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Mail delivery services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #40057719)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm
Номер конкурса: 40057719
Дата публикации: 07-04-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm
      Heßlerstraße 53
      Hamm
      59065
      Germany
      E-Mail: verwaltung.dezernat3@olg-hamm.nrw.de
      Fax: +49 2381/2727739
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y6AYWTXK6PV1/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y6AYWTXK6PV1

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Justiz
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Abholung, Beförderung Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen für den Landgerichtsbezirk Münster (PZA)

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_OLGH_005
      2. CPV-Code Hauptteil:
        64121100
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA)

        für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden des Landgerichtsbezirks Münster (ohne die Justizvollzugsanstalten) ab dem 01.07.2023.

        Ziel der Ausschreibung ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den/die Auftragnehmer.

        Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Landgerichtsbezirk Münster 48147 Münster Angeschlossene Behörden und Dienststellen im Landgerichtsbezirk Münster, bundesweiter Versand der förmlichen Zustellungen.

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA)

        für die in den Landgerichtsbezirk Münster gelegenen Gerichte und Staatsanwaltschaften der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (ohne die Justizvollzugsanstalten) ab dem 01.07.2023.

        Der zu erbringende Leistungsumfang besteht aus der Zustellung des Schriftstücks an den Adressaten, die hoheitliche Beurkundung hierüber und die Rücksendung der Zustellungsurkunde an die jeweilige Abholstelle.

        Unabhängig von Größe und Gewicht hat die förmliche Zustellung von Schriftstücken gemäß den §§ 176 bis 182 der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) in der jeweils aktuellen Fassung zu erfolgen.

        Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-07-01
        Ende: 2024-07-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens zweimal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von drei Jahren und einem Monat hinaus erfolgt nicht.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 067-201376
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-05-08
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-06-30
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-05-08
      Ortszeit: 12:01
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Bekanntmachungs-ID: CXS7Y6AYWTXK6PV1

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster
        Albrecht-Thaer-Straße 9
        Münster
        48147
        Germany
        Kontaktstelle(n): 48147
        Fax: +49 251/4112165
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm (PinOLG).

        Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der PinOLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB zu rügen.

        Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der PinOLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB geltend gemacht werden.

        Teilt die PinOLG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.

        Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden soll, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert.

        Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage (15 Kalendertage bei nicht elektronischem Versand) nach Absendung dieser Information durch die PinOLG geschlossen werden. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die PinOLG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Unternehmen kommt es nicht an.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm (PinOLG).

        Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der PinOLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB zu rügen.

        Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der PinOLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB geltend gemacht werden.

        Teilt die PinOLG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.

        Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden soll, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert.

        Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage (15 Kalendertage bei nicht elektronischem Versand) nach Absendung dieser Information durch die PinOLG geschlossen werden. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die PinOLG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Unternehmen kommt es nicht an.

        Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster
        Albrecht-Thaer-Straße 9
        Münster
        48147
        Germany
        Kontaktstelle(n): 48147
        Fax: +49 251/4112165
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-04-04

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