Special-purpose road passenger-transport services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #38651691) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Frankfurt am Main, Stadtschulamt Номер конкурса: 38651691 Дата публикации: 17-02-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Schwimm/Sportbusse 09/2023_große Schulen
Referenznummer der Bekanntmachung: 40-2023-00002Schwimm/Sportbusse ab Schuljahr 2023/2024
Adorno Gymnasium
Los-Nr.: 1Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Schülerbeförderung
Gymnasium Römerhof
Los-Nr.: 2Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Schülerbeförderung Schwimm/Sportfahrten
Minna-Specht-Schule
Los-Nr.: 3Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Schülerbeförderung Schwimm/Sportfahrten
Bürgermeister-Grimm-Schule
Los-Nr.: 4Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Schülerbeförderung Schwimm/Sportfahrten
Holzhausenschule
Los-Nr.: 5Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Schülerbeförderung Schwimm/Sportfahrten
Astrid-Lindgren-Schule
Los-Nr.: 6Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Schülerbeförderung Schwimm/Sportfahrten
Konrad-Haenisch-Schule
Los-Nr.: 7Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Schülerbeförderung Schwimm/Sportfahrten
Elsa-Brändström-Schule
Los-Nr.: 8Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Schülerbeförderung Schwimm/Sportfahrten
Fritz-Redl-Schule
Los-Nr.: 9Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Schülerbeförderung Schwimm/Sportfahrten
1. § 44 VgV Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Aktueller Handelsregisterauszug § 44 VgV
Bei nicht im Handelsregister registrierten Firmen: Gewerbeanmeldung
2. § 45 VgV Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz der letzten drei Jahre
Betriebshaftpflichtversicherung
3. § 46 VgV Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Geeignete Referenzen § 46 VgV der letzten drei Jahre mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers.
Beschäftigtenzahl und Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens der letzten drei Jahre ersichtlich ist.
Beabsichtigte Beauftragung der Fahrten durch ein Nachunternehmen sind mit dem Angebot bekanntzumachen.
entfällt
entfällt
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).