Printing and related services (оригинал извещения) (Австрия - Тендер #47582790) | ||
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Страна: Австрия (другие тендеры и закупки Австрия) Организатор тендера: Wirtschaftskammer Wien Номер конкурса: 47582790 Дата публикации: 30-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Österreich-Wien: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
2023/S 209-659971
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Druckdienstleistungen für periodisches Druckwerk "Wiener Wirtschaft" -- Auftragnehmerwechsel gemäß § 365 Abs 3 Z 3 BVergG
Auftragnehmerwechsel im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung des ursprünglichen Auftragnehmers gemäß § 365 Abs 3 Z 3 lit b BVergG betreffend Vertrag über Druckdienstleistungen für das periodisches Druckwerk "Wiener Wirtschaft" der Wirtschaftskammer Wien.
Wien
Vertrag über Druckdienstleistungen für periodisches Druckwerk "Wiener Wirtschaft" - Auftragnehmerwechsel gemäß § 365 Abs 3 Z 3 BVergG im Zuge Unternehmensumstrukturierung des ursprünglichen Auftragnehmers.
Druckdienstleistungen betreffend Sonderprodukt
Abschnitt IV: Verfahren
Der Auftraggeber hat 2022 ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung über die Bereitstellung von Druckdienstleistungen für das periodische Druckwerk "Wiener Wirtschaft" durchgeführt. Der Zuschlag wurde an den Bestbieter Herold Druck und Verlag GmbH, Faradaygasse 6, 1030 Wien. erteilt und der Vertrag am 06.10.2022 abgeschlossen. Vertragsbeginn war der 1.1.2023. Aufgrund von Umstrukturierungen beim aktuellen Auftragnehmer stellt dieser den Druckbetrieb ein und es soll zu einem Auftragnehmerwechsel kommen (neuer Auftragnehmer: Mediaprint
Zeitungsdruckereigesellschaft m.b.H. & Co Kommanditgesellschaft, 1230 Wien). Bei dem unter V.2.1) bekanntgegebenen Datum handelt es sich um den Tag der Absendung dieser freiwilligen Transparenzbekanntmachung gemäß § 58 BVergG. Der Vertrag soll mit 1.1.2024 auf den neuen Auftragnehmer übergehen.
Vergaberechtliche Zulässigkeit Auftragnehmerwechsel gemäß § 365 Abs 3 Z 3 lit b BVergG 2018 (Art 72 Abs 1 lit d sublit ii RL 2014/24/EU): Der für den Auftraggeber nicht vorhersehbare Auftragnehmerwechsel im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung des ursprünglichen Auftragnehmers stellt eine unwesentliche Änderung dar, weil die Voraussetzungen des § 9 Abs 1 Z 26 iVm § 365 Abs 3 Z 3 lit b BVergG, der die Möglichkeit der Änderung des Vertragspartners bei einer Umstrukturierung festlegt, im vorliegenden Fall erfüllt sind. Der EuGH entschied in der Rechtssache Advania (3.2.2022, C-461/20) zudem, dass die Übertragung eines bestimmten Auftrags oder einer bestimmten Rahmenvereinbarung aus dem Vermögen des
ursprünglichen Auftragnehmers für einen zulässigen Auftragnehmerwechsel genügt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Druckdienstleistungen für ihr periodisches Druckwerk "Wiener Wirtschaft"
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der in II.1.7 und V.2.4 genannte Gesamtwert der Beschaffung bezieht sich auf die Summe fiktiver Jahresbedarf mal Laufzeit 48 Monate.
Es gelten die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG).