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Railway-track construction materials (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41142643)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft
Номер конкурса: 41142643
Дата публикации: 26-04-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft
      Halle (Saale)
      Germany
      Telefon: +49 345-5815115
      E-Mail: petra.honekamp@havag.com
      Fax: +49 345-5815129
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=514144
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=514144

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
    5. Haupttätigkeit(en):
      Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        A 2023/16 Stadtbahnprogramm Halle - Vorhaben 2.2 Mansfelder Straße West, Lieferung Gleisbaumaterial Weichen

        Referenznummer der Bekanntmachung: A 2023/16
      2. CPV-Code Hauptteil:
        34946100
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Stadtbahnprogramm Halle (Saale), Vorhaben 2.2 - Mansfelder Straße West,

        Objekt-Nr.: 10 10 15, Auftragsteil 06.04.01 Lieferleistungen Weichen

        Lieferung der Gleisoberbaumaterialien wie gebogene Schienen und Spannbetonschwellen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        34941300, 34941800, 34946220
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        - 2 Stück Gleiskonstruktion: Zweigleisige Abzweigung

        - 4 Stück Gleiskonstruktion: Schienenauszugsvorrichtung

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-05-24
        Ende: 2024-08-05
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen (§ 55 Abs. 1 SektVO).

        Die Auftraggeberin behält sich daher vor, die Angaben zur Herkunft der angebotenen Ware bzw. zum Fertigungsort sowie Angaben zum Zollwert der Waren von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern zu verlangen.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        a) Der Bieter hat seine Eignung anhand der unter Ziffer III. aufgeführten Nachweise zu führen. Ist der Bieter Lieferant aber nicht Hersteller, so hat er die betreffenden Nachweise in Bezug auf den Hersteller vorzulegen.

        b) Die persönliche Lage des Bieters ist mit Abgabe des Angebotes wie folgt nachzuweisen:

        - aktueller Auszug aus dem Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate), maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Angebote), (Anlage A7)

        - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124_LD VHB Bund (Anlage A9)

        - Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage A10)

        - Eigenerklärung zu: Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (Anlage A11)

        - Eigenerklärung Sanktionen (Anlage A11.1)

        Eignungsnachweise, welche über entsprechende Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, werden zugelassen, der Bieter hat insofern die entsprechenden Zugangsnummern mitzuteilen.

        c) Der Bieter hat mit Angebotsabgabe unter Verwendung der Anlage A13 Nachunternehmer die Leistungen anzugeben, die mittels Nachunternehmereinsatz erbracht werden sollen.

        d) Soweit bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf Nachunternehmer vorliegen, die zum Einsatz kommen sollen, können die Nachweise nach Ziffer III. für die Nachunternehmer einschließlich entsprechender Verpflichtungserklärungen nach Anlage A14 miit dem Angebot vorgelegt werden.

        e) Soweit nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt, wird der Auftraggeber für notwendig erachtete Nachweise nach Ziffer III.einschließlich der Verpflichtungserklärung nach Anlage A14 in Bezug auf Nachunternehmer vom Bieter nachfordern, die in die engere Auswahl kommen.

        f) Bieter, die in die engere Auswahl kommen, haben auf Anforderung, haben auf Anforderung (innerhalb der dann gesetzten Frist),

        - die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen

        - die Urkalkulation, Urkalkulation von Nachunternehmern einzureichen

        g) Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Urkunden und Bescheinigungen einer zuständigen Verwaltungsbehörde und/oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen. Die Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.

        Ergänzende Hinweise sind der Datei A1 als auch den Unterlagen des Ordners A zu entnehmen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils

        bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre unter Verwendung Formblatt 124_LD (A9)

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        a) Anlagen A10, A11 und A11.1

        b) durch Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind

        c) Bescheinigung des zuständigen amtlichen Qualitätskontrollinstitutes oder - dienststelle, mit der bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau gekennzeichneten Leistungen bestimmten Spezifikationen oder Normen entsprechen (insbesondere siehe nachfolgend Punkt d)

        d) der Bieter hat zum Nachweis dafür, dass das Unternehmen bestimmte Qualitätssicherungsnormen erfüllt, entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. Er muss gem. den europäischen Normen (DIN EN ISO 3834) zertifiziert sein. Der Auftraggeber erkennt gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten und andere Nachweise für gleichwertige Qualitätssicherungsmaßnahmen von den Unternehmen an; vgl. § 23 Abs. 1 SektVO

        e) Nachweis/Beschreibung der technischen Infrastruktur des Unternehmens (z.B. Rohbaufertigung, Farbgebung, Montage, Drehgestellfertigung, Komponentenfertigung, Inbetriebsetzung, Gleisanlagen, Waagen, Berieselungsanlage, Arbeitsgruben, Druckprüfungsanlagen, Probefahrten, Vermessungsplätze, Schweißroboter, Handschweißgeräte, Dreh- und Fräsmaschinen, Bohrmaschienen, Krane, Hubanlagen usw.)

        f) Nachweis (Studienbescheinigungen und/oder sonstige Nachweise) über qualifiziertes Personal für die Konstruktion nach den Kriterien: Anzahl, Abschluss, Spezialisierung

        g) Nachweis (Studienbescheinigungen und/oder sonstige Nachweise) über qualifiziertes Personal in der Fertigung (Schweißingenieure, Schweißfachkräfte, Schweißer) nach den Kriterien: Anzahl, Abschluss, Spezialisierung“

        Ergänzende Hinweise sind der Datei A1 als auch den Unterlagen des A Ordners zu entnehmen.

        Die Auftraggeberin behält sich Nachforderungen vor.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
      5. Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

        a) Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (Anlage A12)

        Mindestdeckungssumme über je mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer, Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend.

        b) Vertragserfüllungs-und Gewährleistungsbürgschaft gemäß Formblättern 421 (Anlage A18), 422 (Anlage A19) , soweit zutreffend: Abzahlungs- /Vorauszahlungsbürgschaft

        gemäß Formblatt 423 (Anlage A20)

      6. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

        Vergabeunterlagen (insbesondere Ordner A), VOL/B

      7. Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

        Im Fall einer Bietergemeinschaft:

        - gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,

        - zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Bietergemeinschaft unter Angabe der Rechtsform im Original unter Verwendung der Anlage A6 eingereicht werden, in dem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die

        Bietergemeinschaft im vorliegenden Verfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.

        Diese Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen.

    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-05-23
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-07-21
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-05-23
      Ortszeit: 11:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen (§ 55 Abs. 1 SektVO).

      Die Auftraggeberin behält sich daher vor, die Angaben zur Herkunft der angebotenen Ware bzw. zum Fertigungsort sowie Angaben zum Zollwert der Waren von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern zu verlangen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
        Ernst-Kamieth-Straße 2
        Halle
        06112
        Germany
        Kontaktstelle(n): 06112
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Hinweis auf § 160 GWB

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

        Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

        benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

        zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Hinweis auf § 160 GWB

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

        Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

        benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

        zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-04-21

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