Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
A04, FSE AST Bruck - AST Neusiedl, Projektsteuerung in den Planungsphasen EP und BP
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
A04, FSE AST Bruck - AST Neusiedl, Projektsteuerung in den Planungsphasen EP und BP
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: AT Österreich
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrags:
A04, FSE AST Bruck - AST Neusiedl, Projektsteuerung in den Planungsphasen EP und BP
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/08/2018
Ende: 31/12/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen
Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung
über die Konzessionsvergabe:
23/08/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: IKK Engineering GmbH
Ort: Graz
NUTS-Code: AT Österreich
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 187 375.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsgericht
Postanschrift: Erdbergstraße 192-196
Ort: Wien
Postleitzahl: 1030
Land: Österreich
E-Mail:
einlaufstelle@bvwg.gv.at
Telefon: +43 1601490
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von
Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsgericht
Postanschrift: Erdbergstraße 192-196
Ort: Wien
Postleitzahl: 1030
Land: Österreich
E-Mail:
einlaufstelle@bvwg.gv.at
Telefon: +43 1601490
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/11/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den
Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: AT Österreich
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
An der A 4 Ost Autobahn sollte ursprünglich zwischen Bruck/West und Neusiedl/Gewerbepark eine Fahrstreifenerweiterung durchgeführt werden. Die Projektsteuerung steht der
Projektleitung zur Seite und koordiniert die Planung im genannten Abschnitt. Aufgrund der ausständigen Entscheidungen zur Umsetzung der ursprünglich geplanten Verbreitung soll nun
aufgrund des Fahrbahnzustandes eine Deckensanierung umgesetzt werden. Daher wird die Meng der Position 1.1.09 erhöht.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/08/2018
Ende: 31/12/2021
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 4 200.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: IKK Engineering GmbH
Ort: Graz
NUTS-Code: AT Österreich
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Aufgrund der ausständigen Entscheidungen zur Umsetzung der ursprünglich geplanten Verbreitung soll nun aufgrund des Fahrbahnzustandes eine Deckensanierung umgesetzt werden. Daher
wird die Menge der Position 1.1.09 erhöht.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der
Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Die gegenständliche Änderung war trotz gebotener Sorgfaltspflicht für den Auftraggeber nicht ersichtlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen
Gründen nicht möglich, da die gegenständliche Vertragsänderung in einem engen wirtschaftlichen bzw. technischen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag steht. Zudem würde
ein Wechsel des Auftragnehmers für den Auftraggeber zu erheblichen Schwierigkeiten in der Auftragsabwicklung führen, da eine zeitliche Unterbrechung des Auftrages die
termingerechte Realisierung des Projektes gefährden und auch unzählige Schnittstellenprobleme aufwerfen würde. In weiterer Folge wäre der Auftraggeber auch mit beachtlichen
Zusatzkosten aufgrund von Einarbeitungen, Vorbereitungsmaßnahmen, unvermeidbare Parallelbearbeitung bzw. allfälligen Stehzeiten konfrontiert.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU
der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 220 825.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 225 025.00 EUR