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Architectural, construction, engineering and inspection services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #38651529)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Gemeinde Graben-Neudorf
Номер конкурса: 38651529
Дата публикации: 17-02-2023
Сумма контракта: 56 159 602 (Российский рубль) Цена оригинальная: 951 399 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Gemeinde Graben-Neudorf
      Werner-Juchler-Platz 1
      Graben-Neudorf
      76676
      Germany
      Telefon: +49 7255901-201
      E-Mail: vergabe@graben-neudorf.de
      Fax: +49 7255901-350
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18562776800-76b9e5b30b7e9e0b
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: www.vergabe24.de
      an die oben genannten Kontaktstellen
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Neubau Lern- und Begegnungsort "LeBeN" - 726 - Architekten- und Landschaftsarchitektenleistungen

        Referenznummer der Bekanntmachung: 00726/762.12:0001
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71000000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Planungsleistungen für Neubau des Lern- und Begegnungsorts "LeBeN" einschließlich Planungsleistungen für die Herstellung von Freianlagen und Neu-/Umgestaltung von Verkehrsanlagen - Los 1: Architektenleistungen gemäß §§ 33 bis 37 mit Anlage 10 HOAI 2021 und Los 2: Landschaftsarchitektenleistungen gemäß §§ 38 bis 40 mit Anlage 11 HOAI 2021 in Verbindung mit Verkehrsanlagenplanung gemäß §§ 45 bis 48 mit Anlage 13 HOAI 2021

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 951 398.76 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        maximale Anzahl an Losen: 2
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Architektenleistung; Objektplanung Gebäude und Innenräume

        Los-Nr.: 1
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71240000, 71242000, 71243000, 71244000, 71245000, 71246000, 71247000, 71248000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        76676 Graben-Neudorf, Deutschland

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für die bauliche Umsetzung des Lern- und Begegnungsorts "LeBeN" mit Planungsleistungen für die Herrichtung und Umgestaltung der direkt umgebenden Freianlagen/Außenanlagen einschließlich der Neu-/Umgestaltung der Verkehrsanlagen bestehend aus:

        - dem unmittelbaren Umfeld des Baugrundstücks (Freianlagen)

        - Neu-/Umgestaltung Hauptstraße zwischen den beiden Einmündungen des Bahnhofsrings mit Errichtung eines Kreisels im nördlichen Bereich (Verkehrsanlagen)

        und

        - des Bahnhofvorplatzes (Verkehrsanlagen).

        .

        Es werden nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs verbunden mit der Aufforderung Lösungsvorschläge zu unterbreiten die nachfolgend aufgeführten Leistungen und Leistungsbilder nach der HOAI 2021 vergeben, § 76 Abs. 2 VgV. Dabei dient der Lösungsvorschlag als Konzeptbasis.

        .

        Los 1 Architekturleistungen:

        Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume, LPH 1 - 9, gemäß §§ 33 bis 37 mit Anlage 10 HOAI 2021 mit der Planungsleistung Herrichten des Baugrundstücks und Neubau eines innovativen Lern- und Begegnungsort "LeBeN".

        .

        Planungsumfang Architekturbüro:

        Die Nutzungsfläche (NUF) des Lern- und Begegnungsort "LeBeN" wurde mit insgesamt rund 800 m² für den Neubau ermittelt zzgl. technischer Funktionsfläche, Verkehrsfläche und Konstruktionsfläche und soll u.a. folgendes Raumprogramm unter Angabe der Nutzungsfläche (NUF) beherbergen:

        .

        - Gastronomie (mit Catering und Cafébetrieb), ca. 337 qm NUF

        - Veranstaltungsraum (für Bürger, Vereine) mit Gastrovorbereitung und zur Erweiterung der Gastronomie, 115 qm NUF

        - Open Book Space ca. 30 qm NUF / Kulturbüro, ca. 30 qm NUF

        - Zwei flexible LABs, à ca. 30 qm NUF

        - Nebenräume, wie z.B. Teeküche für das Kulturbüro und Organisatoren des Open Book Spaces, Garderobe, WC-Anlagen, Putzräume, etc., ca. 245 qm NUF

        - Aufzug ggf. mit Maschinenraum

        - Bei Bedarf ist eine Tiefgarage konzeptionell zu berücksichtigen

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 481 658.29 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-01
        Ende: 2032-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Höchstzahl: 4
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Gemäß § 17 Abs. 4 i.V.m. § 51 VgV erfolgt die Auswahl nach den dem Bewerbungsbogen beigefügten Kriterien und Auswahlvorgaben. Der in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zugrunde gelegte Zeitraum von höchstens 3 Jahren ist für dieses Projekt als vergleichender Betrachtungszeitraum nicht geeignet, da es sich um ein Projekt mit einer komplexen und umfangreichen Planungsaufgabe handelt. Um ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der Betrachtungszeitraum für die einzureichenden Referenzen A1 und A2 deshalb auf 10 Jahre, 01.01.2013 bis 31.12.2022, erhöht. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl auch nach einer objektiven Auswahl zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV). Die ausgewählten (4) Bewerber sind zur Erarbeitung der Lösungsvorschläge (Mehrfachbeauftragung) zugelassen.

        Nach Vorlage der Lösungsvorschläge der 4 Teilnehmer der Mehrfachbeauftragung erfolgen die Verhandlungsgespräche zur Beschaffung der o.g. Planungsleistungen (Dienstleistungen). Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Beachtung der Auswahlentscheidung der Bewertungskommission und der förmlichen Beauftragung durch den Gemeinderat, die für die Umsetzung des ausgewählten Entwurfes notwendigen weiteren Planungsleistungen gemäß §§ 76, 77 VgV vergeben.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Zwingende Voraussetzung ist die Bewerbung/Angebotsunterbreitung unter Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:

        - Los 1: Architekt/-in i.S.v. §§ 2 bzw. 8 Architektengesetz Baden-Württemberg mit Bauvorlageberechtigung i.S.v. § 43 LBO B-W oder Berechtigung zum Tätigwerden gem. § 75 Abs. 1 + 3 VgV

        .

        Die Vergütung (§ 77 Abs. 2 VgV) für die Erarbeitung des Lösungsvorschlages im Rahmen des Verhandlungsverfahrens beträgt für jeden zugelassenen Bewerber im Verhandlungsverfahren:

        - Los 1, Architekt: 23 899,13 EUR netto inkl. Kosten für ein Modell.

        (Vergütung: 21 899,13 € netto, Vergütung Modell: 2 000,00 € netto)

        Das Modell ist erst zur Verhandlung mitzubringen.

        Die gewährte Vergütung im Rahmen der Erarbeitung des Lösungsvorschlags (Verhandlung) wird dem siegreichen Bieter in Gänze, bis auf die Entschädigung für das Modell, auf sein Honorar der zu beauftragenden Leistungen angerechnet.

        Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

        .

        Bewertet wird die Eignung für die Durchführung beider Planungsaufgaben (Architektur und Landschaftsarchitektur). Für bestimmte Kriterien wird je eine Bewertungszahl ermittelt. Diese ergibt sich aus der Multiplikation von Wichtung

        und Punkten. Gesamt erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte.

        Weitere Details zur Eignung sind unter Abschnitt III eines jeden Loses zu entnehmen.

      14. Bezeichnung des Auftrags:

        Landschaftsarchitektenleistungen; Objektplanung Freianlagen i.V.m. Verkehrsanlagen

        Los-Nr.: 2
      15. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71400000, 71420000, 71242000, 71243000, 71244000, 71245000, 71246000, 71247000, 71248000
      16. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        76676 Graben-Neudorf, Deutschland

      17. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für die bauliche Umsetzung des Lern- und Begegnungsorts "LeBeN" mit Planungsleistungen für die Herrichtung und Umgestaltung der direkt umgebenden Freianlagen/Außenanlagen einschließlich der Neu-/Umgestaltung der Verkehrsanlagen bestehend aus:

        - dem unmittelbaren Umfeld des Baugrundstücks (Freianlagen)

        - Neu-/Umgestaltung Hauptstraße zwischen den beiden Einmündungen des Bahnhofsrings mit Errichtung eines Kreisels im nördlichen Bereich (Verkehrsanlagen)

        und

        - des Bahnhofvorplatzes (Verkehrsanlagen).

        .

        Es werden nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs verbunden mit der Aufforderung Lösungsvorschläge zu unterbreiten die nachfolgend aufgeführten Leistungen und Leistungsbilder nach der HOAI 2021 vergeben, § 76 Abs. 2 VgV. Dabei dient der Lösungsvorschlag als Konzeptbasis.

        .

        Los 2 Landschaftsarchitekturleistungen:

        Objektplanungsleistungen für Freianlagen, LPH 1 - 3 u. 5 - 9, gemäß §§ 38 bis 40 mit Anlage 11 HOAI 2021 in Verbindung mit Verkehrsanlagen, LPH 1 - 2, gemäß §§ 45 bis 48 mit Anlage 13 HOAI 2021 mit der Planungsleistung Neugestaltung der Freianlage (Platzfläche) auf dem Baugrundstück des Neubaus "LeBeN", der Umgestaltung / Integration der bestehenden Freianlagen des in nach Westen liegenden Rathausvorplatzes i.V.m. der Erarbeitung eines Planungskonzeptes zur Neu-/Umgestaltung der verkehrlichen Situation in der Hauptstraße inkl. Kreisel und ggf. näherer Umgebung sowie der Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes.

        Planungsumfang Landschaftsarchitektur:

        .

        1.1) Objektplanung Freianlagen: Freianlage / Außenanlage / Platzgestaltung / Gebäudebegrünung (Baugrundstück "LeBeN", ca. 2 000 m² abzüglich Neubau "LeBeN" / Grundstück Rathaus, ca. 5 000 m²), mit unter folgenden Anforderungen:

        - Ein- und Ausgänge ins Gebäude / Barrierefreie Übergänge

        - Schaffung einer hohen Aufenthaltsqualität, auch in den Sommermonaten (Schatten / Kühlung)

        - Zonierung des Platzes

        - Wasserelemente

        - Aktivitätsangebote, Spielbereich für Kinder und Erwachsene inkl. Verschattung

        - Sitzmöglichkeiten

        - Aufenthaltsbereich für Besucher:innen von 0 bis 99 Jahren

        - Intensive Bepflanzung mit Großbäumen / Verwendung der Bäume und Sträucher aus dem vorhandenen Klimawald

        - Müllbereich / Müllentsorgung

        - Mögliche Zusammenschaltung für Festivitäten jeglicher Art des Rathausvorplatzes und Außenanlagen "LeBeN" mitberücksichtigen

        - Integration Feuerwehrzufahrt / -aufstellflächen für vorhandene evohaus Bebauung

        - Stellplätze für Fahrräder, Rollatoren, Kinderwägen u.ä.

        - Straßenbegleitgrün für Neu-/Umgestaltung Hauptstraße

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        1.2) Objektplanung Verkehrsanlagen: Neu-/Umgestaltung der Hauptstraße zwischen den beiden Einmündungen des Bahnhofsrings mit Errichtung eines Kreisels, ca. 5 300 qm, mit unter folgenden Anforderungen:

        - Reduzierung Geschwindigkeit auf min. 30 km/h, Verhandlung mit Behörden auf Reduzierung 20 km/h

        - Integration der Hauptstraße in Platzgestaltung

        - Umgestaltung der Hauptstraße zwischen den Einmündungen des Bahnhofrings

        - Zugang zum Gebäude / Zonierung öffentlicher Straßenraum / Materialität / Fahrradstellplätze

        - Vermeidung von Unfällen zwischen KFZ-Verkehr / Fahrradfahrern / Fußgängern

        - Verkehrsfluss

        - Rad- und Fußwege auf der Seite des Rathauses und der Seite des Projektes LeBeN

        - 14 Kurzzeitparkplätze

        - Bei Bedarf ist eine Tiefgarage konzeptionell zu berücksichtigen

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        1.3) Objektplanung Verkehrsanlagen: Umgestaltung Bahnhofsvorplatz, ca. 1 100 qm, mit unter folgenden Anforderungen

        - Planungskonzept Wegeführung/ -beziehungen

        - Herstellung einer sicheren Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer in die Neue Mitte

        - Neuordnung der Bahnhofsvorfahrt

        - Neuordnung der beiden Bushaltestellen im Bahnhofsring mit barrierefreiem Ausbau der Haltstellen

        - Integration eines Wetterschutzes (Wartehäuschen) für beide Bushaltestellen

        - Integration von Pflanzflächen in die Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes

        - Herstellung von Fahrradstellplätzen

        - Errichtung einer Öffentlichen Toilette

      18. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      19. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 469 740.47 EUR
      20. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-01
        Ende: 2032-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      21. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Höchstzahl: 4
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Gemäß § 17 Abs. 4 i.V.m. § 51 VgV erfolgt die Auswahl nach den dem Bewerbungsbogen beigefügten Kriterien und Auswahlvorgaben. Der in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zugrunde gelegte Zeitraum von höchstens 3 Jahren ist für dieses Projekt als vergleichender Betrachtungszeitraum nicht geeignet, da es sich um ein Projekt mit einer komplexen und umfangreichen Planungsaufgabe handelt. Um ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der Betrachtungszeitraum für die einzureichenden Referenzen B1 und B2 deshalb auf 5 Jahre, 01.01.2018 bis 31.12.2022, erhöht. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl auch nach einer objektiven Auswahl zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV). Die ausgewählten (4) Bewerber sind zur Erarbeitung der Lösungsvorschläge (Mehrfachbeauftragung) zugelassen.

        Nach Vorlage der Lösungsvorschläge der 4 Teilnehmer der Mehrfachbeauftragung erfolgen die Verhandlungsgespräche zur Beschaffung der o.g. Planungsleistungen (Dienstleistungen). Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Beachtung der Auswahlentscheidung der Bewertungskommission und der förmlichen Beauftragung durch den Gemeinderat, die für die Umsetzung des ausgewählten Entwurfes notwendigen weiteren Planungsleistungen gemäß §§ 76, 77 VgV vergeben.

      22. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      23. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.

      24. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      25. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      26. Zusätzliche Angaben:

        Zwingende Voraussetzung ist die Bewerbung/Angebotsunterbreitung unter Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:

        Los 2: Landschaftsarchitekt/-in i.S.v. §§ 2 bzw. 8 Architektengesetz Baden-Württemberg oder Berechtigung zum Tätigwerden gem. § 75 Abs. 1 VgV.

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        Die Vergütung (§ 77 Abs. 2 VgV) für die Erarbeitung des Lösungsvorschlages im Rahmen des Verhandlungsverfahrens beträgt für jeden zugelassenen Bewerber im Verhandlungsverfahren:

        - Los 2, Landschaftsarchitekt: 31 700,83 EUR netto

        (Vergütung Objektplanung Freianlagen: 17 652,68 € netto, Vergütung Objektplanung Verkehrsanlagen: 14 048,15 € netto)

        Die gewährte Vergütung im Rahmen der Erarbeitung des Lösungsvorschlags (Verhandlung) wird dem siegreichen Bieter in Gänze auf sein Honorar der zu beauftragenden Leistungen angerechnet.

        Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

        .

