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Facility related sanitation services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #39064964)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Номер конкурса: 39064964
Дата публикации: 08-03-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
      Kirchhofstraße 1-2
      Brandenburg an der Havel
      14776
      Germany
      Telefon: +49 03018473016316
      E-Mail: einkaufsteam2@auswaertiges-amt.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=505417
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: http://www.evergabe-online.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Auswärtige Angelegenheiten
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        EU-TELA_EKA Reinigung RLT

        Referenznummer der Bekanntmachung: VV-2023-0048
      2. CPV-Code Hauptteil:
        90920000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Reinigung/Desinfektion der raumlufttechnischen Anlagen in der Deutschen Botschaft Tel Aviv

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Deutsche Botschaft in Tel Aviv 2, HaShlosha St., Gebäude C

        6706054 Tel Aviv Israel

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Reinigung und Desinfektion der raumlufttechnischen (RLT) Anlagen in den Räumlichkeiten der Botschaft Tel Aviv auf Grund auftretender Schimmelpilzbildung, bestehend aus Außen und Fortluftsystemen, Umluftanlagen inklusive des Luftkanalsystems und der Luftdurchlässe zur Raumklimatisierung (Büroräume / Versammlungsräume) sowie Raumreinigung (Siehe Leistungsverzeichnis)

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-05-02
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.

        1. Fachunternehmen, mit dem Spezialbereich der "Reinigung von RLT Anlagen"

        2. Die ausführende Firma muss mindestens über eine staatlich anerkannte Hygienefachkraft verfügen, welche die Arbeiten vor Ort begleitet, überwacht und dokumentiert.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1. Ausführungskapazitäten; Der Ausführungszeitraum muss auf Grund der Gefahr sich ausbreitender gesundheitsbeeinträchtigender Schadstoffe in den Büroräumen und zum Schutz der Nutzer mit der Kühlperiode Anfang Mai beginnen und ohne Unterbrechung innerhalb von 5-8 Wochen erfolgen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1. Erfahrungen im Auslandseinsatz in Bezug aus Personaleinsatz, Personalfürsorge, Agieren im Ausland, Logistik von Werkzeug und Material spielen eine große Rolle für den Erfolg und die Durchführung des einmaligen kompakten Leistungsumfangs, mindestens ein Referenzprojekt innerhalb der letzten 5 Jahre.

        2. Erfahrungen im Ausland in Zusammenarbeit mit dem AA/Botschaften, mindestens ein Referenzprojekt innerhalb der letzten 5 Jahre.

        3. Das ausführende Personal muss mindestens zulässig der Sicherheitsüberprüfung Ü1 geprüft sein. Die Arbeiten sind in den Räumlichkeiten der Botschaft Tel Aviv bei laufendem Betrieb durchzuführen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes VerfahrenBegründung:

      Die Notwendigkeit einer Reinigung und Desinfektion der betroffenen/befallenen Anlagenkomponenten wurde entsprechend beschrieben um eine gesundheitsbeeinträchtigende Schadstoffausbreitung zu vermeiden.

      Die Ausführung der Maßnahme ist dringlich, um die weitere Ausbreitung des Schimmels (begünstigt durch die Kühlperiode) und damit die Entstehung gesundheitlich kritischer Schimmelkonzentration zu vermeiden und die Gefahr der Beeinträchtigung der Gesundheit sowie Schädigung/Kontamination der Anlagenkomponenten abzuwehren und entgegenzuwirken. Die Maßnahmen sollten umgehend, vor oder mit Beginn der nächsten Kühlperiode zu Anfang Mai 2023 starten, um eine weitere Schimmelausbereitung zu vermeiden.

    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-04-03
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-04-24
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-04-03
      Ortszeit: 10:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      entfällt

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

      entfällt

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
        Villemombler Str. 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
        Telefon: +49 2289499-0
        E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
        Fax: +49 2289499-163
        Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-03-03

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