Motor vehicles (Германия - Тендер #38651690) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt Dresden, GB Wirtschaft, Digitales, Personal und Sicherheit, Brand- und Katastrophenschutzamt Номер конкурса: 38651690 Дата публикации: 17-02-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung von 4 Rettungstransportwagen nach DIN EN 1789
Reference number: 2022-3751-00006Lieferung von 4 Rettungstransportwagen nach DIN EN 1789:2020-12 oder gleichwertig und DIN 13500:2018-07 oder gleichwertig für das Brand- und Katastrophenschutzamt der Landeshauptstadt Dresden
Brand- und Katastrophenschutzamt Abteilung Rettungsdienst
Scharfenberger Str. 47 01139 Dresden
Lieferung von 4 Rettungstransportwagen nach DIN EN 1789:2020-12 oder gleichwertig und DIN 13500:2018-07 oder gleichwertig für das Jahr 2023
Erklärung zur Eintragung bei Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer
Erklärung zur Eintragung in Handelsregister mit Handelsregisterauszug-Nr. Eigenerklärung zur Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse
Eigenerklärung zu zwingenden (§ 123 (1) Nr. 1 bis 10 und (4) GWB) und fakultativen Ausschlussgründen (§ 124 (1) Nr. 1 bis 9 GWB) und ggf. zu Selbstreinigung (§ 125 GWB)
Eigenerklärung bzgl. Verordnung (EU) Nr. 2022/576
Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement nach ISO 9001 oder gleichwertig
entfällt
entfällt
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Landeshauptstadt Dresden, GB Finanzen, Personal und Recht, Zentrales Vergabebüro