Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau
Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38632
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234115 Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrags:
ABS Hanau Gelnhausen, Vorabmaßnahme Kabeltiefbau
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 13/01/2020
Ende: 13/01/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen
Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 19FEI38632_92307650
Bezeichnung des Auftrags:
ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung
über die Konzessionsvergabe:
12/11/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Leonhard Weiss GmbH & Co. KG
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 2-3
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 12 679 706.53 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach
§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/02/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den
Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45234115 Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234115 Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
ABS Hanau Gelnhausen, Vorabmaßnahme Kabeltiefbau
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 31/01/2020
Ende: 31/01/2024
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 100 000.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Leonhard Weiss GmbH & Co. KG
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 2-3
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
MKA136: Rückbau provisorischer Gleisquerungen
Im Baustellenbereich des ESTW-ZU Gelnhausen wurden auf Grundlage der freigegebenen AP provisorische Querungen mittels DN110er Kunststoffrohren gebaut um einen temporären
LST-Bauzustand zu ermöglichen. Als Baufeldfreimachung für den folgenden Bauzustand müssen dieses Querungen entfernt werden, damit Querungen in offener Bauweise gebaut werden
können. Die Notwendigkeit der temporären Querungen ergab sich aus der AP, sodass der entsprechende Bedarf zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht bekannt war.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie
2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Der AN schuldet die Herstellung der notwendigen Kabeltrassen inkl. Querungen, sowohl für den Endzustand, als auch für Zwischenzustände. Zudem beruht die Bauausführung auf der
vom AN erstellten AP, sodass hier auch ein zwingender Gewährleistungszusammenhang vorliegt. Eine Einbindung eines zusätzlichen AN für den Rückbau der provisorischen Querungen
würde zu einer zusätzlichen Gewährleistungsschnittstelle führen. Eventuelle Gewährleistungsfälle könnten dem bisher beteiligten AN somit nicht klar zu gewiesen werden. Eine
Einbindung eines zusätzlichen AN würde einen deutlichen Koordinationsmehraufwand bedeuten. Da für die beschriebenen Maßnahmen Sperrpausen benötigt werden, besteht die Gefahr,
dass diese lange im Voraus beantragten Sperrzeiten zur Umsetzung der Leistung nicht ausreichen. Projektverschiebungen wären hierdurch nicht auszuschließen.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU
der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 20 580 561.76 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 20 680 561.76 EUR