Track construction works (оригинал извещения) (Германия - Тендер #38650141) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft Номер конкурса: 38650141 Дата публикации: 17-02-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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U7 Konstanzer Str. Einbau Weichen
Referenznummer der Bekanntmachung: INF1-0087-2023Einbau Weichen
U7 Konstanzer Straße
Einbau einer doppelten Gleisverbindung ( Kto) W 1 - 4 einschl. Schweißarbeiten an Fahr- und Stromschienen, maschinelle und manuelle Richt - und Stopfarbeiten
Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den Bietern zu treten. Weiterhin behält sich die BVG vor, nur mit den drei erstplatzierten zu verhandeln. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und
ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1
der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung
einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister erfolgen.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur Befähigung zur
Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind
erforderlich:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und
AufenthG
4. Erklärung zum KRG
5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-,
Sach-, Vermögens- und Umweltschäden)
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung
von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und
einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder
dem Angebot benannte Nachunternehmer.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner
Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu
verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine
auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende
Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine
tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch
Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers
nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des
Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen
enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich.
Der Nachweis der Eignung muss durch II. Erklärung zu III.1.2
der Bekanntmachung - Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit erfolgen.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit sind erforderlich:
1. Erklärung zu Umsätzen
- Gesamtumsatz des Unternehmens in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Umsatz des Unternehmens in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
der auf Leistungen entfällt, die mit den
vorliegenden Leistungen vergleichbar sind
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung
von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und
einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder
dem Angebot benannte Nachunternehmer.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner
Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu
verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine
auch für
den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende
Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine
tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch
Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers
nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des
Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen
enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich.
Der Nachweis der Eignung muss durch III. Erklärung zu III.1.3
der Bekanntmachung - Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit in Verbindung mit dem Formblatt
Eigenerklärung und Fachkundenachweis erfolgen.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit sind erforderlich:
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare
Leistungen
gemäß Formablatt Eigenerklärung und Fachkundenachweis
-Es sind mindestens 3 Referenzen, aus der die Erfahrung für die Ausführung von Arbeiten im Bereich Gleisbau in U-Bahnanlagen mit beengten Verhältnissen nachzuweisen.
-Es sind mindestens 3 Referenzen für die Ausführung von Stromschienenarbeiten, einschließlich Verbindungsschweißen nachzuweisen.
Die Gliederung hat nach Art der Leistung, Objektörtlichkeit, der
jeweiligen Bausumme, Leistungszeitraum und Benennung des
Ansprechpartners zu erfolgen.
2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter gemäß
Formblatt
Eigenerklärung
- durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern der
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche
zum zu vergebenden Leistungsgegenstand
vergleichbare Leistungen erbringen, hatte/n bzw.
habe/n in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
3. Technische Ausstattung des Bewerbers gemäß Formablatt
Eigenerklärung und Fachkundenachweis
-Nachweis der Eignung für Schweißarbeiten an Schienenwerkstoffen/Oberbauteilen in Betriebsgleisen nach DB AG RiLi (826.1020) der Klasse 2 oder gleichwertig
Die Zulassung muss sich auf alle im LV genannten Schweißverfahren beziehen.
-Eigenerklärung, dass die einzusetzende Richt- und Stopfmaschine neben der Profilfreiheit auch über die notwendigen zugsicherungstechnischen Einrichtungen verfügen muss, um Betriebsgleise auch während der Betriebszeit befahren zu können.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt Eigenerklärung und Fachkundenachweis liegt
den Vergabeunterlagen bei.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:-Es sind mindestens 3 Referenzen, aus der die Erfahrung für die Ausführung von Arbeiten im Bereich Gleisbau in U-Bahnanlagen mit beengten Verhältnissen nachzuweisen.
-Es sind mindestens 3 Referenzen für die Ausführung von Stromschienenarbeiten, einschließlich Verbindungsschweißen nachzuweisen.
Eigenerklärung und Fachkundenachweis
-Nachweis der Eignung für Schweißarbeiten an Schienenwerkstoffen/Oberbauteilen in Betriebsgleisen nach DB AG RiLi (826.1020) der Klasse 2 oder gleichwertig
Die Zulassung muss sich auf alle im LV genannten Schweißverfahren beziehen.
-Eigenerklärung, dass die einzusetzende Richt- und Stopfmaschine neben der Profilfreiheit auch über die notwendigen zugsicherungstechnischen Einrichtungen verfügen muss, um Betriebsgleise auch während der Betriebszeit befahren zu können.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbind-
lich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsge-
meinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren be-
vollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung
der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über
die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebots-
abgabe zu stellen.
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während
des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen
oder einzuleiten.
Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung
zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG
zu berücksichtigen.
Es gilt die VwVBU für die entsprechenden Teile.
Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den Bietern zu treten. Weiterhin behält sich die BVG vor, nur mit den drei erstplatzierten zu verhandeln. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.