Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
ABS/NBS Ka-Ba PfA 1.2 Tunnel Rastatt, Bauüberwachung
Referenznummer der Bekanntmachung: 12TEI00697
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
ABS/NBS Ka-Ba PfA 1.2 Tunnel Rastatt, Bauüberwachung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71521000 Baustellenüberwachung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrags:
ABS/NBS Ka-Ba PfA 1.2 Tunnel Rastatt, Bauüberwachung.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 21/05/2013
Ende: 28/02/2018
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen
Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
PfA1.2 / Ka-Ba / Rohbauarabeiten Tunnel Rastatt
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung
über die Konzessionsvergabe:
05/07/2013
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: INGE BÜ
Ort: Frankfurrt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Postleitzahl: D 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach
§ 135 Abs. 2 S.2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertag nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/03/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den
Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE124 Rastatt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
ABS/NBS K/B PfA 1.2 Tunnel Rastatt Bauüberwachung
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 12/07/2018
Ende: 31/12/2018
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ING BÜ
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄA 39 - Zusätzliche Leistungen Vertragsoption 2 (Feste Fahrbahn)
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie
2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Vertraglich sind Bauüberwachungs-Leistungen vorgesehen, für den Bauvertrag der Festen Fahrbahn. Die im NA genanntenzusätzlichen Leistungen sind erforderlich um alle im Bauvertrag
vorgesehenen untergeordneten Gewerke richtlinienkonform undbauaufsichtlich korrekt zu überwachen.Bei einem zweiten bauüberwachenden AN würden zahlreiche Leistungen der BÜ
doppeltausgeführt werden. Von der BÜ zu erstellende Dokumentationen müssten doppelt erstellt und strukturiert werden. DieEinarbeitung und Organisation in einen umfangreichen
Auftrag würde doppelt anfallen, genauso wie die Nachverfolgung derzugehörigen Bau- und Planungsleistungen. Im Gegensatz dazu werden bei nur einem bauüberwachenden AN
auchSynergieeffekte beim örtlichen Personal genutzt.Bei mangelhafter Leistung der Bauüberwachung wäre eine klare Zuordnung derVerantwortlichkeiten bei zwei bauüberwachenden AN
für einen Bauvertrag nicht möglich. Die Aufteilung der Zuständigkeitenzwischen zwei bauüberwachenden AN ist für zahlreiche unm
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU
der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 23 413 865.13 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 24 290 416.92 EUR