Facade work (Германия - Тендер #39064978) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Starnberg Номер конкурса: 39064978 Дата публикации: 08-03-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Fassade Holzrahmenwände
Für den Neubau Gymnasium Herrsching werden Fassadenarbeiten benötigt.
Herrsching
Für den Neubau Gymnasium Herrsching werden Fassadenarbeiten benötigt.
Stoffpreise werden nicht nachgefordert.
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die
Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise geprüft. Die Eignungsprüfung
der nicht präqualifizierte Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt
124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigeherklärung bezeichneten
Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der. Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen Unternehmen vom präqualifizierten
Unternehmen können die oben genannten Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zur prüfen, für deren Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung verlangt wurde.
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die
Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise geprüft. Die Eignungsprüfung
der nicht präqualifizierte Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt
124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigeherklärung bezeichneten
Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der. Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen Unternehmen vom präqualifizierten
Unternehmen können die oben genannten Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zur prüfen, für deren Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung verlangt wurde.
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die
Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise geprüft. Die Eignungsprüfung
der nicht präqualifizierte Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt
124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigeherklärung bezeichneten
Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der. Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen Unternehmen vom präqualifizierten
Unternehmen können die oben genannten Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zur prüfen, für deren Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung verlangt wurde.
Landratsamt Starnberg
Information about authorised persons and opening procedure:Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal aumass möglich. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten ist nicht zugelassen.
Stoffpreise werden nicht nachgefordert.
Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Landkreis Starnberg