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Auditing services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #39065746)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: ProPotsdam GmbH
Номер конкурса: 39065746
Дата публикации: 08-03-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      ProPotsdam GmbH
      Pappelallee 4
      Potsdam
      14469
      Germany
      E-Mail: vergabe@propotsdam.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXT8YYRYWWKC2GPJ/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXT8YYRYWWKC2GPJ

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Kommunales Wohnungsunternehmen
    5. Haupttätigkeit(en):
      Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Wirtschaftsprüferleistungen UV ProPotsdam Geschäftsjahre 2023 bis 2027

        Referenznummer der Bekanntmachung: 10300_2023_Wirtschaftsprüfung
      2. CPV-Code Hauptteil:
        79212000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Wirtschaftsprüferleistungen UV ProPotsdam Geschäftsjahre 2023 bis 2027

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        79212100, 79212500
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        14469 Potsdam

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die ProPotsdam beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Prüfung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2023 sowie optional der weiteren Geschäftsjahre 2024 bis 2027 für folgende Gesellschaften:

        - ProPotsdam Konzern

        - ProPotsdam GmbH (PP) einschließlich Prüfung gem. § 16 MaBV sowie separater Bezügeberichte für die Geschäftsführer der Muttergesellschaft und zusammengefasst für Geschäftsführer von Tochtergesellschaften, sofern entsprechende Geschäftsführeranstellungsverträge bestehen.

        - GEWOBA Wohnungsverwaltungsgesellschaft Potsdam mbH (GWVP)

        - Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH (ETBF)

        - Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH Treuhandvermögen (Einnahme- und Ausgaberechnung "Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld", ETBF THV)

        - Baugesellschaft Bornstedter Feld mbH einschließlich Prüfung gem. § 16 MaBV (BBF)

        - Sanierungsträger Potsdam GmbH (STP)

        - Sanierungsträger Potsdam GmbH 9 Treuhandvermögen (Einnahme- und Ausgaberechnung "Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen", STP THV)

        - Entwicklungsträger Potsdam GmbH (ETP)

        - Entwicklungsträger Potsdam GmbH (Einnahme- und Ausgaberechnung "Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Krampnitz", ETP THV)

        - Luftschiffhafen Potsdam GmbH (LSH)

        - Potsdam Marketing und Service GmbH (PMSG)

        - Biosphäre Potsdam GmbH (BPG, zukünftig ProPotsdam Naturerlebnis GmbH, PPNE)

        - Soziale Stadt ProPotsdam GmbH (SSPP)

        Verbunden mit dem Abschluss der Verträge ist jeweils der verbindliche Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses der PP, des Konzernabschlusses sowie der Jahresabschlüsse/Treuhandvermögen der Tochtergesellschaften zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023. Die geprüften Jahresabschlüsse und der Konzernabschluss sollen bis Ende März 2024 vorliegen.

        Die Prüfung des Jahresabschlusses ist nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (vgl. IDW PS 450 n.F.) einschließlich aller notwendigen Arbeiten zur Vor- und Nachbereitung vorzunehmen. Die entsprechende Prüfung ist dergestalt zu planen und durchzuführen, dass Verstöße oder Unrichtigkeiten, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

        Dabei ist zu beurteilen, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

        Weiter ist zu beurteilen, ob der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Im Rahmen der Durchführung der Prüfung hat der Abschlussprüfer die Geschäftstätigkeit und das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler zu berücksichtigen.

        Die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sind überwiegend auf der Basis von Stichproben zu beurteilen.

        In Erweiterung des Prüfungsauftrages umfasst die zu erbringende Leistung neben der betriebswirtschaftlichen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bei sämtlichen Gesellschaften des Konzerns gem. § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) unter Beachtung von IDW PS 720 "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG".

        Zudem hat eine Darstellung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung in einem sogenannten Erläuterungsteil bei sämtlichen Gesellschaften des Konzerns zu erfolgen.

        Weiters wird die Darstellung betrieblicher wohnungswirtschaftlicher Kennzahlen einschließlich Durchschnittszahlen von der ProPotsdam GmbH vergleichbaren Unternehmen (insbesondere Größe und Branche, Neue Bundesländer) erwartet.

        Überdies ist die Prüfung der Erreichung der durch die Gesellschafterin vorgegebenen Unternehmensziele für die ProPotsdam GmbH durchzuführen.

        Zudem ist für die von einzelnen Tochterunternehmen verwalteten Treuhandvermögen die Prüfung der ordnungsgemäßen und sachgerechten Verwendung der von den jeweiligen Treugebern im Rahmen eines Treuhandvermögens bereitgestellten Mittel zur Durchführung der städtebaulichen Maßnahme durch den Treuhänder durchzuführen.

        Weiters ist eine optionale Prüfung der sogenannten Berichtspakete als Zuarbeit für den Gesamtjahresabschluss der Landeshauptstadt Potsdam gem. § 83 BbgKVerf vorzusehen.

