Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen
Auftraggeber:
6002443395-Bewachung und Absicherung
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung,
Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 26: Sonstige Dienstleistungen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Johanna-Kinkel-Str.2-4, 53175 Bonn
NUTS-Code DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 4
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder
Beschaffungsvorhabens:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Durchführung der konventionellen gewerblichen Bewachung der Liegenschaft Johanna-Kinkel-Str.2-4, 53175
Bonn.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche
Aufträge (CPV)
79713000 Bewachungsdienste
II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über
Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren.
Die Leistungserbringung erfolgt gemäß Forderungen zur Bewachung
und Absicherung der Liegenschaften.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der
Auftragsausführung
Beginn 31.5.2024. Abschluss 30.5.2028
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Keine
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und
Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der
Auftrag vergeben wird:
gesamtschuldnerisch haftend
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die
Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Das Fehlen von den im Folgenden gelisteten Belegen in
der geforderten Form führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren.Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Belege vorzulegen:Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter
als drei Monate zum Ende der Teilnahmefrist) Bewerber mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen
Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizubringen.Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate zur Abgabefrist des Teilnahmeantrags)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB ( BAAINBw-B-V 034 )
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
III.2.3)Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Das Fehlen von
den im Folgenden gelisteten Belegen in der geforderten Form führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende
Belege vorzulegen:
Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister
Gültiger Versicherungsnachweis
Berufshaftpflicht (VSVgV § 26 ) bzw. eine Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird. Bei nicht ausreichender
Deckungssumme ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich.
Mindestdeckung:
1,5 Mio. Euro
für Personenschäden
350.000,00 Euro für Sachschäden
20.000,00 Euro für das Abhandenkommen
bewachter Sachen
15.000,00 Euro für Vermögensschäden
Formlose Eigenerklärung, dass § 28
Waffengesetz beachtet wird
Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR
DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) ( vgl. Merkblatt BAAINBw-B 096a )
Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS)
durch Bewerber / Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 031)
Eigenerklärung, dass die Anforderungen gem. Ziffer
2.2 des Geheimschutzhandbuches des BMWi akzeptiert und eingehalten werden
Eigenerklärung, dass ausschließlich Personal eingesetzt
wird,
- das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet
bedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen,
-für die ein Nachweis über die Freigabe im
Bewacherregister vorgelegt wird,
-das eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat und
-das
über eine fundierte Waffen- und Schießausbildung entsprechend den vertraglichen Vorgaben verfügt.
Eigenerklärung, dass der Teilnehmer im
Auftragsfall
-auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten Einsatz des betreffenden
Mitarbeiters vorlegen wird und
-als Aufsichtführende Wachperson nur solche Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf die dabei
erforderlichen besonderen Aufgaben hinreichend ausgebildet und geschult sind.
Referenzen der wesentlichen in den letzten fünf Jahren
erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen gem. Vordruck "Referenzbescheinigung".
Insgesamt sind genau drei erfolgreiche Referenzen des
Dienstleistungsempfängers vorzulegen. Sind mehrere Liegenschaften in einem Vertrag zusammengefasst, gilt dies als eine Referenz.
Vorzulegen
sind:
bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber: Bescheinigung von der zuständigen Behörde
bei
Leistungen in militärischen Liegenschaften: Bescheinigung mindestens des/der Kasernenkommandanten/Kasernenkommandantin bzw. des/der Standortältesten
bei Leistungen für private Auftraggeber: eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung oder ersatzweise eine Eigenerklärung des Auftraggebers
Bei der Einreichung von mehr oder weniger als drei Referenzen wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Die
Bescheinigungen sind mit folgenden Mindestangaben gefordert:
Angabe über Art und Umfang der Leistung (Wachaufgaben),
Angabe des Namens der Auskunftsperson,
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe, ob die Dienstleistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde,
Unterschrift.
Eigenerklärung RUS Sanktionen
Checkliste Teilnahmewettbewerb unterzeichnet und mit Firmenstempel versehen
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für
Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung
verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich
sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der
Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Werden mehr als 7 geeignete Bewerber ermittelt, wird eine Reihung der Bewerbungen gemäß dem beigefügten Dokument "Bewertungsmatrix Teilnahmeanträge" vorgenommen.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer
im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen
Auftraggeber:
6002443395-BwDLZ Bonn
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben
Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs-
und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder
Teilnahmeanträge
5.4.2023 - 13:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
26.4.2023
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese
werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung
gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
(www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch
die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von
Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
3.3.2023