unternehmen, Unterauftragnehmer oder Dritte), so hat er diese fremden Kapazitäten sowie die Art und den

        Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat

        der Bieter die anderen Unternehmen namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihm die fremden

        Kapazitäten, auf die er sich beruft, tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der

        anderen Unternehmen). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen für die anderen Unternehmen die Eignung

        entsprechend Absatz 1 oder 2 nachzuweisen.

        (4)Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von

        Unteraufträgen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile

        im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und

        nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen

        tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Des Weiteren

        hat der Bieter auf Verlangen die Eignung der Unterauftragnehmer entsprechend Absatz 1 oder 2 nachzuweisen;

        das gilt auch für nachgeordnete Unter-Unterauftragnehmer (Sub-Subunternehmer).

        (5)Bietergemeinschaften:

        Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder bezeichnet sind,

        ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter benannt ist, für den Auftragsfall die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft

        und eine Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner erklärt wird sowie Art und Umfang der von den

        Mitgliedern zu übernehmenden Leistungsteile angegeben sind.

      2. Economic and financial standing:
        List and brief description of selection criteria:

        (1)Vom Bieter ist entsprechend Ziffer III.1.1) Absatz 1 entweder das Formblatt 124EU oder eine EEE (kein

        Globalvermerk in Teil III Abschnitt a) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen u.a. mit Angaben zu den

        Umsätzen des Unternehmens. Auf Verlangen sind für diese Angaben Nachweise bzw. Bescheinigungen

        vorzulegen (z.B. testierte Jahresabschlüsse, Bestätigungen eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters,

        Gewinn-/ Verlustrechnung). Ziffer III.1.1) Absatz 2 (PQ-Liste) gilt entsprechend.

        (2)Beruft sich der Bieter auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen,

        so gilt Ziffer III.1.1) Absatz 3. Der Bieter hat in diesem Fall eine rechtsverbindliche Erklärung der anderen

        Unternehmen vorzulegen, wonach diese im Auftragsfall im Umfang der dem Bieter zur Verfügung gestellten

        wirtschaftlichen bzw. finanziellen Leistungsfähigkeit gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung

        haften. Die Berufung auf die Haftpflichtversicherung eines anderen Unternehmens ist ausgeschlossen, soweit

        der Bieter vom Versicherungsschutz nicht umfasst ist. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die

        Eignung gemäß Absatz 1 (Umsätze) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft.

        (3)Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so gilt im Übrigen Ziffer III.1.1) Absatz 4. Für

        Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Umsätze)

        entsprechend den von diesen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.

      3. Technical and professional ability:
        List and brief description of selection criteria:

        Vom Bieter ist entsprechend Ziffer III.1.1) Absatz 1 entweder das Formblatt 124EU oder eine EEE (kein

        Globalvermerk in Teil III Abschnitt a) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen u.a. mit Angaben zu in den

        letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und

        zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens zwei

        Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer

        Bestätigung des Referenzauftraggebers beizubringen (s. Mindestanforderung). Ziffer III.1.1) Absatz 2 (PQ-Liste)

        gilt entsprechend.

        (2)Beruft sich der Bieter auf die berufliche oder technische Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so

        gilt Ziffer III.1.1) Absatz 3. Eine Berufung auf die berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (z.B.

        Referenzen/Erfahrung, technische Fachkräfte, Studiennachweise, Bescheinigungen über die

        berufliche Befähigung) ist nur möglich, wenn und soweit diese Unternehmen diejenigen Leistungsteile (als

        Unterauftragnehmer) ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Auf Verlangen ist für die anderen

        Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) nachzuweisen, soweit sich der Bieter

        darauf beruft.

        (3)Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so gilt im Übrigen Ziffer III.1.1) Absatz 4.

        Für Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1

        (Arbeitskräfte, Referenzen) entsprechend den von diesen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen

        nachzuweisen.

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        Der Bieter hat bereits die Lieferung und Aufstellung von Bremsprobengeräten/Bremsprobenanlagen im Rahmen einer Maßnahme der Deutschen Bahn AG ausgeführt.

      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
        Contract performance conditions:

        Sicherheiten für die Vertragserfüllung und für die Mängelgewährleistung jeweils in Höhe von 5 % bzw. 3% der Brutto-

        Auftragssumme gem. Ziffer 5 Formblatt 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) des VHB Bayern.

        Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5 Jahre gem. BGB.

        Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 3,0 Mio. für Personenschäden und EUR 3,0

        Mio. für Sach- und Vermögensschäden (mindestens zweifach maximiert im Versicherungsjahr).

        Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen

        Vertragsbestandteil sind u.a. die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in der

        derzeitig gültigen Fassung.

