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School catering services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #40057711)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Leonberg
Номер конкурса: 40057711
Дата публикации: 07-04-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Leonberg
      Belforter Platz 1
      Leonberg
      71229
      Germany
      Telefon: +49 7152-990-3118
      E-Mail: vergabestelle@leonberg.de
      Fax: +49 7152-990-3429
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-187463322a4-47aaf3c58926f3c3
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: www.vergabe24.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Neubau KiTa-West; Mittagsverpflegung

        Referenznummer der Bekanntmachung: LEO-2023-0050
      2. CPV-Code Hauptteil:
        55524000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Mittagessen sowie Reinigung des Küchenbereichs

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        15894210
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Stadt Leonberg

        Belforter Platz 1

        71229 Leonberg

        Deutschland

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die geforderten Leistungen umfassen im wesentlichen:

        — Herstellung, Lieferung, Einlagerung, Vor- und Zubereitung, Regeneration und Ausgabe von Mittagessen;

        — Reinigung des Küchenbereichs;

        — Bereitstellung und Reinigung der Kleidung des Küchenpersonals;

        — alle damit verbundenen Dienstleistungen, die in der Leistungsbeschreibung konkretisiert werden.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-09-01
        Ende: 2025-08-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Vertragsdauer 01.09.2023 bis 31.08.2025 mit optionaler zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit für je ein weiteres Jahr bis 31.08.2026 bzw. 31.08.2027 unter sonst gleichen Bedingungen, sofern nicht vor dem 30.06. vom Auftraggeber gekündigt wird. Zum 31.08.2027 endet der Vertrag automatisch.

        Die Erklärung zur Vertragsverlängerung bedarf der Schriftform.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll.

        Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.

        Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Ziff. III.1.2. (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sowie III.1.3. (technische Leistungsfähigkeit) Anwendung.

        Geforderte Nachweise:

        1. aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer etc.),

        2. aktuelle Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die Bezahlung der Beiträge,

        3. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und Krankenkasse,

        4. Nachweis der EU-Zulassung gem. 853/2004 oder schriftliche Eigenerklärung sollte keine Verpflichtung einer EU-Zulassung bestehen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer,

        2. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer,

        3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,

        4. Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,

        5. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung diese bei Vertragszuschlag mindestens in der geforderten Höhe abzuschließen.

        Der Umfang der Haftpflichtversicherung muss sich auf:

        — 5 000 000.00 EUR pauschal pro Schadensfall für Personenschäden;

        — 1 000 000.00 EUR pauschal pro Schadensfall Vermögens- und/oder Sachschäden;

        — 100 000.00 EUR pauschal pro Schadensfall für Schäden bei Schlüssel- oder Codekartenverlust/Schließanlagenschäden belaufen.

        6. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Verordung EU 2022/522 (Russlandsanktionen).

        Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6. Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1. Zertifikat über die Umsetzung eines betriebseigenen HACCP-Konzepts,

        2. Zertifikate nach DIN EN ISO 9001:2015 ff. oder gleichwertig und IFS Version 6,

        3. Referenzliste aus den Jahren 2020 bis 2022 (je bis 3 Referenzobjekte) über "vergleichbare Leistungen".

        Anzugeben sind:

        a) Name der Einrichtung, Kontaktdaten, Auftraggeber,

        b) Verpflegungssystem, tägliche Portionszahl,

        c) Leistungszeitraum: mindestens ein Referenzobjekt muss eine durchgängige Laufzeit über einen Zeitraum von 2 Jahren haben, die bei Abgabe des Angebots bereits abgelaufen ist,

        d) Auftragswert/Gesamtumsatz,

        e) die Referenzen beziehen sich auf die Herstellung, Belieferung von mindestens 100 Essensportionen täglich (Cook & Freeze oder Cook & Chill), Speisenzubereitung und -ausgabe und Küchenreinigung in Kindertageseinrichtungen.

        4. Bietergemeinschaften:

        a) Aufteilung der Leistungen in Eigen- und Fremdleistungen,

        b) Auswahlverfahren für Nachunternehmer und Qualitätskontrolle,

        c) Benennung der Nachunternehmer.

        5. Angabe, welches temperaturentkoppelte Produktionssystem zur Anwendung kommt,

        6. Angabe, von welchem Küchenstandort aus die Einrichtung beliefert wird,

        7. Angaben zur Betriebseinrichtung der Produktionsstätte (u. a. Technik, Sachkenntnis),

        8. Angaben zur Betriebseinrichtung der Produktionsstätte hinsichtlich des Personalbestands (Anzahl und Qualifikationen (fachliche Ausbildung)),

        9. Nachweis über Fachkräfte in der Qualitätssicherung,

        10. Organisationsplan (Leitung, Verantwortlichkeiten, Erreichbarkeit, Qualifikation, Angebot regelmäßiger Qualitätssicherungsgespräche, etc.),

        11. Eigenerklärung, dass Betriebsbesichtigungen möglich sind,

        12. Nachweis der Eignung des Fuhrparks für den Transport kühlpflichtiger Speisen,

        13. Nachweise der Dokumentation der Innenraumtemperatur.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Nennung eines definierten Ansprechpartners oder Darstellung des Stellenprofils mit fachlicher Erfahrung in der Verpflegung in Kindertagesstätten.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-05-09
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-07-24
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-05-09
      Ortszeit: 10:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      entfällt

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      entfällt

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76137
        Telefon: +49 721-926-0
        E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
        Fax: +49 721-926-3985
        Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        Ein Vertrag das erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        Ein Vertrag das erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-04-03

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