Printing and related services (Австрия - Тендер #47582790) | ||
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Страна: Австрия (другие тендеры и закупки Австрия) Организатор тендера: Wirtschaftskammer Wien Номер конкурса: 47582790 Дата публикации: 30-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Austria-Vienna: Printing and related services
2023/S 209-659971
Voluntary ex ante transparency notice
Services
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Druckdienstleistungen für periodisches Druckwerk "Wiener Wirtschaft" -- Auftragnehmerwechsel gemäß § 365 Abs 3 Z 3 BVergG
Auftragnehmerwechsel im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung des ursprünglichen Auftragnehmers gemäß § 365 Abs 3 Z 3 lit b BVergG betreffend Vertrag über Druckdienstleistungen für das periodisches Druckwerk "Wiener Wirtschaft" der Wirtschaftskammer Wien.
Wien
Vertrag über Druckdienstleistungen für periodisches Druckwerk "Wiener Wirtschaft" - Auftragnehmerwechsel gemäß § 365 Abs 3 Z 3 BVergG im Zuge Unternehmensumstrukturierung des ursprünglichen Auftragnehmers.
Druckdienstleistungen betreffend Sonderprodukt
Section IV: Procedure
Der Auftraggeber hat 2022 ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung über die Bereitstellung von Druckdienstleistungen für das periodische Druckwerk "Wiener Wirtschaft" durchgeführt. Der Zuschlag wurde an den Bestbieter Herold Druck und Verlag GmbH, Faradaygasse 6, 1030 Wien. erteilt und der Vertrag am 06.10.2022 abgeschlossen. Vertragsbeginn war der 1.1.2023. Aufgrund von Umstrukturierungen beim aktuellen Auftragnehmer stellt dieser den Druckbetrieb ein und es soll zu einem Auftragnehmerwechsel kommen (neuer Auftragnehmer: Mediaprint
Zeitungsdruckereigesellschaft m.b.H. & Co Kommanditgesellschaft, 1230 Wien). Bei dem unter V.2.1) bekanntgegebenen Datum handelt es sich um den Tag der Absendung dieser freiwilligen Transparenzbekanntmachung gemäß § 58 BVergG. Der Vertrag soll mit 1.1.2024 auf den neuen Auftragnehmer übergehen.
Vergaberechtliche Zulässigkeit Auftragnehmerwechsel gemäß § 365 Abs 3 Z 3 lit b BVergG 2018 (Art 72 Abs 1 lit d sublit ii RL 2014/24/EU): Der für den Auftraggeber nicht vorhersehbare Auftragnehmerwechsel im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung des ursprünglichen Auftragnehmers stellt eine unwesentliche Änderung dar, weil die Voraussetzungen des § 9 Abs 1 Z 26 iVm § 365 Abs 3 Z 3 lit b BVergG, der die Möglichkeit der Änderung des Vertragspartners bei einer Umstrukturierung festlegt, im vorliegenden Fall erfüllt sind. Der EuGH entschied in der Rechtssache Advania (3.2.2022, C-461/20) zudem, dass die Übertragung eines bestimmten Auftrags oder einer bestimmten Rahmenvereinbarung aus dem Vermögen des
ursprünglichen Auftragnehmers für einen zulässigen Auftragnehmerwechsel genügt.
Section V: Award of contract/concession
Druckdienstleistungen für ihr periodisches Druckwerk "Wiener Wirtschaft"
Section VI: Complementary information
Der in II.1.7 und V.2.4 genannte Gesamtwert der Beschaffung bezieht sich auf die Summe fiktiver Jahresbedarf mal Laufzeit 48 Monate.
Es gelten die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG).