Building-cleaning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #40058471) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landesbaudirektion Bayern Номер конкурса: 40058471 Дата публикации: 07-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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FS - Unterhaltsreingung von 3 DG
Referenznummer der Bekanntmachung: LBD-23-15-348Unterhaltsreinigung mehrerer Dienstgebäude des Staatlichen Bauamtes Freising an drei verschiedenen
Standorten in Freising, München und Neubiberg
DG Freising
Freising
Unterhaltsreinigung des Dienstgebäudes in Freising mit einer Fläche von rund 2.830 qm
DG Neubiberg
Neubiberg
Unterhaltsreinigung der Diensträume des Staatlichen Bauamtes Freising in Neubiberg mit einer Fläche von rund 690 qm
Dienstgebäude München
München
Unterhaltsreinigung der Dienstgebäude in München des Staatlichen Bauamtes Freising mit einer Fläche von rund 2.200 qm (vor während Umbau) bzw. 2.470 qm (nach Umbau)
Dienstgebäude Freising
Dienstgebäude Neubiberg
Los-Nr.: 3Dienstgebäude München
keine
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Landesbaudirektion Bayern