      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: no
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-06-06
      Local time: 13:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
      Date: 2023-06-06
      Local time: 13:00
  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
    3. Additional information
    4. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
        Postfach 606
        Ansbach
        91511
        Germany
        Contact person: 91511
        Telephone: +49 981531277
        E-mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
        Fax: +49 981531837
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        1)Die in Ziffer VI.4.1) genannte Stelle (Vergabekammer) ist nur für Nachprüfungsverfahren nach dem

        Vergaberecht zuständig. Sie wird nur auf Antrag (Nachprüfungsantrag) tätig. Ein Nachprüfungsantrag ist nur

        statthaft, wenn der Antragsteller damit zugleich geltend macht, dass der Auftraggeber ein öffentlicher

        Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sei und ein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB vorliegen würde

        (beachte Ziffer VI.3 Absatz 1). Für sonstige Rechtsbehelfe ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten

        eröffnet.

        (2)Der Auftraggeber unterliegt der Aufsicht des Freistaats Bayern darüber, dass er sich bei Ausübung seiner

        Tätigkeit im Rahmen der für ihn geltenden Rechtsvorschriften hält. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das

        Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Prinzregentenstr. 28, 80538

        München.

        (3)Ein Nachprüfungsantrag oder Rechtsbehelf gemäß Absatz 1 setzt voraus, dass der Antragssteller den

        angeblichen Rechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit

        ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (Ziffer VI.4.4). Nicht rechtzeitig ist eine Rüge in jedem Fall

        dann, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt erhoben wurde, ab dem

        der Antragsteller Kenntnis von dem angeblichen Rechtsverstoß erlangt oder sich dieser Kenntnis mutwillig

        verschlossen hat. Nicht rechtzeitig ist eine Rüge außerdem dann, wenn der angebliche Rechtsverstoß aufgrund

        der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht bis zum Schlusstermin für

        den Eingang der Angebote (Ziffer IV.2.2) erhoben wurde.

        (4)Ein Nachprüfungsantrag gemäß Absatz 1 setzt im Übrigen voraus, dass seit dem Eingang der Mitteilung

        des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, nicht mehr als 15 Kalendertage

        vergangen sind.

        (5)Ein Nachprüfungsantrag oder auf Unterlassung des Vertragsschlusses gerichteter Rechtsbehelf gemäß

        Absatz 1 setzt weiterhin voraus, dass der Vertrag noch nicht wirksam geschlossen wurde. Der Vertragsschluss

        kann erfolgen entweder (a) 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die

        Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter oder (b) 10 Kalendertage nach Übermittlung dieser Information

        per Fax oder auf elektronischem Weg. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem

        Nachprüfungsverfahren und nur geltend gemacht werden, wenn keine der folenden Fristen abgelaufen ist: (a)

        30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Vertragsschluss,

        (b) 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der

        Europäischen Union oder (c) sechs Monate nach Vertragsschluss.

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        1)Die in Ziffer VI.4.1) genannte Stelle (Vergabekammer) ist nur für Nachprüfungsverfahren nach dem

        Vergaberecht zuständig. Sie wird nur auf Antrag (Nachprüfungsantrag) tätig. Ein Nachprüfungsantrag ist nur

        statthaft, wenn der Antragsteller damit zugleich geltend macht, dass der Auftraggeber ein öffentlicher

        Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sei und ein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB vorliegen würde

        (beachte Ziffer VI.3 Absatz 1). Für sonstige Rechtsbehelfe ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten

        eröffnet.

        (2)Der Auftraggeber unterliegt der Aufsicht des Freistaats Bayern darüber, dass er sich bei Ausübung seiner

        Tätigkeit im Rahmen der für ihn geltenden Rechtsvorschriften hält. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das

        Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Prinzregentenstr. 28, 80538

        München.

        (3)Ein Nachprüfungsantrag oder Rechtsbehelf gemäß Absatz 1 setzt voraus, dass der Antragssteller den

        angeblichen Rechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit

        ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (Ziffer VI.4.4). Nicht rechtzeitig ist eine Rüge in jedem Fall

        dann, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt erhoben wurde, ab dem

        der Antragsteller Kenntnis von dem angeblichen Rechtsverstoß erlangt oder sich dieser Kenntnis mutwillig

        verschlossen hat. Nicht rechtzeitig ist eine Rüge außerdem dann, wenn der angebliche Rechtsverstoß aufgrund

        der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht bis zum Schlusstermin für

        den Eingang der Angebote (Ziffer IV.2.2) erhoben wurde.

        (4)Ein Nachprüfungsantrag gemäß Absatz 1 setzt im Übrigen voraus, dass seit dem Eingang der Mitteilung

        des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, nicht mehr als 15 Kalendertage

        vergangen sind.

        (5)Ein Nachprüfungsantrag oder auf Unterlassung des Vertragsschlusses gerichteter Rechtsbehelf gemäß

        Absatz 1 setzt weiterhin voraus, dass der Vertrag noch nicht wirksam geschlossen wurde. Der Vertragsschluss

        kann erfolgen entweder (a) 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die

        Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter oder (b) 10 Kalendertage nach Übermittlung dieser Information

        per Fax oder auf elektronischem Weg. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem

        Nachprüfungsverfahren und nur geltend gemacht werden, wenn keine der folenden Fristen abgelaufen ist: (a)

        30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Vertragsschluss,

        (b) 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der

        Europäischen Union oder (c) sechs Monate nach Vertragsschluss.


    5. Date of dispatch of this notice
      2023-05-02

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