        Bewertet wird die Eignung für die Durchführung beider Planungsaufgaben (Architektur und Landschaftsarchitektur). Für bestimmte Kriterien wird je eine Bewertungszahl ermittelt. Diese ergibt sich aus der Multiplikation von Wichtung

        und Punkten. Gesamt erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte.

        Weitere Details zur Eignung sind unter Abschnitt III eines jeden Loses zu entnehmen.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/Ausschreibungen/2023/Ausschreibung_Neubau_Lern_und_Begegnungsort_LeBeN_Eignungskriterien.pdf

        .

        Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister. Berechtigung der Führung des Titels Architekt (Los 1) bzw. Landschaftsarchitekt (Los 2) oder Berufsausübungsberechtigung i.S.v. § 75 VgV. Bei ausländischen Bewerbern/Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft / Nachunternehmen durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes. Bei Einzelunternehmen Benennung des Geschäftsführers sowie Nachweis der Kammerzugehörigkeit und Bauvorlageberechtigung i.S.d. § 43 LBO B-W und Berufsausübungsberechtigung nach § 75 Abs. 1 + 3 VgV.

        .

        Die Eignung wird ermittelt für die Durchführung der Planungsaufgabe beider Lose (Gesamtheit aller Eignungskriterien Architektur und Landschaftsarchitektur). Dementsprechend erfolgt eine Addition aller bewerteten Eignungskriterien beider Berufsbilder/Planungsaufgaben. Dies ist, soweit die Eignung nicht für beide Planungsaufgaben alleine erbracht werden kann auch durch eine gemeinsame Bewerbung zwischen Architekt und Landschaftsarchitekt bspw. als Team, Arbeitsgemeinschaft, etc. erfüllbar, soweit nicht von der Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV Gebrauch gemacht wird.

        .

        Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/Ausschreibungen/2023/Ausschreibung_Neubau_Lern_und_Begegnungsort_LeBeN_Eignungskriterien.pdf

        .

        - Angaben und Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022) und den Umsatz der entsprechenden Dienstleistung

        - Haftpflichtversicherungsnachweis

        .

        Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/Ausschreibungen/2023/Ausschreibung_Neubau_Lern_und_Begegnungsort_LeBeN_Eignungskriterien.pdf

        .

        - Mindestjahresumsatz pro Jahr für die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022

        Los 1 Architekt: 375 000, - EUR netto / Geschäftsjahr

        Los 2 Landschaftsarchitekt: 250 000, - EUR EUR netto / Geschäftsjahr

        - Haftpflichtversicherungsnachweis jeweils mit doppelter Deckung im Versicherungsjahr für

        Los 1 Architekt: Personenschäden mind. 5,0 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden mind. 2,0 Mio. EUR, jeweils mit doppelter Deckung im Versicherungsjahr.

        Los 2 Landschaftsarchitekt: Personenschäden mind. 5,0 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden mind. 2,0 Mio. EUR, jeweils mit doppelter Deckung im Versicherungsjahr.

        .

        Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/Ausschreibungen/2023/Ausschreibung_Neubau_Lern_und_Begegnungsort_LeBeN_Eignungskriterien.pdf

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        Die nachfolgende Beschreibung der Eignungskriterien gilt sowohl für das Architektur- als auch für das Landschaftsarchitekturbüro

        - Benennung von je 2 Referenzen je Los inkl. je vom Auftraggeber unterschriebener Referenzschreiben unter Berücksichtigung der Vorgaben im Bewerbungsbogen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV; Betrachtungszeitraum Los 1: 01.01.2013 bis 31.12.2022, Betrachtungszeitraum Los 2: 01.01.2018 bis 31.12.2022;

        - Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer mit Angabe ihrer Funktion;

        - Nachweis der Qualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV;

        - Angabe über die technische Leitung/Projektleitung eines jeden Teammitglieds gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV;

