Refuse and waste related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #38651130) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb Номер конкурса: 38651130 Дата публикации: 17-02-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altpapier aus der Stadt Hagen
Die auszuschreibende Leistung wird im gegenständlichen Verfahren in zwei Losen vergeben:
– Los 1: Übernahme und Verwertung von 3.200 - 4.900 Mg/a Altpapier.
– Los 2: Übernahme und Verwertung von 3.200 - 4.900 Mg/a Altpapier.
Übernahme und Verwertung von 3.200 - 4.900 Mg/a Altpapier
Los-Nr.: 1Übernahme und Verwertung von Altpapier
·Menge: 3.200 – 4.900 Mg/a (Auswertungsmenge 4.750 Mg/a)
·Stellung einer Übernahmestelle/Umschlagstelle im Raum Hagen für die vorgenannten Leistungen gemäß den Regelungen der Vergabeunterlagen oder Übernahme des Altpapiers an der Umschlagstelle der HUI GmbH (Schwestergesellschaft der HEB GmbH)
·Im Fall der Nutzung der Umschlagstelle der HUI GmbH hat der Auftragnehmer der HUI GmbH ein Umschlagentgelt von 12,50 EUR (netto) pro Mg zu zahlen.
·Bei Übergabe einer Teilmenge des PPK an die Dualen Systeme gemäß VerpackG oder deren Beauftragte erfolgt der Umschlag und die Übergabe des PPK durch den Auftraggeber und ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung
·Transport und Verwertung des für die HEB GmbH übernommenen Altpapiers (inkl. Verwertungslogistik sowie Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Sortierreste)
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht bis neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Übernahme und Verwertung von 3.200 - 4.900 Mg/a Altpapier
Los-Nr.: 2Übernahme und Verwertung von Altpapier
·Menge: 3.200 – 4.900 Mg/a (Auswertungsmenge 4.750 Mg/a)
·Stellung einer Übernahmestelle/Umschlagstelle im Raum Hagen für die vorgenannten Leistungen gemäß den Regelungen der Vergabeunterlagen oder Übernahme des Altpapiers an der Umschlagstelle der HUI GmbH (Schwestergesellschaft der HEB GmbH)
·Im Fall der Nutzung der Umschlagstelle der HUI GmbH hat der Auftragnehmer der HUI GmbH ein Umschlagentgelt von 12,50 EUR (netto) pro Mg zu zahlen
·Bei Übergabe einer Teilmenge des PPK an die Dualen Systeme gemäß VerpackG oder deren Beauftragte erfolgt der Umschlag und die Übergabe des PPK durch den Auftraggeber und ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung
·Transport und Verwertung des für die HEB GmbH übernommenen Altpapiers (inkl. Verwertungslogistik sowie Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Sortierreste)
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht bis neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Lose 1 und 2:
·Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters
·(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung
·Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft im Auftragsfall bestätigt wird, auf gesonderte Anforderung
·Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Lose 1 und 2:
·Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre
·(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (zum Beispiel Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
·Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft im Auftragsfall bestätigt wird.
·Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR (im Angebotsteil I enthalten)
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Lose 1 und 2:
·Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Vermarktung oder die Verwertung von Altpapier.
·Soweit die Nutzung einer Umschlagstelle des Bieters vorgesehen ist: Nutzungsnachweis für den vorgesehenen Standort der Übernahmestelle für Altpapier.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Lose 1 und 2:
·Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Vermarktung oder die Verwertung von insgesamt mindestens 5.000 Mg Altpapier pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen.)
·Soweit die Nutzung einer Umschlagstelle des Bieters vorgesehen ist: Nutzungsnachweis für den vorgesehenen Standort der Übernahmestelle für Altpapier. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in Anlage D der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Übernahmestelle ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Hinweis:
Bei Abgabe eines Angebotes zu beiden Losen ist die o.g. Referenz nur einmal aufzuführen. Der Nutzungsnachweis ist jedoch für jedes Los, für welches ein Angebot abgegeben wird, vorzulegen.
Bei der Öffnung der Angebote sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Bei der Öffnung der Angebote sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt
worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter
über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt
worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter
über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.