Building-cleaning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #39065553) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Kreisstadt Bergheim Der Bürgermeister Номер конкурса: 39065553 Дата публикации: 08-03-2023 Сумма контракта: 56 077 022 (Российский рубль) Цена оригинальная: 950 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Unterhalts- und Grundreinigung von 37 Objekten im Stadtgebiet Bergheim
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/16Unterhalts- und Grundreinigung von 37 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 11,8 Mio. Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von ca. 43.000 Quadratmetern.
Unterhalts- und Grundreinigung 50129
Los-Nr.: 1Kreisstadt Bergheim Der Bürgermeister Bethlehemer Straße 9-11 50126 Bergheim
Schulen, Kindertagesstätten und Sporthallen mit rund 2,3 Mio. Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 9.000 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Eine Verlängerungsoption von 12 Monaten
Unterhalts- und Grundreinigung 50126
Los-Nr.: 2Kreisstadt Bergheim Der Bürgermeister Bethlehemer Straße 9-11 50126 Bergheim
Schulen, Kindertagesstätten und Sporthallen mit rund 5,6 Mio. Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 21.000 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Eine Verlängerungsoption von 12 Monaten
Unterhalts- und Grundreinigung 50127
Los-Nr.: 3Kreisstadt Bergheim Der Bürgermeister Bethlehemer Straße 9-11 50126 Bergheim
Schulen, Kindertagesstätten und Sporthallen mit rund 3,9 Mio. Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 13.000 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Eine Verlängerungsoption von 12 Monaten
Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung zu erklären, dass die Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung besteht keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen und den BVB entsprechende Versicherungen bestehen.
Angaben zu Umsatz und Mitarbeiteranzahl in 2020, 2021 und 2022.
Es werden drei vergleichbare Referenzen gefordert. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn sie in Bezug auf die Jahresreinigungsfläche mindestens der Jahresreinigungsfläche des entsprechenden Loses entspricht. Die Referenzen müssen dabei nicht losweise erbracht werden. Eine Referenz kann auch für weitere Lose gelten, sofern die oben ausgeführten Bedingungen zur Vergleichbarkeit erfüllt werden.
Kreisstadt Bergheim, Submissionsstelle Rathaus Zi. 2.17
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Keine
Keine
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.