        Überdies ist die Prüfung der Bezüge der Geschäftsführung der ProPotsdam GmbH sowie der Geschäftsführer von Tochterunternehmen, soweit entsprechende Anstellungsverträge bestehen, einschließlich der Verwendung eines Teils der Bezüge der Geschäftsführung für die Altersvorsorge und der Einhaltung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen bei der Abrechnung der Geschäftsführung mit separater Berichterstattung vorzusehen.

        Zielstellung:

        Der Abschlussprüfer hat über die Prüfung gemäß § 321 HGB in berufsüblicher Weise zu berichten. In Übereinstimmung mit IDW PS 450 n.F. hat der Prüfungsbericht Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu erfassen und durch die Dokumentation wesentlicher Prüfungsfeststellungen und -ergebnisse die Überwachung des Unternehmens zu unterstützen.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 60
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Prüfung der Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2024 bis 2027

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        1. Vorstellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, des vorgesehenen Prüfungsteams und der Funktionen der Teammitglieder.

        2. Aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Registerauszug nicht älter als ein Jahr, gerechnet vom Zeitpunkt der Angebotsabgabe.

        3. Erklärung gemäß §§ 123 und 124 GWB, Ausschlussgründe

        4. Eigenerklärung des Bieters entsprechend Ziffer 4.2 des Public Corporate Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung unter Beifügung einer Kopie der Versicherungspolice mit einer Mindestversicherungssumme von 5,0 Mio. Euro.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1. Auszug aus dem Berufsregister, aus dem ersichtlich ist, dass gesetzliche Abschlussprüfungen durchgeführt werden dürfen.

        2. Mindestens einer der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter muss über eine Zulassung als Wirtschaftsprüfer verfügen.

        3. Mindestens 3 unterschiedliche Referenzen des Bieters über Wirtschaftsprüfungsleistungen für i.S.d. § 267 HGB große kommunale Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern

        4. Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer muss mindestens 5 Jahre als Wirtschaftsprüfer zugelassen und tätig sein.

        5. Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer muss mindestens 5 persönliche Referenzen über Jahresabschlussprüfungen bei kommunalen Wohnungsunternehmen aus den Jahren 2020-2022 aufweisen, davon mindestens 2 in Brandenburg.

        6. Der Prüfungsleiter muss mindestens 3 Jahre in dieser Funktion tätig sein.

        7. Der Prüfungsleiter muss mindestens 3 persönliche Referenzen über Jahresabschlussprüfungen bei kommunalen Wohnungsunternehmen aus den Jahren 2020-2022 aufweisen.

        Die aufgeführten, nachzuweisenden Referenzen dürfen sich überschneiden. Doppelt vorgelegte Referenzen können daher vollumfänglich in die Bewertung einfließen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        -Erklärung über die Zahlung eines Mindestlohnes / Verpflichtungserklärung gemäß Brandenburgischen Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen.

        -Erklärung zu den restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-04-04
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-07-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-04-04
      Ortszeit: 12:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Das Angebot und alle geforderten Erklärungen, Nachweise und Referenzen sind, sofern zutreffend, unter Verwendung der beigefügten Formblätter bzw. Mustervorlagen zu fertigen. Soweit der dort vorgesehene Platz nicht ausreicht, können einzelne Blätter unter Hinweis auf den betreffenden Punkt separat beigefügt werden.

      Das Angebot und dessen Anlagen sind fortlaufend zu nummerieren (Paginierung). Die Reihenfolge der einzureichenden Unterlagen ist der Aufzählung unter Punkt 9 zu entnehmen.

      Unvollständige Angebote können nicht gewertet werden.

      Das Angebot nebst Anlagen ist in Textform, d. h. elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg an die ProPotsdam zu übermitteln. Gem. § 126b BGB genügt für die Textform eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist. Eine Unterschrift ist nicht notwendig. Auf anderem Weg übermittelte Angebots, wie z. B. Fax, E-Mail, sind nicht zugelassen und werden daher ausgeschlossen.

      Änderungen oder Berichtigungen des Angebots sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist (04.04.2023, 12:00 Uhr) zulässig. Diese müssen zweifelsfrei zuzuordnen sein und rechtzeitig bei der oben genannten Stelle eingehen.

      Angebote, die nicht rechtzeitig bei der genannten Stelle eingehen, werden nicht berücksichtigt. Angebote von Bietern, die vorsätzlich unzutreffende Angaben im Angebot getätigt haben und/oder Anlagen oder Nachweise gefälscht oder verfälscht haben, werden ebenfalls vom Verfahren ausgeschlossen.

      Bekanntmachungs-ID: CXT8YYRYWWKC2GPJ

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
        Heinrich-Mann-Allee 107
        Potsdam
        14473
        Germany
        Kontaktstelle(n): 14473
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).

        Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).

        Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).

        Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
        Heinrich-Mann-Allee 107
        Potsdam
        14473
        Germany
        Kontaktstelle(n): 14473
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-03-03

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