Supply services of personnel including temporary staff (Германия - Тендер #41140980) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadtwerke Bad Homburg v. d. H. Номер конкурса: 41140980 Дата публикации: 26-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Stadtwerke Bad Homburg: Externer Dienstleister Aufsicht Seedammbad
Reference number: 60825-22Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Unterstützung des städtischen Personals des Seedammbads bei den im Zusammenhang mit dem Schwimmbadbetrieb anfallenden Aufgaben, insbesondere bei der Schwimmbadaufsicht.
Bad Homburg
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Unterstützung des städtischen Personals des Seedammbads bei den im Zusammenhang mit dem Schwimmbadbetrieb anfallenden Aufgaben.
Der Auftraggeber betreibt das Seedammbad in Bad Homburg. Hierbei handelt es sich um ein Schwimmbad mit Hallen- und Freibädern sowie Saunabetrieb.
Der Auftraggeber verfügt trotz umfangreicher Bemühungen nicht über ausreichend eigenes Personal, um den ordnungsgemäßen Betrieb des Seedammbads gewährleisten zu können. Es ist absehbar, dass der Personalbedarf bis zum Beginn der Schwimmbadsaison 2023 nicht durch Einstellungen eigener Mitarbeiter gedeckt werden kann. Es ist davon auszugehen, dass ungefähr 5 Vollzeitkräfte fehlen werden. Aus diesem Grund soll ergänzend auf einen externen Dienstleister zur Unterstützung des Personals des Auftraggebers zurückgegriffen werden. Der Auftraggeber beabsichtigt weiterhin, die offenen Stellen langfristig durch eigene Mitarbeiter zu besetzen. Die Bereitstellung externen Personals soll daher flexibel an den Personalbedarf des Auftraggebers angepasst sein, d.h. es kann Veränderungen des Personalschlüssels geben.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S6Z6A
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.