Railway-track construction materials (Германия - Тендер #41142643) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft Номер конкурса: 41142643 Дата публикации: 26-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
A 2023/16 Stadtbahnprogramm Halle - Vorhaben 2.2 Mansfelder Straße West, Lieferung Gleisbaumaterial Weichen
Reference number: A 2023/16Stadtbahnprogramm Halle (Saale), Vorhaben 2.2 - Mansfelder Straße West,
Objekt-Nr.: 10 10 15, Auftragsteil 06.04.01 Lieferleistungen Weichen
Lieferung der Gleisoberbaumaterialien wie gebogene Schienen und Spannbetonschwellen.
- 2 Stück Gleiskonstruktion: Zweigleisige Abzweigung
- 4 Stück Gleiskonstruktion: Schienenauszugsvorrichtung
Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen (§ 55 Abs. 1 SektVO).
Die Auftraggeberin behält sich daher vor, die Angaben zur Herkunft der angebotenen Ware bzw. zum Fertigungsort sowie Angaben zum Zollwert der Waren von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern zu verlangen.
a) Der Bieter hat seine Eignung anhand der unter Ziffer III. aufgeführten Nachweise zu führen. Ist der Bieter Lieferant aber nicht Hersteller, so hat er die betreffenden Nachweise in Bezug auf den Hersteller vorzulegen.
b) Die persönliche Lage des Bieters ist mit Abgabe des Angebotes wie folgt nachzuweisen:
- aktueller Auszug aus dem Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate), maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Angebote), (Anlage A7)
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124_LD VHB Bund (Anlage A9)
- Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage A10)
- Eigenerklärung zu: Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (Anlage A11)
- Eigenerklärung Sanktionen (Anlage A11.1)
Eignungsnachweise, welche über entsprechende Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, werden zugelassen, der Bieter hat insofern die entsprechenden Zugangsnummern mitzuteilen.
c) Der Bieter hat mit Angebotsabgabe unter Verwendung der Anlage A13 Nachunternehmer die Leistungen anzugeben, die mittels Nachunternehmereinsatz erbracht werden sollen.
d) Soweit bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf Nachunternehmer vorliegen, die zum Einsatz kommen sollen, können die Nachweise nach Ziffer III. für die Nachunternehmer einschließlich entsprechender Verpflichtungserklärungen nach Anlage A14 miit dem Angebot vorgelegt werden.
e) Soweit nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt, wird der Auftraggeber für notwendig erachtete Nachweise nach Ziffer III.einschließlich der Verpflichtungserklärung nach Anlage A14 in Bezug auf Nachunternehmer vom Bieter nachfordern, die in die engere Auswahl kommen.
f) Bieter, die in die engere Auswahl kommen, haben auf Anforderung, haben auf Anforderung (innerhalb der dann gesetzten Frist),
- die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen
- die Urkalkulation, Urkalkulation von Nachunternehmern einzureichen
g) Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Urkunden und Bescheinigungen einer zuständigen Verwaltungsbehörde und/oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen. Die Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
Ergänzende Hinweise sind der Datei A1 als auch den Unterlagen des Ordners A zu entnehmen.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils
bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre unter Verwendung Formblatt 124_LD (A9)
a) Anlagen A10, A11 und A11.1
b) durch Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind
c) Bescheinigung des zuständigen amtlichen Qualitätskontrollinstitutes oder - dienststelle, mit der bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau gekennzeichneten Leistungen bestimmten Spezifikationen oder Normen entsprechen (insbesondere siehe nachfolgend Punkt d)
d) der Bieter hat zum Nachweis dafür, dass das Unternehmen bestimmte Qualitätssicherungsnormen erfüllt, entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. Er muss gem. den europäischen Normen (DIN EN ISO 3834) zertifiziert sein. Der Auftraggeber erkennt gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten und andere Nachweise für gleichwertige Qualitätssicherungsmaßnahmen von den Unternehmen an; vgl. § 23 Abs. 1 SektVO
e) Nachweis/Beschreibung der technischen Infrastruktur des Unternehmens (z.B. Rohbaufertigung, Farbgebung, Montage, Drehgestellfertigung, Komponentenfertigung, Inbetriebsetzung, Gleisanlagen, Waagen, Berieselungsanlage, Arbeitsgruben, Druckprüfungsanlagen, Probefahrten, Vermessungsplätze, Schweißroboter, Handschweißgeräte, Dreh- und Fräsmaschinen, Bohrmaschienen, Krane, Hubanlagen usw.)
f) Nachweis (Studienbescheinigungen und/oder sonstige Nachweise) über qualifiziertes Personal für die Konstruktion nach den Kriterien: Anzahl, Abschluss, Spezialisierung
g) Nachweis (Studienbescheinigungen und/oder sonstige Nachweise) über qualifiziertes Personal in der Fertigung (Schweißingenieure, Schweißfachkräfte, Schweißer) nach den Kriterien: Anzahl, Abschluss, Spezialisierung“
Ergänzende Hinweise sind der Datei A1 als auch den Unterlagen des A Ordners zu entnehmen.
Die Auftraggeberin behält sich Nachforderungen vor.
a) Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (Anlage A12)
Mindestdeckungssumme über je mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer, Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend.
b) Vertragserfüllungs-und Gewährleistungsbürgschaft gemäß Formblättern 421 (Anlage A18), 422 (Anlage A19) , soweit zutreffend: Abzahlungs- /Vorauszahlungsbürgschaft
gemäß Formblatt 423 (Anlage A20)
Vergabeunterlagen (insbesondere Ordner A), VOL/B
Im Fall einer Bietergemeinschaft:
- gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,
- zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Bietergemeinschaft unter Angabe der Rechtsform im Original unter Verwendung der Anlage A6 eingereicht werden, in dem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die
Bietergemeinschaft im vorliegenden Verfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Diese Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen (§ 55 Abs. 1 SektVO).
Die Auftraggeberin behält sich daher vor, die Angaben zur Herkunft der angebotenen Ware bzw. zum Fertigungsort sowie Angaben zum Zollwert der Waren von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern zu verlangen.
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.