        - Fachlich-beruflich orientierte Lebensläufe der Projektteammitglieder, aus denen ihre Referenzprojekte für die zu vergebende Dienstleistungen und ihre hierfür erbrachten Leistungen hervorgehen,

        - Erklärung über das jährliche Mittel der von dem Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, mindestens gegliedert in die Berufsgruppen Führungskräfte, Architekten/Ingenieure und Hilfskräfte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV,

        - Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der jeweilige Bewerber für die Dienstleistung verfügen wird gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV,

        - Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität gem. § 46 Abs. 1 Nr. 1 VgV mit Aussagen zu:

        - Methoden zur Organisation Bauüberwachung,

        - Nachweis einschlägiger Weiterbildungsmaßnahmen der die Aufgabe bearbeitenden Ingenieure,

        - Angaben des Auftragsanteils für den der Bewerber möglicherweise beabsichtigt einen Unterauftrag zuerteilen gemäß §§ 36, 46 Abs. 3 Nr. 10, 47 VgV.

        .

        Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

        Nachweis der Bauvorlageberechtigung für Architektenleistungen (Los 1) nach § 43 LBO Baden-Württemberg und der beruflichen Befähigung des Bewerbers für Architekturleistungen und Landschaftsarchitekturleistungen und/oder Führungskräfte des Unternehmens zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Los 1) bzw. Landschaftsarchitekt (Los 2), insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen (Projektverantwortliche) durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichung (Architekt, Los 1, bzw. Landschaftsarchitekt, Los 2) gem. §§ 2 + 8 Architektengesetz Baden-Württemberg i.d.F.v. 28.03.2011.

        Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck, die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass die verantwortlichen Personen (Projektverantwortliche), die an die natürliche Personen gestellten Anforderungen, für Architekt (Los 1) und/oder Landschaftsarchitekt (Los 2) gem. obiger Definition erfüllen. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer o.g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und die Berechtigung zur Entwurfsverfassung (Los 1) nach § 43 LBO BW bestehen.

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Die Durchführung der Leistungen hat gem. § 6 Abs. 2 VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen zu erfolgen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-03-17
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-04-03
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-07-28
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Zwingende Voraussetzung ist die Bewerbung/Angebotsunterbreitung unter Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:

      - Los 1: Architekt/-in i.S.v. §§ 2 bzw. 8 Architektengesetz Baden-Württemberg mit Bauvorlageberechtigung i.S.v. § 43 LBO B-W oder Berechtigung zum Tätigwerden gem. § 75 Abs. 1 + 3 VgV

      .

      Die Vergütung (§ 77 Abs. 2 VgV) für die Erarbeitung des Lösungsvorschlages im Rahmen des Verhandlungsverfahrens beträgt für jeden zugelassenen Bewerber im Verhandlungsverfahren:

      - Los 1, Architekt: 23 899,13 EUR netto inkl. Kosten für ein Modell.

      (Vergütung: 21 899,13 € netto, Vergütung Modell: 2 000,00 € netto)

      Das Modell ist erst zur Verhandlung mitzubringen.

      Die gewährte Vergütung im Rahmen der Erarbeitung des Lösungsvorschlags (Verhandlung) wird dem siegreichen Bieter in Gänze, bis auf die Entschädigung für das Modell, auf sein Honorar der zu beauftragenden Leistungen angerechnet.

      Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      .

      Bewertet wird die Eignung für die Durchführung beider Planungsaufgaben (Architektur und Landschaftsarchitektur). Für bestimmte Kriterien wird je eine Bewertungszahl ermittelt. Diese ergibt sich aus der Multiplikation von Wichtung

      und Punkten. Gesamt erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte.

      Weitere Details zur Eignung sind unter Abschnitt III eines jeden Loses zu entnehmen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76137
        Telefon: +49 721926-8730
        E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
        Fax: +49 721926-3985
        Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:

        1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:

        1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

        Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76137
        Telefon: +49 721926-8730
        E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
        Fax: +49 721926-3985
        Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-02-14

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